Unfall auf Waldweg

  • Unfall auf Waldweg
     Fabian Friedrich
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir geholfen werden kann.
    Folgende Geschichte: Ich wollte mit meinen Freunden zelten, habe selbst einen Führerschein, allerdings BF 17. Wir wollten die Zeltausrüstung nur schnell im Dorf zum Zeltplatz bringen. Also bin ich kurz gefahren. Dann wollten die anderen eine Spritztour auf einem Waldweg machen. Ich bin noch ein Stück gefahren ( ca. 500m)Dann wollte ein 15 jähriger auch mal fahren. Ich wollte ihm das ausreden, aber er sagte, er habe das schon oft gemacht. Schließlich habe ich nachgegeben. Er fuhr mi voller Wucht gegen einen Baum. 3 Insassen verletzt, einer unverletzt. Die 2 anderen verletzten und ich lagen jetzt 3 Wochen im Krankenhaus.
    Frage: Was bekomme ich für eine Strafe. Die Polizei hat mich als Beschuldigter geladen, da ich das Fahren zugelassen habe. Was bekomme ich für das Zulassen und was für das Fahren ohne Begleitperson? Bitte antworten Thx Fabian
  • Thema
    Re: Unfall auf Waldweg
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    >Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir geholfen werden kann.
    >Folgende Geschichte: Ich wollte mit meinen Freunden zelten, habe selbst einen Führerschein, allerdings BF 17. Wir wollten die Zeltausrüstung nur schnell im Dorf zum Zeltplatz bringen. Also bin ich kurz gefahren. Dann wollten die anderen eine Spritztour auf einem Waldweg machen. Ich bin noch ein Stück gefahren ( ca. 500m)Dann wollte ein 15 jähriger auch mal fahren. Ich wollte ihm das ausreden, aber er sagte, er habe das schon oft gemacht. Schließlich habe ich nachgegeben. Er fuhr mi voller Wucht gegen einen Baum. 3 Insassen verletzt, einer unverletzt. Die 2 anderen verletzten und ich lagen jetzt 3 Wochen im Krankenhaus.
    >Frage: Was bekomme ich für eine Strafe. Die Polizei hat mich als Beschuldigter geladen, da ich das Fahren zugelassen habe. Was bekomme ich für das Zulassen und was für das Fahren ohne Begleitperson? Bitte antworten Thx Fabian

    Mächtig Ärger!
    Für das dulden bekommst Du eine Geldstrafe und reichlich Punkte in Flensburg.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall auf Waldweg
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
    (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

    Das heißt, dass dein Führerschein erst einmal weg ist und du ein Aufbauseminar machen musst. Außerdem gibt es Punkte und Geldstrafe oder Sozialstunden. Ob du den Führerschein mit 18 zurückbekommst, entscheidet der ebenfalls der Richter. Er hat auch die Möglichkeit, dich wegen "charakterlicher Nichteignung" zur MPU zu schicken.
    Such dir auf jeden Fall schon einmal einen Anwalt ...

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Unfall auf Waldweg
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    > habe selbst einen Führerschein, allerdings BF 17.

    Nein, Du hast keinen Führerschein (das ist eine Plastikkarte) und das weißt Du auch.

    > Frage: Was bekomme ich

    Das steht auf Deinem rosa Zettel vom Prüfer alles drauf. Hast Du den überhaupt noch?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall auf Waldweg
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    >Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir geholfen werden kann.

    Sorry, aber Dir ist doch wirklich nicht mehr zu helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall auf Waldweg
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    es sind 2 sachen wegen du belangt wird.
    erstens fahren ohne begleiter ( folgen wurden oben schon beschrieben)
    zweitens zulassen des fahrens ohne fahrererlaubnis.

    die strafe kann dir nur dein zuständiger richter verraten (die spannbreite ist sehr gross), was er auch am ende der verhandlung auch tun wird.
    ein anwalt ist sehr anzuraten da die strafen sehr erheblich sein können.

    mfg

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