Das VZ 277 bezieht sich auf Fzg. über 3,5t einschließlich Anhänger. Ausgenommen sind Pkw und Busse. Meine Frage: wie ist das, wenn ein Pkw mit Anhänger über die 3,5t kommt ? Das VZ 277 gilt oder nicht? LG Manne
Thema
Re: VZ 277
Autor
Peterchen44
schrieb am Samstag, 11. Dezember 2010
Text
VZ 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) in Deutschland
Das sind ja zwei richtig tolle Antworten. Weiß nicht ob der Fragesteller damit etwas anfangen kann. Ich habe es bis jetzt so verstanden, dass es egal ist wie schwer und ob Anhänger oder nicht, solange im Fahrzeugschein Pkw steht. Aber ich bin jetzt auch etwas unsicher je mehr ich darüber nachdenke. Gruß Manfred
Dachte ich es mir doch auch so. Ich bin also der einzige, der sich daran halten muß. Mein Wohnmobil hat 3,1t zul. Gesamtmasse und der Anhänger 1,5t. In dem Fahrzeugschein steht nicht Pkw, sondern sonstiges Kfz. Gruß Manfred