Unsicherheit bez Geschwindigkeit

  • Unsicherheit bez Geschwindigkeit
     Maichen
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Hallo ihr lieben,

    ich hab jetzt mal ne Frage.
    Wir haben hier eine Nebenstraße wo ich mir jedesmal aufs neue Unsicher bin.
    Zuerst ist 50km/h, rechts und links gehen Straßen mit 30iger Zonen ab. Soweit so gut, in dieser Straße ist eine Grundschule mit Turnhalle, nun ist auf beiden seiten ein 30iger Schild (das runde mit dem rotne Kreis).

    Wie weit gilt die 30iger beschränkung? Bis zum ende der Turnhalle? Oder bis unten durch, wobei das ja unlogisch irgendwie unlogisch ist

    Lg Mai
  • Thema
    Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Jassy0093
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    Was meinst du denn mit unten drunter?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    >Soweit so gut, in dieser Straße ist eine Grundschule mit Turnhalle, nun ist auf beiden seiten ein 30iger Schild (das runde mit dem rotne Kreis).

    Ist an dem selben Mast noch ein anderes Schild angebracht, z.B. VZ 136 (Kinder), VZ 133 (Fußgänger) oder irgend ein anderes Gefahrzeichen?

    Falls ja, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung, bis die Gefahr, vor der gleichzeitig gewarnt wird, "offensichtlich" (ein dehnbarer Begriff) nicht mehr besteht. Wenn du die Örtlichkeit kennst, würde ich nach passieren des gesamten Schul-/Sport-/...-Geländes noch ein paar Meter (ich sag jetzt einfach mal ca. 30-50) weiter mit 30 fahren, danach darfst du wieder mit 50 fahren.

    Steht das Tempolimit aber solo, gilt es so lange bis es aufgehoben wird, bis ein anderes Limit angeordnet wird oder bis du von der Straße abbiegst.

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  • Thema
    Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Maichen
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    >>Soweit so gut, in dieser Straße ist eine Grundschule mit Turnhalle, nun ist auf beiden seiten ein 30iger Schild (das runde mit dem rotne Kreis).
    >
    >Ist an dem selben Mast noch ein anderes Schild angebracht, z.B. VZ 136 (Kinder), VZ 133 (Fußgänger) oder irgend ein anderes Gefahrzeichen?
    >
    >Falls ja, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung, bis die Gefahr, vor der gleichzeitig gewarnt wird, "offensichtlich" (ein dehnbarer Begriff) nicht mehr besteht. Wenn du die Örtlichkeit kennst, würde ich nach passieren des gesamten Schul-/Sport-/...-Geländes noch ein paar Meter (ich sag jetzt einfach mal ca. 30-50) weiter mit 30 fahren, danach darfst du wieder mit 50 fahren.
    >
    >Steht das Tempolimit aber solo, gilt es so lange bis es aufgehoben wird, bis ein anderes Limit angeordnet wird oder bis du von der Straße abbiegst.

    Ja VZ 136 ist darüber angebracht.
    Dann hab ich mit meinem "ich mach das mal so wie ich mir das denke" handeln ja richtig gehandelt....

    Ich brems immer ab und fahr halt das "stück" die 30 meist fahr ich dann nur mit 40weiter weil ich mir eben unsicher war ;)

    Danke :)

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  • Thema
    Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Aero145
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text

    >Steht das Tempolimit aber solo, gilt es so lange bis es aufgehoben wird, bis ein anderes Limit angeordnet wird oder bis du von der Straße abbiegst.


    Und nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung, solange es nicht wiederholt wird, wird es auch aufgehoben, nicht wahr?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    >Und nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung, solange es nicht wiederholt wird, wird es auch aufgehoben, nicht wahr?

    Nein, auch wenn sich das noch nicht bis an alle Stammtische und zu allen BW-Fahrlehrern herumgesprochen hat. Streckenverbote (dazu gehört das Tempolimit) enden tatsächlich erst wenn sie durch ein entsprechendes Schild aufgehoben werden oder wenn man die "Strecke" - daher der Name - verlässt.

    In der Praxis mag man das manchmal anders lösen - z.B. wenn das Ende-Schild offensichtlich nur vergessen wurde - korrekt ist es trotzdem nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 8. April 2010
    Text
    >>Und nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung, solange es nicht wiederholt wird, wird es auch aufgehoben, nicht wahr?
    >
    >Nein, auch wenn sich das noch nicht bis an alle Stammtische und zu allen BW-Fahrlehrern herumgesprochen hat. Streckenverbote (dazu gehört das Tempolimit) enden tatsächlich erst wenn sie durch ein entsprechendes Schild aufgehoben werden oder wenn man die "Strecke" - daher der Name - verlässt.
    >
    >In der Praxis mag man das manchmal anders lösen - z.B. wenn das Ende-Schild offensichtlich nur vergessen wurde - korrekt ist es trotzdem nicht.


