Unfall und Versicherung bei BF 17

  • Unfall und Versicherung bei BF 17
     franzi91
      schrieb am Freitag, 26. November 2010
    Hallo liebe Gemeinde,
    durch einen Kollegen muss ich hier erneut mal eine Frage posten. Folgende Situation:
    Er (hat vor 3 Monaten BF17 bestanden) fuhr OHNE Begleitperson mit seinem Auto. An der Ampel hielt er wie immer. Nun krachte ihm jedoch ein Auto hinten rein, sein Auto ist laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Nun meine Frage:
    Die Polizei war anwesend, ob sie ihm etwas wegen seiner Begleitperson gesagt haben, weiß ich leider nicht. Kann die Polizei bzw. das Amt nun ein ASF wegen Fahren ohne Begleitperson anordnen? Und wie sieht es aus mit der Versicherung? Tritt diese nur in Kraft, wenn auch die Begleitperson mit anwesend ist? (In diesem Fall trägt ja wahrscheinlich die gegnerische Versicherung den Schaden, oder bekommt er wegen der fehlenden Begleitung sowas wie ne Teilschuld?) Und wenn seine Versicherung greifen würde, trägt sie dann diesen Schaden?

    Entschuldigt den langen Text, wollte nur versuchen, die Sache so klar wie möglich darzustellen.

    Viele Grüße
    Franzi
  • Thema
    Re: Unfall und Versicherung bei BF 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 26. November 2010
    Text
    >Die Polizei war anwesend, ob sie ihm etwas wegen seiner Begleitperson gesagt haben, weiß ich leider nicht.

    Ob die Polizei etwas gesagt hat, spielt auch keine Rolle. Wichtiger wäre, ob sie das überhaupt bemerkt hat - wovon ich aber stark ausgehe.


    >Kann die Polizei bzw. das Amt nun ein ASF wegen Fahren ohne Begleitperson anordnen?

    Da wird kein ASF angeordnet. Die Fahrerlaubnis wird zeitnah widerrufen werden, eine neue FE wird erst nach Besuch eines ASF erteilt. Eine Anordnung zum ASF gibt es nur bei "normalen" Verstößen mit Probezeitfolgen. Beim Verstoß gegen die Begleitauflage läuft das anders.


    >Und wie sieht es aus mit der Versicherung?

    Sein Schaden wird ja von der gegnerischen Haftpflicht reguliert. Die könnten zwar versuchen, irgendwelche Zicken zu machen, haben aber letzendlich zu zahlen. Der fehlende Begleiter begründet kein Verschulden hinsichtlich des Unfalls (einfach gesagt: Der Hintermann wäre so oder so aufgefahren) und erhöht auch nicht die Betriebsgefahr, d.h. Gefährdungshaftung kommt auch nicht in Frage.


    >Und wenn seine Versicherung greifen würde, trägt sie dann diesen Schaden?

    Die Versicherungsbedingungen kann jede Versicherung in gewissen Grenzen selbst festlegen, daher ist keine allgemein gültige Antwort möglich. Trotzdem sollte der Eigenschaden in dieser Situation von den meisten Vollkasko-Policen noch abgedeckt sein. Dort sind nur vorsätzliche Schäden (Schäden, nicht Verstöße!), Alkohol, Rennen, ... nicht abgedeckt.

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