Unfall mit Fahrschule

  • Unfall mit Fahrschule
     nabiel
      schrieb am Samstag, 8. November 2008
    Ich hab gerade in der Fahrschule ein parkendes Auto geramt ich bin jetzt total verunsichert weil ich kurz vor der Prüfung. Ich weiß jetzt eigentlich nicht ob ich für den Unfall verantwortlich bin oder jemand anderes.
    Ich wollte Rückwärts in eine Parklücke einfahren ich hab voll eingelenkt und dabei ist bin ich mit der Rechten seite des Fahrschulautos gegen das Heck eines Parkenden Volvos gefahren.
  • Thema
    Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Samstag, 8. November 2008
    Text
    Wer ist denn "wer anders"? Deinen Ausbilder meinst du?
    Keiner hier war dabei, kann die Lage nicht beurteilen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      *reni*
      schrieb am Samstag, 8. November 2008
    Text
    was sagt denn der fahrlehrer dazu?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Samstag, 8. November 2008
    Text
    Naja, wenn du gegen ein normal auf dem Parkplatz Parkendes Auto fährst, dann bist im Normalfall du Schuld. Wie das in bezug auf den FL aussieht weiß ich nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      SteffiSolingen
      schrieb am Samstag, 8. November 2008
    Text
    Ich würde sagen Du bist nicht schuld.....du lernst und Dein FL ist dabei um "aufzupassen" eigentlich sind Fahrschule dagegen auch versichert

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      qwert
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    Wenn du mit dem Fahrlehrer fährst -- egal wo und wie -- du bist IMMER ein Beifahrer d.h. er ist schuld.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >Wenn du mit dem Fahrlehrer fährst -- egal wo und wie -- du bist IMMER ein Beifahrer d.h. er ist schuld.

    Nein, stimmt so nicht.
    Der Fahrschüler kann auch vorsätzlich einen Schaden verursachen, dann ist ja eindeutig er Schuld. Weiterhin gibt es glaube ich da auch eine Regelung, dass der Fahrschüler haftet, wenn er in einem Ausbildungsstatium ist, indem man von ihm erwarten kann, dass er bestimmte Dinge beherrscht. Wo da die genaue Grenze ist, kann ic nicht sagen. Da müsste man mal in Kommentaren zu den Gesetzestexten nachschlagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      kirschklecks
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text

    >Nein, stimmt so nicht.
    >Der Fahrsch�ler kann auch vors�tzlich einen Schaden verursachen, dann ist ja eindeutig er Schuld. Weiterhin gibt es glaube ich da auch eine Regelung, dass der Fahrsch�ler haftet, wenn er in einem Ausbildungsstatium ist, indem man von ihm erwarten kann, dass er bestimmte Dinge beherrscht. Wo da die genaue Grenze ist, kann ic nicht sagen. Da m�sste man mal in Kommentaren zu den Gesetzestexten nachschlagen.
    >