    Heißt das dann, wenn ich dann auf der "großen" Straße geblitzt werde, muss ich einfach nur behaupten, ich käme aus einer dieser kleineren Straßen raus und konnte daher kein 30er Schild sehen und dies natürlich nicht wissen. (gehen wir mal davon aus, da steht rade kein Polizist, der genau beobachten konnte, dass ich durchweg auf dieser großen Straße war) Sprich für mich würde dann 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten?
    Falls ja, macht die Beschränkung auf 30 auf der Hauptstraße ja keinen großen Sinn, da einige Autofahrer dann ja 50 fahren dürften und die Sicherheit, die villeicht durch langsameres Tempo gewährt werden sollte, ist nur eingeschränkt vorhanden.
    Ode versteh ich da grade was falsch? So ergibt sich mir das grade.

    Und Geschwindikeitsbegrenzungen werden dann auch nicht durch neue Auffahrten auf Autobahnen aufgehoben, wenn dort keine neue Begrenzung steht? Dann hätte man hier doch genauso das Problem. Dann würde ich immer behaupten, ich sei grade aufgefahren. Da steht kein Schild, also keine Beschränkung.

    Ich glaube, da habe ich grade sicher nen Gedankenfehler drinnen, sonst ergibt das alles für mich keinen Sinn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 8. April 2010
    Text
    Die VwV-StVO sagt, dass ein Streckenverbot nach jeder Kreuzung / Einmündung wiederholt werden muss.
    Ist dies nicht der Fall, hat entweder die Behörde vergessen, das VZ zu wiederholen, oder ein Streckenverbot-Ende VZ aufzustellen. Niemand weis das, aus diesem Grund zählt IMMER das Streckenverbot bis zum Ende der Straße bzw. bis zum abbiegen, oder bis es durch ein VZ geändert oder aufgehoben wird.

    Kommst du von einer Nebenstraße auf die Straße ohne wiederholtem VZ und weist nichts davon, kannst du es nicht wissen. Bist du allerdings Ortskundig und weist, dass dort 30 km/h höchstgeschwindigkeit gilt, musst du dies auch einhalten.
    Wirst du geblitzt, kann man dir Ortskundigkeit nachweisen, wenn du z. B. in diesem Ort wohnst.
    Eine 100%ige Garantie um dem Verwarngeld / Bußgeld zu entgehen gibt es nur, wenn du wirklich nichts von einem Streckenverbot wusstest (Ortsunkundig)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 8. April 2010
    Text
    >Die VwV-StVO sagt, dass ein Streckenverbot nach jeder Kreuzung / Einmündung wiederholt werden muss.
    >Ist dies nicht der Fall, hat entweder die Behörde vergessen, das VZ zu wiederholen, oder ein Streckenverbot-Ende VZ aufzustellen. Niemand weis das, aus diesem Grund zählt IMMER das Streckenverbot bis zum Ende der Straße bzw. bis zum abbiegen, oder bis es durch ein VZ geändert oder aufgehoben wird.
    >
    >Kommst du von einer Nebenstraße auf die Straße ohne wiederholtem VZ und weist nichts davon, kannst du es nicht wissen. Bist du allerdings Ortskundig und weist, dass dort 30 km/h höchstgeschwindigkeit gilt, musst du dies auch einhalten.
    >Wirst du geblitzt, kann man dir Ortskundigkeit nachweisen, wenn du z. B. in diesem Ort wohnst.
    >Eine 100%ige Garantie um dem Verwarngeld / Bußgeld zu entgehen gibt es nur, wenn du wirklich nichts von einem Streckenverbot wusstest (Ortsunkundig)


    Ok, danke für die Antwort.
    Mir gehts ja gar nicht darum, irgendeiner Strafe zu entgehen. Ich seh das einfach als Ungleichbehandlung an. Vor allem wenn man vor Schulen aus Sicherheitsgründen 30 km/h macht, dann geht dieser Sinn verloren.
    Und in meiner Stadt wurden dann Aufhebungsschilder anscheinend sehr oft vergessen ;).

    Es wird schwierig sein, einem Ortskenntnis nachzuweisen. Grade in Großstädten. Gut, dann wird vielleicht umstritten sein, ob derjenige diese Straßen kennen kann. Aber das ist dann wieder ein andres Thema.
    Hat mich nur mal interessiert. Danke sehr

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unsicherheit bez Geschwindigkeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 8. April 2010
    Text
    Nur als Ergänzung, nicht als Korrektur:

    >Die VwV-StVO sagt

    Das ist eine Verwaltungsvorschrift - sie bindet daher auch nur die Verwaltung. Wenn die anordnende Behörde sich nicht an die VwV hält, hat das keine Außenwirkung. Die Schilder sind so zu beachten, wie sie aufgestellt sind, auch wenn das im Widerspruch zur VwV-StVO steht.

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