Unfall in der Probezeit

  • Unfall in der Probezeit
     sandra__
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Hallo zusammen,
    was passiert dennn wenn man mit dem PKW einen Unfall während der Probezeit verursacht?
  • Thema
    Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sebastian-89
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    kommt darauf an.
    warst du schuld an dem unfall?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sebastian-89
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    und wenn du schuld bist:
    wie ist der unfall zustande gekommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sandra__
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >kommt darauf an.
    >warst du schuld an dem unfall?

    mein Freund hat mein Auto im absoluten Halteverbot geparkt, da kein parkplatz frei war und ich zum doc rein bin.Zahlt meine Versicherung dann überhaupt, oder muss ich sagen dass ich da hingefahren bin?ich bekomm evtl eine teilschuld, da ich im absoluten Halteverbot stand und mir jemand hinten drauf gefahren ist weil er das ihm entgegenkommende Fahrzeug übersehen hat.Er ist dann ausgewichen und mir hinten drauf gefahren. Die Polizei hat das Schild auch erst gesehen als eine Fußgängerin sie drauf aufmerksam machte, da es von einem Baum verdeckt war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sebastian-89
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    erstmal zum halten im halteverbot:
    kostet -selbst bei behinderung des fließenden verkehrs- "nur" 25 euro
    (wäre an sich kein problem, da hast du nichts zu befürchten)
    wenn du allerdings eine teilschuld bekommst,dann wird der regelsatz auf 60 euro erhöht.
    ab einem bußgeld von 40 euro bekommt man auf jeden fall einen punkt.
    da deine teilschuld an diesen unfall ein A delikt wäre, musst du mit einer nachschulung rechnen. allerdings NUR, wenn dir eine teilschuld nachgewiesen werden KANN.

    darauf berufen, dass du (bzw dein freund) des schild nicht gesehen hast, kannst du dich nicht. (unwissenheit schützt vor strafe nicht - blöder spruch ist aber richtig) ;)

    was du aber auf jeden fall zu deiner verteidigung sagen kannst:
    1. ist es deine schuld, dass der andere autofahrer den entgegenkommenden verkehr übersieht?
    2. was hätt er denn bitte gemacht, wenn statt dir z.b. ein DHL laster da gestanden wäre? (klar, dürfen die auch nimmer, machen sie aber und keiner regt sich drüber auf -.-)
    da hätt er noch weniger gesehen.

    wenn an der stelle die straße nicht unübersichtlich ist, oder du mit deinem auto im halteverbot "niemanden störst" dann kannst du dich auf jedne fall darauf berufen.

    noch ein tipp: wenn deine probezeit bald ausgelaufen ist:
    - leg einspruch gegen deine teilschuld ein, wenn du eine bekommst;
    - geh auf jeden fall zum anwalt;
    - zögere jede frist (einspruchsfrist, usw) bis zum letzten tag raus.
    wenn du glück hast, und du eine teilschuld bekommst, dann aber schon aus der probezeit draußen bist, bekommst du nur einen punkt und die 60 euro bußsgeld + gebühr eben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      sebastian-89
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    zur versicherung:
    dein freund ist natürlich nur dann mitversicher,
    wenn er auch bei der versicherung als fahrer mit eingetragen ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    also wegen nem halteverbot musst du dir net gleich in die hose machen ;) da passiert nix außer halt wegen falsch parken. und das lernst du im theorieunterricht bzw. auf de bögen. und wenn du noch in der probezeit biste, könnte man sich eventuell noch daran erinnern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall in der Probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Die Faustregel ist: Ein geparktes Fahrzeug kann KEINEN Unfall verursachen, auch wenn es im Haltverbot steht. Auch dann, wenn es in einer Kruve steht.
    Im fließenden Verkehr muss man mit Hindernissen, Stau, Fußgänger usw. rechnen und muss sich der Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.

    In diesem Fall ist ein Fahrzeug einem Hindernis aufgefahren. Egal ob Haltverbot oder nicht, es hätte auch ein Kind dort stehen können. Unfallverursacher ist derjenige, der mit einer Handlung den Unfall verursacht und in diesem Fall war es eine Handlung des Fahrzeugführer im fließenden Verkehr. Das gepakrte Fahrzeug hat keine Handlung gezeigt. Eine Teilschuld zu bekommen ist aus diesem Grund sehr gering, aber nicht unmöglich.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo