Verbot der Einfahrt im Vergleich zur Einbahnstraße!

  • Verbot der Einfahrt im Vergleich zur Einbahnstraße!
     MJ1990
      schrieb am Donnerstag, 4. September 2008
    Hallo ihr Lieben,

    morgen hab ich meine erste PP (Daumen drücken *g* )
    und folgende Frage beschäftigt mich noch. Ihr kennt doch alle das verbot der Einfahrt Schild!? (Rot mit weißem Strich)
    Meine Frage: Das bedeutet nicht gleich Einbahnstraße? Heißt beim links abbiegen muss ich mich wie auf einer normalen Straße einorden und nicht auf der linken Seite? Da verbot der Einfahrt ist könnte mir auch hier ja keiner entgegen kommen... Deswegen die Unsicherheit!

    naja vielen Dank schonmal.

    liebe Grüße
  • Thema
    Re: Verbot der Einfahrt im Vergleich zur Einbahnstraße!
    Autor
      Scarlett***
      schrieb am Donnerstag, 4. September 2008
    Text
    >Hallo ihr Lieben,
    >
    >morgen hab ich meine erste PP (Daumen drücken *g* )
    >und folgende Frage beschäftigt mich noch. Ihr kennt doch alle das verbot der Einfahrt Schild!? (Rot mit weißem Strich)
    >Meine Frage: Das bedeutet nicht gleich Einbahnstraße? Heißt beim links abbiegen muss ich mich wie auf einer normalen Straße einorden und nicht auf der linken Seite? Da verbot der Einfahrt ist könnte mir auch hier ja keiner entgegen kommen... Deswegen die Unsicherheit!
    >
    >naja vielen Dank schonmal.
    >
    >liebe Grüße


    Hallo, ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, aber ich antworte dir einfach mal. Ich denke, dass du ganz normal auf deiner rechten Seite bleibst, wenn du links abbiegen willst, denn du kannst ja nicht unbedingt wissen, dass man in diese Straße von der anderen Seite nicht reindarf. Du weißt das ja nur, wenn du in eine Einbahnstraße fährst. OK, vielleicht siehst du von hinten die runden Schilder, aber das muss ja nicht sein.
    Ich hoffe, das stimmt so, wenn nicht, bitte korrigieren. ;)

    Ist aber irgendwie lustig, denn ich hatte letzten Freitag Prüfung und am Abend vorher hab ich mir auch nocheinmal Gedanken über das Einordnen bei einer Einbahnstraße gemacht. :D

    Also, ganz viel Erfolg morgen. Die Daumen sind gedrückt. :)
    Liebe Grüße, Scarlett***

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  • Thema
    Re: Verbot der Einfahrt im Vergleich zur Einbahnstraße!
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 4. September 2008
    Text
    Hi.

    Wenn du in einer Einbahnstraße bist, kannst dich grds. links einordnen zum Linksabbiegen. Das erkennst dann an den blau weißen -Einbahnstraßenschild. Auf der andren Seite steht dann das rote schild mit dem weißen Strich. Das siehst aber nicht und das kan dir eigentlich auch egal sein, denn du sollst ja wissen, in was für einer Straße du dich befindest. Also beim reinfahren schön aufpassen.

    Marv

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