    Mein FL hat genau das Gegenteil gesagt. Solange du in der Fahrschule fährst ist immer der FL dafür verantwortlich was du machst. Deswegen ist er ja dein Lehrer und nicht deine Begleitperson und aus diesem Grund hat er alle Pedale auf seiner Seite, damit er immer eingreifen kann bevor was passiert. Und das mit dem vorsätzlich einen Schaden verursachen muss er auch verhindern. Ich hab ihn auch mal gefragt, was denn wär, wenn ein Motorradschüler über eine rote Ampel fährt weil er sich umbringen will (ok, extremer Fall) aber: selbst dann wird erstmal gegen den FL ermittelt, seinen Worten nach muss der FL den richtigen Zeitpunkt wissen, an dem der Fahrschüler bereit ist für dieses oder jenes. Und wenn er den Fahrschüler über eine Kreuzung fahren lässt und dann ein Unfall passiert wird erstmal angenommen, dass der FL den Fahrschüler überfordert hat, d.h. es wird gegen den Fahrlehrer ermittelt.
    Du trägst erst dann die Schuld, wenn du die Fahrprüfung bestanden hast und ohne Lehrer fährst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >
    >>Nein, stimmt so nicht.
    >>Der Fahrsch�ler kann auch vors�tzlich einen Schaden verursachen, dann ist ja eindeutig er Schuld. Weiterhin gibt es glaube ich da auch eine Regelung, dass der Fahrsch�ler haftet, wenn er in einem Ausbildungsstatium ist, indem man von ihm erwarten kann, dass er bestimmte Dinge beherrscht. Wo da die genaue Grenze ist, kann ic nicht sagen. Da m�sste man mal in Kommentaren zu den Gesetzestexten nachschlagen.
    >>
    >
    >Mein FL hat genau das Gegenteil gesagt. Solange du in der Fahrschule fährst ist immer der FL dafür verantwortlich was du machst. Deswegen ist er ja dein Lehrer und nicht deine Begleitperson und aus diesem Grund hat er alle Pedale auf seiner Seite, damit er immer eingreifen kann bevor was passiert. Und das mit dem vorsätzlich einen Schaden verursachen muss er auch verhindern. Ich hab ihn auch mal gefragt, was denn wär, wenn ein Motorradschüler über eine rote Ampel fährt weil er sich umbringen will (ok, extremer Fall) aber: selbst dann wird erstmal gegen den FL ermittelt, seinen Worten nach muss der FL den richtigen Zeitpunkt wissen, an dem der Fahrschüler bereit ist für dieses oder jenes. Und wenn er den Fahrschüler über eine Kreuzung fahren lässt und dann ein Unfall passiert wird erstmal angenommen, dass der FL den Fahrschüler überfordert hat, d.h. es wird gegen den Fahrlehrer ermittelt.
    >Du trägst erst dann die Schuld, wenn du die Fahrprüfung bestanden hast und ohne Lehrer fährst.

    Ermittlungen... Das bedeutet, es wird die Schuldfrage geklärt. Das wäre ja ein Freibrief. Wenn ich irgendwem schaden will, setz ich mich in die Fahrschule und kann machen, was ich will.
    Klar wird erst mal auf den FL geschaut, ob er ne Pflichtverletzung begangen hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Julien
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >>
    >>>Nein, stimmt so nicht.
    >>>Der Fahrsch�ler kann auch vors�tzlich einen Schaden verursachen, dann ist ja eindeutig er Schuld. Weiterhin gibt es glaube ich da auch eine Regelung, dass der Fahrsch�ler haftet, wenn er in einem Ausbildungsstatium ist, indem man von ihm erwarten kann, dass er bestimmte Dinge beherrscht. Wo da die genaue Grenze ist, kann ic nicht sagen. Da m�sste man mal in Kommentaren zu den Gesetzestexten nachschlagen.
    >>>
    >>
    >>Mein FL hat genau das Gegenteil gesagt. Solange du in der Fahrschule fährst ist immer der FL dafür verantwortlich was du machst. Deswegen ist er ja dein Lehrer und nicht deine Begleitperson und aus diesem Grund hat er alle Pedale auf seiner Seite, damit er immer eingreifen kann bevor was passiert. Und das mit dem vorsätzlich einen Schaden verursachen muss er auch verhindern. Ich hab ihn auch mal gefragt, was denn wär, wenn ein Motorradschüler über eine rote Ampel fährt weil er sich umbringen will (ok, extremer Fall) aber: selbst dann wird erstmal gegen den FL ermittelt, seinen Worten nach muss der FL den richtigen Zeitpunkt wissen, an dem der Fahrschüler bereit ist für dieses oder jenes. Und wenn er den Fahrschüler über eine Kreuzung fahren lässt und dann ein Unfall passiert wird erstmal angenommen, dass der FL den Fahrschüler überfordert hat, d.h. es wird gegen den Fahrlehrer ermittelt.
    >>Du trägst erst dann die Schuld, wenn du die Fahrprüfung bestanden hast und ohne Lehrer fährst.
    >
    >Ermittlungen... Das bedeutet, es wird die Schuldfrage geklärt. Das wäre ja ein Freibrief. Wenn ich irgendwem schaden will, setz ich mich in die Fahrschule und kann machen, was ich will.
    >Klar wird erst mal auf den FL geschaut, ob er ne Pflichtverletzung begangen hat.


    Da trifft den FS gar keine Schuld.
    Der FL ist dazu da um in das Geschehen eingreifen zu können. Normalerweise hat der FL beim Einparken darauf zu achten das genügend Abstand besteht und hat seine Füße dabei auf den Pedalen zu haben.
    Diesbezüglich muss die Fahrschule den Schaden bezahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >
    >Da trifft den FS gar keine Schuld.
    >Der FL ist dazu da um in das Geschehen eingreifen zu können. Normalerweise hat der FL beim Einparken darauf zu achten das genügend Abstand besteht und hat seine Füße dabei auf den Pedalen zu haben.
    >Diesbezüglich muss die Fahrschule den Schaden bezahlen.



    und woher hast du diese weisheit? irgendeine quelle ? oder nur so aus dem bauch heraus ?

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Julien
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    >>
    >>Da trifft den FS gar keine Schuld.
    >>Der FL ist dazu da um in das Geschehen eingreifen zu können. Normalerweise hat der FL beim Einparken darauf zu achten das genügend Abstand besteht und hat seine Füße dabei auf den Pedalen zu haben.
    >>Diesbezüglich muss die Fahrschule den Schaden bezahlen.
    >
    >
    >
    >und woher hast du diese weisheit? irgendeine quelle ? oder nur so aus dem bauch heraus ?
    >
    >mfg

    SO wurde mir und meiner Mutter das erklärt als ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe.
    Wozu ist die FS denn sonst versichert? Für nichts?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Julien
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    >>>
    >>>Da trifft den FS gar keine Schuld.
    >>>Der FL ist dazu da um in das Geschehen eingreifen zu können. Normalerweise hat der FL beim Einparken darauf zu achten das genügend Abstand besteht und hat seine Füße dabei auf den Pedalen zu haben.
    >>>Diesbezüglich muss die Fahrschule den Schaden bezahlen.
    >>
    >>
    >>
    >>und woher hast du diese weisheit? irgendeine quelle ? oder nur so aus dem bauch heraus ?
    >>
    >>mfg
    >
    >SO wurde mir und meiner Mutter das erklärt als ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe.
    >Wozu ist die FS denn sonst versichert? Für nichts?


    "Ein Fahrlehrer muss sich so umsichtig verhalten, dass gefährliche Fehler des Schülers möglichst folgenlos bleiben. Also muss er in gefährlichen Situationen »eingreifen«, die der Schüler nicht allein beherrscht. Der Fahrlehrer hat also gefälligst dafür zu sorgen, dass das Fahrschulauto nicht über rote Ampeln fährt, anderen nicht die Vorfahrt nimmt, Vorausfahrenden nicht ins Heck donnert, keine Radfahrer vom Sattel holt, parkende Fahrzeuge nicht rammt und so fort. Selbstverständlich lastet dabei ein hohes Maß an Verantwortung auf dem Ausbilder, aber genau dazu ist er ja ausgebildet worden. Schaftt er das nicht, so kann man ihm daraus in der Regel einen Vorwurf machen. Er muss sich den Fehler des Schülers als seinen eigenen Fehler anrechnen lassen und haftet demzufolge. "

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/fahrschule-versicherung.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    So, hier mal eine von mehreren Quellen, die meine Aussage von oben belegt, dass auch Fahrschüler für Fehler haften können.

    Ansonsten einfach mal googlen: Fahrschüler Haftung

    http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_auch_fahrschueler_koennen_bei_unfall_haften.html
    Urteil vom OLG Koblenz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      MissGeller
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    ja, also ich hab meinen FL auch mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn man mit dem fahrschulauto geblitzt wird (nicht ganz dasselbe, aber so ähnlich) und er hat auch gesagt, dass das darauf ankommt, wie weit fortgeschritten der schüler ist. ich hab das bei den sonderfahrten gefragt und er hat gesagt, dass ich in den fall, wenn das jetzt passieren würde, den strafzettel bezahlen müsste.

