Unfall Nachschulung?

  • Unfall Nachschulung?
     Tobi1990MK
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Guten abend...
    Ich hatte letzten fr. einen unfall mit meinem kfz. ich bin beim überholen mit 80 kmh 100 erlaubt durch aquaplaning von der strasse abgekommen und auf ein feld "geflogen". Fakt ist das ca 200m nach der überholstelle eine kuppe kam da mir jemand endgegen kam wollte ich schnell in die lücke und beim einscheren fing das kfz an zu rutschen und weg war ich schon von der strasse. Es ist niemand zu schaden gekommen ausser mir.. bin aber noch in der probezeit.. muss ich mit einer nachschulung rechnen wegen überholen an unübersichtlicher stelle..??

    MfG Tobi
  • Thema
    Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text


    War Polizei vor Ort? Kam die Bezeichnung "Überholen bei unklarer Verkehrslage" durch die Kuppel, von denen?

    Wenn der Vorwurf so lautet, wärst du MINDESTENS mit 100 €uro (zzgl. Bearbeitungsgebühr) dabei und hättest gleichzeitig das komplette Probezeitprogramm gebucht.

    Ist da ein Überholverbot ausgeschildert, oder hast du eine dabei eine durchgezogene Linie überfahren, oder sehen die Polizisten auch eine Gefährdung des Gegenverkehrs, wird die Sache noch "ein Häppchen" teurer und kann uU sogar ein Fahrverbot mit sich ziehen.

    Schaue dir mal hier
    http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-5-ueberholen
    den § 5 Abs. 3 der StVO an. Da besonders das, was unter laufender Nr. 19 steht

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  • Thema
    Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    Eine Gefährdung des Gegenverkehrs sehe ich hier nicht. Der TE ist beim wiedereinscheren von der Straße abgekommen, da er mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr und es dadurch zum Unfall kam.

    Passieren kann dir in Sachen Probezeit nichts, außer du wurdest angezeigt, oder die Polizei kam vor Ort.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >Passieren kann dir in Sachen Probezeit nichts, außer du wurdest angezeigt, oder die Polizei kam vor Ort.


    .... denn, wo kein Kläger, da kein Richter. ;o)
    Für mich der Grund, immer einen Unfallberichtsbogen in doppelter Ausfertigng dabei zu haben.
    Hat für einen unfallverursachenden Probezeitler den Vorteil, sich -auch mal ohne Hinzuziehung der Polizei- zu einigen und so den Probezeitmaßnahmen zu entgehen.
    Oder, wenn ich selbst Verursacher wäre, vielleicht den Schaden -ohne Knöllchen und evtl. Punkte- regulieren zu können.

    Ob ich den Bogen allerdings herausziehe, würde ich immer vom Verhalten des Unfallgegners abhängig machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    > Der TE ist beim wiedereinscheren von der Straße abgekommen, da er mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr und es dadurch zum Unfall kam.
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~
    Damit hätten wir zwar die Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen und auch die Kuppel,
    aber es bliebe immer noch
    12.1.4 Geschwindigkeit - § 3 StVO Tatbestandsnr. 103620 :
    Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

    Das macht die Sache zwar billiger, ist aber immer noch ein A-Verstoß.

    Wenn die Polizei den Vorfall aufgenommen hat, sehe ich keine Chance, dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung zu entgehen.

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  • Thema
    Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >Es ist niemand zu schaden gekommen ausser mir..

    Bist du dir da sicher? Auch ein Feld kann man "beschädigen", nennt sich dann Flurschaden.

    Außerdem der gleiche Fragenkatalog von mir: War die Polizei vor Ort? Wenn ja: Was ist dir gesagt worden, wurden irgendwelche Tatvorwürfe gemacht, hast du Angaben zur Sache gemacht, hast du schon Post bekommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Tobi1990MK
      schrieb am Donnerstag, 1. April 2010
    Text
    also polizei war vor ort.. ja es wurde überholen an unübersichtlicher stelle erwähnt... das feld ist nicht zu schaden gekommen auf dem unfall bericht steht nur was von bußgeld tatbestand.. der nette mann von der plizei sagte mir nur das ich richtig gehandelt habe aba es zu einer nachschulung kommen kann

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. April 2010
    Text
    >auf dem unfall bericht steht nur was von bußgeld tatbestand.. der nette mann von der plizei sagte mir nur das ich richtig gehandelt habe aba es zu einer nachschulung kommen kann

    Dann hat der "nette Mann" recht. :o(
    "Kostenpflichtige Verwarnung" wäre für dich das Zauberwort gewesen, das dich vor der Probezeitmaßnahme bewahrt hätte.
    Aber mache dich vor dem Seminar nicht bange.
    Aus vielen Berichten weiß ich, dass dort eine recht positive Atmosphäre herrscht.
    Naja... und so gaaaaanz richtig hast du ja dann ja doch nicht gehandelt, sonst wärst du nicht im Feld gelandet.
    Schön, dass dir weiter nichts passiert ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      Tobi1990MK
      schrieb am Samstag, 8. Mai 2010
    Text
    Heute habe ich post bekommen. Dort steht Bußgeldbescheid: Sie Überhpöten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall 145€ Buße und 3 Punkte.

    Heißt das nun Nachschulung oder nicht werde ich da noch was erwarten können?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall Nachschulung?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Samstag, 8. Mai 2010
    Text
    >Heute habe ich post bekommen. Dort steht Bußgeldbescheid: Sie Überhpöten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall 145€ Buße und 3 Punkte.
    >
    >Heißt das nun Nachschulung oder nicht werde ich da noch was erwarten können?

    die aufforderung an einem aufbauseminar teilzunehmen kommt noch (bis zu 9 monaten später)

    mfg

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