Unfall in der Probezeit

  • Unfall in der Probezeit
     Christian888
      schrieb am Montag, 23. Mai 2011
    Hallo

    Und zwar habe ich folgendes Problem ich habe eine Fahrradfahrerin angefahren in der Probezeit.

    Es war aber ein versehn und die Polizei hat bei ihr angerufen und sie hat gesagt das sie kein Strafantrag stellt wegen fahrlässiger Körperverletzung, jetzt wollte ich wissen ob ich trotzdem eine Nachschulung wegen dem unfall bekommen kann.

    Zum unfall kam es weil ich ihr die Vorrfahrt genommen habe vielen Dank schon mal
  • Thema
    Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 23. Mai 2011
    Text
    >Es war aber ein versehn

    Natürlich - sonst würde der Vorwurf ja wohl kaum auf fahrlässige KV lauten.


    >die Polizei hat bei ihr angerufen und sie hat gesagt das sie kein Strafantrag stellt wegen fahrlässiger Körperverletzung

    Das ist gut für dich. Unter diesen Umständen ist es sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren wegen der fahrlässigen KV eingestellt wird. Danach wird die Sache aber an die örtliche Bußgeldstelle zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit (Unfall) abgegeben.


    >jetzt wollte ich wissen ob ich trotzdem eine Nachschulung wegen dem unfall bekommen kann.

    Das hängt davon ab, welchen Vorwurf dir die Bußgeldstelle genau macht. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass das am Ende ein A-Verstoß sein wird. Wenn du das Unfallgeschehen kurz schilderst, suche ich gerne die passende Nummer aus dem Tatbestandskatalog heraus.

    Das weitere Vorgehen sieht so aus:
    - Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.
    - Nach Abschluss des Verfahrens (s.o., vermutlich Einstellung) gibt sie die Akte an die Bußgeldstelle weiter.
    - Die Bußgeldstelle wird dich evtl. noch anhören und ...
    - ... dann einen Bußgeldbescheid erlassen.
    - Nach Rechtskraft des Bescheides wird der Verstoß nach Flensburg gemeldet.
    - Von dort aus wird dann die für dich zuständige FS-Stelle benachrichtigt, ...
    - ... die dann die Anordnung zum ASF ausfertigt.

    Das dauert gerne ein paar Monate, also hast du noch reichlich Zeit und kannst schon einmal Preise vergleichen (es gibt da ganz erhebliche Unterschiede) und etwas Geld beiseite legen.

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  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Christian888
      schrieb am Montag, 23. Mai 2011
    Text
    Hi

    Ich kamm aus einer 30 Zone und wollte auf die Hauptstraße habe nach recht geguckt und dann nach links habe das Auto vorbei gelassen und dann war der Fahrradfahrer vor mir.

    Der Fahrradfahrer hatte Vorfahrt das ist klar.....

    Also denkst du das ich nicht drum rum komme um die Nachschulung???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 23. Mai 2011
    Text
    >Ich kamm aus einer 30 Zone und wollte auf die Hauptstraße habe nach recht geguckt und dann nach links habe das Auto vorbei gelassen und dann war der Fahrradfahrer vor mir.

    Ich nehme an, dass die Kreuzung/Einmündung für dich mit "Vorfahrt gewähren" beschildert war? Dann passt das hier:

    108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206.

    Kostet 120 € Bußgeld (+ 23,50 € Gebühren und Auslagen), gibt 3 Punkte und ist ein A-Verstoß, hat also Probezeitfolgen.


    >Also denkst du das ich nicht drum rum komme um die Nachschulung???

    Ja, das denke ich. Natürlich KANN es auch anders ausgehen, z.B. wenn die Bußgeldstelle nur den einfachsten Tatbestand für Unfälle anwendet (das sind dann 35 € und damit keine Probezeitfolgen) oder von einem Bußgeld ganz absieht (z.B. aus Opportunitätsgründen bei hohem Eigenschaden), aber insgesamt ist das sehr unwahrscheinlich. Wenn du ehrlich bist: Dass man jemanden, der eine so elementare Vorfahrtsregel nicht beachten kann, noch einmal in die Fahrschule schickt, ist nicht besonders überraschend.

    Kopf hoch, die Probezeitfolgen sind sicher nicht angenehem, aber die Sache hätte wesentlich schlimmer ausgehen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Christian888
      schrieb am Dienstag, 24. Mai 2011
    Text
    Hi Vielen dank für deine Mühe mal schauen was rauskommt vllt hilft mir die Aussage von dem Fahrradfahrer ein wenig sie hatte der Polizei auch gesagt ich habe angehalten und mich vorsichtig reingetasstet in die Kreuzung die die Kreuzung ist leider nicht die schönste um zu erkennen ob von Links Verkehr kommt muss man den kompletten Rad weg blockieren naja schonmal keine Anzeige wegen Körperverletzung und der Frau geht's auch prima auser paar Beulen und ner Wunde am arm hat sie auch nix mehr zum Glück wenn du möchtest kann ich dir schreiben wie es ausgegangen ist kann ich die schreiben vermute mal wenn die Strafe kommt werde ich meinen rechtschutz in Anspruch nehmen und gucken was er zur Kreuzung sagt ja klar das Vorfahrt gewähren schild war da die hab ich auch leider genommen aber nur weil ich mich in die Kreuzung reintasten musste hätte ich den Fahrradfahrer gesehn hätt ich wohl aber das Auto von Links mitgenommen is wohl wieder eine ansichts Sache von der Behörde hauptsache niemanden ist was passiert

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 24. Mai 2011
    Text
    >wenn du möchtest kann ich dir schreiben wie es ausgegangen ist

    Ja, das wäre schön!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Christian888
      schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2011
    Text
    HI

    Habe von der Busgeldstelle jetzt einen Bescheid bekommen von 35€ Verwarngeldangebot

    Natürlich werde ich dieses Bezahlen

    Von der versicherung kam noch nicht viel es fehlt noch die Rechnung von der Krankenkasse dann kommt wohl eine Rückstufung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2011
    Text
    Zunächst einmal: Vielen Dank für die Rückmeldung! Es ist immer schön zu wissen, wie ein Fall ausgegangen ist.

    >Habe von der Busgeldstelle jetzt einen Bescheid bekommen von 35€ Verwarngeldangebot
    >
    >Natürlich werde ich dieses Bezahlen

    Das ist für dich wirklich gut gelaufen. Dir bleiben so sogar die Probezeitfolgen erspart.


    >Von der versicherung kam noch nicht viel es fehlt noch die Rechnung von der Krankenkasse dann kommt wohl eine Rückstufung

    Die Rückstufung kommt zum 1.1. (der Bescheid kommt natürlich vorher, aber wirksam wird sie erst dann). Du solltest bei der Versicherung anfragen, ob es nicht billiger sein könnte, wenn du den Schaden aus eigener Tasche zahlst. Du wirst dann nicht zurückgestuft. Bei Personenschäden ist es zwar unwahrscheinlich, dass sich das lohnt (Behandlungskosten sind teuer), aber fragen kostet nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Christian888
      schrieb am Donnerstag, 14. Juli 2011
    Text
    Hi

    Habe bei der Versicherung mal nachgefragt wie es den so aussiehst

    Sie haben der Frau 500€ überwiesen und jetzt stehen noch kosten von der Krankenkasse aus muss mal durchgerechnet werden ob sich das Lohnt

    werde von 85% auf 140% zurückgestuft da muss man mal schauen was dann kostet.
    Und der Frau gehst auch ganz gut so weit und sie siehst gelassen und kann darüber lachen was passiert ist....

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