    klar kann man da keine feste grenze festlegen, ab wann man selbst verantwortlich ist und ab wann der fahrlehrer noch für die komplette sicherheit zuständig ist, deswegen wird selbstverständlich immer erst der fahrlehrer untersucht.
    grundsätzlich ist es aber durchaus möglich, dass der fahrschüler für das was er tut geradestehen muss.
    wie oben schon gesagt wurde. sonst könnte man sich einfach in das fahrschulauto setzen und randale machen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Schoki
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    >ja, also ich hab meinen FL auch mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn man mit dem fahrschulauto geblitzt wird (nicht ganz dasselbe, aber so ähnlich) und er hat auch gesagt, dass das darauf ankommt, wie weit fortgeschritten der schüler ist. ich hab das bei den sonderfahrten gefragt und er hat gesagt, dass ich in den fall, wenn das jetzt passieren würde, den strafzettel bezahlen müsste.
    >

    Und wer übernimmt dann seiner Meinung nach ein eventuelles Fahrverbot und Punkte???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      kirschklecks
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    >ja, also ich hab meinen FL auch mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn man mit dem fahrschulauto geblitzt wird (nicht ganz dasselbe, aber so �hnlich) und er hat auch gesagt, dass das darauf ankommt, wie weit fortgeschritten der sch�ler ist. ich hab das bei den sonderfahrten gefragt und er hat gesagt, dass ich in den fall, wenn das jetzt passieren w�rde, den strafzettel bezahlen m�sste.
    >
    >klar kann man da keine feste grenze festlegen, ab wann man selbst verantwortlich ist und ab wann der fahrlehrer noch f�r die komplette sicherheit zust�ndig ist, deswegen wird selbstverst�ndlich immer erst der fahrlehrer untersucht.
    >grunds�tzlich ist es aber durchaus m�glich, dass der fahrsch�ler f�r das was er tut geradestehen muss.
    >wie oben schon gesagt wurde. sonst k�nnte man sich einfach in das fahrschulauto setzen und randale machen...

    Das hat er doch nur gesagt damit du die Geschwindigkeit auch einhälst, so wie du das auch machen sollst wenn du selber fährst. Warum sitzt ein Ausbilder überhaupt neben dir und hat eine Bremse auf seiner Seite?? Das Argument mit dem "schon fortgeschritten sein" ist doch Schwachsinn. Denkst du ernsthaft du bist ein fortgeschrittener Autofahrer wenn du 15 mal 45 Minuten gefahren bist? Dann könnte man ja rein theoretisch nach der 10ten Fahrstunde oder für die Sonderfahrten irgendjemanden daneben setzen, weil du dann ja schon selbst fahren können musst... Unsinn! Die Fahrschule lernt dir alles was wichtig ist - aber ein guter Autofahrer bist du erst, wenn du selbst mal jahrelang gefahren bist.
    Dein Fahrlehrer trägt die Verantwortung für das, was mit und um das Auto herum passiert, solange ein Fahrschüler von ihm oder er selbst das Auto fährt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Stefan Gerster
      schrieb am Donnerstag, 2. April 2009
    Text
    >>ja, also ich hab meinen FL auch mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn man mit dem fahrschulauto geblitzt wird (nicht ganz dasselbe, aber so �hnlich) und er hat auch gesagt, dass das darauf ankommt, wie weit fortgeschritten der sch�ler ist. ich hab das bei den sonderfahrten gefragt und er hat gesagt, dass ich in den fall, wenn das jetzt passieren w�rde, den strafzettel bezahlen m�sste.
    >>
    >>klar kann man da keine feste grenze festlegen, ab wann man selbst verantwortlich ist und ab wann der fahrlehrer noch f�r die komplette sicherheit zust�ndig ist, deswegen wird selbstverst�ndlich immer erst der fahrlehrer untersucht.
    >>grunds�tzlich ist es aber durchaus m�glich, dass der fahrsch�ler f�r das was er tut geradestehen muss.
    >>wie oben schon gesagt wurde. sonst k�nnte man sich einfach in das fahrschulauto setzen und randale machen...
    >
    >Das hat er doch nur gesagt damit du die Geschwindigkeit auch einhälst, so wie du das auch machen sollst wenn du selber fährst. Warum sitzt ein Ausbilder überhaupt neben dir und hat eine Bremse auf seiner Seite?? Das Argument mit dem "schon fortgeschritten sein" ist doch Schwachsinn. Denkst du ernsthaft du bist ein fortgeschrittener Autofahrer wenn du 15 mal 45 Minuten gefahren bist? Dann könnte man ja rein theoretisch nach der 10ten Fahrstunde oder für die Sonderfahrten irgendjemanden daneben setzen, weil du dann ja schon selbst fahren können musst... Unsinn! Die Fahrschule lernt dir alles was wichtig ist - aber ein guter Autofahrer bist du erst, wenn du selbst mal jahrelang gefahren bist.
    >Dein Fahrlehrer trägt die Verantwortung für das, was mit und um das Auto herum passiert, solange ein Fahrschüler von ihm oder er selbst das Auto fährt.

