Unfalll mit Vorfahrtsverletztung in der Probezeit

  • Unfalll mit Vorfahrtsverletztung in der Probezeit
     MarkusX
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2011
    Hallo zusammen...

    ..ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin noch in der Probezeit und habe neulich einen Unfall mit Vorfahrtsverletztung verursacht. Schuld bin defnitiv ich. Die Polizei wurde zum Unfallort herangezogen, welche jedoch NICHTS aufgenommen haben. Da ich mich mit der Unfallgegnerin einigen konnte, dass wir das ganze so bzw über die Versicherung regeln und wir uns sogar flüchtig kannten, hatte die Polizeit dem zugestimmt. Wie gesagt- es wurde polizeilich nichts aufgenommen- trotz Vorfahrtsverletztung meinerseits. Soweit ich weiß, hätte dies sonst Nachschulung usw. bedeudet.
    Leider gibt es nun einige Probleme mit der Versicherung, sowie die Tatsache, dass Sie schmerzensgeld haben möchte- ich hatte höchstens 10 km/h drauf, da ich angefahren bin!!!
    Sie hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet und versucht nun alles rauszuholen was geht. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich mir im Nachhinein noch etwas polizeilich passieren? Sprich: ANzeige wegen Vorfahrsverletztung mit Nachschulung etc.??
    Vielen Dank
  • Thema
    Re: Unfalll mit Vorfahrtsverletztung in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2011
    Text
    >Wie gesagt- es wurde polizeilich nichts aufgenommen- trotz Vorfahrtsverletztung meinerseits. Soweit ich weiß, hätte dies sonst Nachschulung usw. bedeudet.

    Das kommt darauf an, wie die Polizei bzw. die Bußgeldstelle das ahnden möchte. Ein Unfall aufgrund Vorfahrtsverstoß hat Probezeitfolgen, ein Unfall aufgrund einfacher Unachtsamkeit nicht.


    >Leider gibt es nun einige Probleme mit der Versicherung, sowie die Tatsache, dass Sie schmerzensgeld haben möchte- ich hatte höchstens 10 km/h drauf, da ich angefahren bin!!!
    >Sie hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet und versucht nun alles rauszuholen was geht.

    Das kann dir ja im Prinzip egal sein. Da es ja kein kleiner Parkrempler war, wirst du den Schaden von der Versicherung kaum zurückkaufen wollen. Was und wieviel die Versicherung am Ende reguliert, ist allein deren Problem.


    >Kann ich mir im Nachhinein noch etwas polizeilich passieren? Sprich: ANzeige wegen Vorfahrsverletztung mit Nachschulung etc.??

    Ja, solange die Sache noch nicht verjährt ist. Das ist aber völlig unabhängig von der zivilrechtlichen Regulierung des Schadens. Prinzipiell wäre sogar ein Verfahren wegen einer Straftat (fahrlässige Körperverletzung) möglich.

    Insgesamt ist das alles aber recht unwahrscheinlich. Wenn die Unfallgegnerin anwaltlich vertreten ist, wird ihr Anwalt auch kaum zu einer Anzeige bzw. Strafantrag raten, weil ihr das nichts bringt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfalll mit Vorfahrtsverletztung in der Probezeit
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    Soweit ich weiß, hätte dies sonst Nachschulung usw. bedeudet.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nein, im ungünstigsten Fall 35 Euro wegen Herbeiführung eines Verkehsunfalls.
    Wenn du die 35 Euro bezahlt hättest, wäre diese Angelegenheit aber aus der Welt.
    ========================================================================

    Kann ich mir im Nachhinein noch etwas polizeilich passieren? Sprich: ANzeige wegen Vorfahrsverletztung mit Nachschulung etc.??
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nein, der Unfall wurde ja nicht aufgenommen.
    ====================================================================
    Es war aber sehr ungeschickt die Polizei zu rufen und sie wieder wegzuschicken und den Unfall nicht aufnehmen zu lassen.
    Warum habt ihr sie denn gerufen ?
    Warum es ungeschickt war, merkst du jetzt.
    Sie trickst rum, stellt es eventuell anders dar und versucht das maximale rauszuholen wie du schreibst. Und in der Fahrschule hast du gelernt, dass man niemals die Schuld zugeben soll. Selbst wenn es noch so eindeutig erscheint. Wer legt denn fest, wer Schuld hat ?
    Nur ein Richter.
    Du als Laie nicht, weil, zu wenig Ahnung.
    Die Polizei auch nicht. Die soll ihre Arbeit machen und den Unfall aufnehmen, Fotos machen, messen wie lang die Bremsspur war usw.
    Und die Versicherungen untereinander einigen sich, mit wieviel Prozent sie den Schaden regulieren. Und wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen deine Versicherung klagen. Und jetzt kommt ein Richter ins Spiel, der festlegt, wer Schuld hat.
    Und jetzt kommt es darauf an, wer den qleveren Rechtsanwalt hat.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfalll mit Vorfahrtsverletztung in der Probezeit
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    >Hallo zusammen...
    >
    >..ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin noch in der Probezeit und habe neulich einen Unfall mit Vorfahrtsverletztung verursacht. Schuld bin defnitiv ich. Die Polizei wurde zum Unfallort herangezogen, welche jedoch NICHTS aufgenommen haben. Da ich mich mit der Unfallgegnerin einigen konnte, dass wir das ganze so bzw über die Versicherung regeln und wir uns sogar flüchtig kannten, hatte die Polizeit dem zugestimmt. Wie gesagt- es wurde polizeilich nichts aufgenommen- trotz Vorfahrtsverletztung meinerseits. Soweit ich weiß, hätte dies sonst Nachschulung usw. bedeudet.
    >Leider gibt es nun einige Probleme mit der Versicherung, sowie die Tatsache, dass Sie schmerzensgeld haben möchte- ich hatte höchstens 10 km/h drauf, da ich angefahren bin!!!
    >Sie hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet und versucht nun alles rauszuholen was geht. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich mir im Nachhinein noch etwas polizeilich passieren? Sprich: ANzeige wegen Vorfahrsverletztung mit Nachschulung etc.??
    >Vielen Dank

    Hallo MarkusX
    Das die Polizei im Nachhinein noch was unternimmt kann ich mir nicht vorstellen. Ich gehe davon aus das die Beamten dir eine mündliche Verwarnung ausgesprochen haben. Du hast aber ein anderes Problem und das ist die Unfallgegnerin. Sie kann, wenn du nicht zahlst wie sie es will, vor Gericht gehen und Zivielrechtlich klagen, und das könnte dann teuer werden. Ich hoffe Du hast am Unfallort oder später kein Schuldeingeständnis unterschrieben. Dann könnte die Versicherung von Dir Regress fordern.
    Es währe besser gewesen der Polizei gegenüber freundlich zu sein, und Sie die Arbeit machen zu lassen. Ein Verwarngeld von 30,-€ hätte Dich vor den ganzen Stress bewahrt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo