VZ 277

  • VZ 277
     Manne
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
    Das VZ 277 bezieht sich auf Fzg. über 3,5t einschließlich Anhänger.
    Ausgenommen sind Pkw und Busse.
    Meine Frage: wie ist das, wenn ein Pkw mit Anhänger über die 3,5t kommt ?
    Das VZ 277 gilt oder nicht?
    LG Manne
  • Thema
    Re: VZ 277
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
    Text
    VZ 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) in Deutschland

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: VZ 277
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
    Text
    Deine Antwort hast dir doch schon selber gegeben :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: VZ 277
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
    Text
    Das sind ja zwei richtig tolle Antworten.
    Weiß nicht ob der Fragesteller damit etwas anfangen kann.
    Ich habe es bis jetzt so verstanden, dass es egal ist wie schwer und ob Anhänger oder nicht, solange im Fahrzeugschein Pkw steht.
    Aber ich bin jetzt auch etwas unsicher je mehr ich darüber nachdenke.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    VZ 277
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
    Text
    Hi Manfred,

    ok, dann eben ausführlich:

    da PKW ausgenommen sind, spielen Gewichte hier KEINE Rolle.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: VZ 277
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2010
    Text
    Dachte ich es mir doch auch so.
    Ich bin also der einzige, der sich daran halten muß.
    Mein Wohnmobil hat 3,1t zul. Gesamtmasse und der Anhänger 1,5t.
    In dem Fahrzeugschein steht nicht Pkw, sondern sonstiges Kfz.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: VZ 277
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2010
    Text
    Jepp,

    wenn Eintrag SoKFZ dann ja! Ist eben kein PKW mehr

    Wolfe

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