    Zur Klärung: das OLG stellte lediglich fest, dass der Ausbildungsstand des Fahrschüler bei der Klärung der Schuldfrage zu berücksichtigen ist. Verfügt der Schüler schon über umfassende Fahrpraxis, so kann ihm auch mehr zugetraut werden, d.h. ihm kann auch zugemutet werden, ein sehr schnelles Auto zu erkennen und seine Chance, vor dem herannahenden Auto noch die Kreuzung zu räumen, einzuschätzen. Leider wird in der Urteilszitierung nichts über die Begleitumstände gesagt, wie etwa das Verhalten des FL war oder über wieviel Parxis der Fahrschüler verfügte.

    Fakt ist jedoch, dass jeder Verkehsteilnehmer im Straßenverkehr davon ausgehen darf, dass an dem KFZ-Straßenverkehr nur solche Personen teilnehmen, die keine Gefahr für den Verkehr darstellen( Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr). Fährt der FL mit seinem Schüler auf eine strak befahrene Kreuzung, bspw. außerörtliche Kreuzung von Bundestraßen, so darf jeder andere Verkehrsteilnehmer zunächst darauf vertrauen, dass sich der Fahrschüler nebst Fahrlehrer so verhalten, dass für Dritte hierdurch keine Gefahr entsteht. Etwas anderes mag dann gelten, wenn es die typischen "Fahrschulprobleme" gibt, wie etwa an der Kreuzung beim Anfahren den Motor abzuwürgen. Hier muss der nachfolgende Verkehr mit Fahrfehlern des Vorausfahrenden rechnen.
    Jemand der mit erhöhter Geschwindigkeit entgegenkommt sieht die Fahrschule nicht so schnell und darf auch annehmen, dass der Fahrer nicht noch versuchen wird, vor ihm die Kreuuzung zu räumen- hier war wahrscheinlich die tatsächliche örtliche Gegebenheit so gewesen, dass "ein durchschnittlich Vernuftbegabter" ein solches Fahrmanöver nicht durchführen würde und niemand damit rechnen musste.

    Mich würde allerdings interessieren ob und wieviel Schuld der FL noch bekommen hat. War ein solches Fahrverhalten durch den Fahrschüler nicht zu erwarten- schon mehrere Male mit dem Schüler gefahren- so darf der Fahrlehrer ein anderes Vertrauen in ihn und seine Fähigkeiten setzen als wenn es die erste oder zweite gemeinsame Stunde war.

    Kennt jemand die aktuellen Schuldquoten für die Standardfälle bzw. deren Spannbreite?


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Fahrschule
    Autor
      Cathrin
      schrieb am Donnerstag, 2. April 2009
    Text
    Also zunächst mal eine Frage: warum hast du nicht direkt deinen FL gefragt wie es weiter geht?
    Bei mir ist es so, dass der FL immer für die Fehler des Fahrschülers haftet, außer die passieren als Folge von Ungehorsam(was man dem FS dann leider nicht nachweisen kann...) Allerdings mache ich Ausbildung in Portugal, kann mir aber nicht vorstellen dass es in Deutschland nun so stark anders sein sollte, oder? Und wenn man beim einparken ein Unfall baut, dann hat meiner Meinung nach der FL geschlafen und ist dann auch Schuld!
    LG, Cathrin

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo