Unfall

  • Unfall
     xxsteffoxx1990
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    hallo leute ich hab da mal eine frage.
    ich ( A) wollte heute links abbiegen und der gegenüber ( B) von mir wollte geradeaus fahren. der vor mir ( C) wollte auch links abbiegen ,ist abgebogen und ich ( A) bin auch abgebogen ohne (B) gesehen zu haben als ich 3/4 schon abgebogen bin sah ich (B) wie er noch gas gibt. wenn ich (A) nicht schneller abgebogen hätte wär er mir hinten rechts reingefahren. da ich aber schneller abbog fuhr(B) den wagen hinter mir (D) an.

    habe ich jetzt eine schuld?
    was wenn B sagt er ist wegen mir ausgewichen und hat dafür D gerammt? ich war schon 3/4 der kurve rum und konnte somit schnell abbiegen und bin weitergefahren
  • Thema
    Re: Unfall
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    Text

    >
    >habe ich jetzt eine schuld?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Du mußt als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen.
    ===================================================================

    >was wenn B sagt er ist wegen mir ausgewichen und hat dafür D gerammt?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Wenn er das sagt, hast du Schuld an dem Unfall und hättest stehen bleiben müssen um den beteiligten Fahrern deine Personalien zu geben.
    Deine Versicherung würde den Schaden ersetzen und alles wäre gut.
    Da du aber weiter gefahren bist, ist das Unfallflucht.
    Gibt es Zeugen ? Hat jemand deine Nummer notiert ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    Text

    >
    >habe ich jetzt eine schuld?
    - - - - - - - - - - - - - -
    Du weißt es selbst, dass du als Linksabbieger den Gegenverkehr erst durchlassen mußt.
    ===========================================================================
    >was wenn B sagt er ist wegen mir ausgewichen und hat dafür D gerammt?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Wenn er das sagt, hast du Schuld an dem Unfall und hättest stehen bleiben müssen um den Beteiligten deine Personalien zu geben.
    Deine Versicherung hätte den Schaden bezahlt und alles wäre gut gewesen.
    Da du weitergefahren bist, ist das Unfallflucht und wird hart bestraft.
    Gab es Zeugen ?
    Hat jemand deine Nummer erkannt ?
    ==================================================================
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2011
    Text
    Ich fasse das mal eben zusammen, wie ich es verstanden habe: Drei Autos fahren hintereinander, nämlich C, A und D in dieser Reihenfolge. Alle drei wollen links abbiegen und haben dabei die Vorfahrt des Gegenverkehrs B zu beachten. C kann noch rechtzeitig vor B abbiegen, für A wird es knapp, letztendlich kommt es zum Zusammenstoss zwischen B und D.

    Deine Schilderung ist natürlich sehr subjektiv. Wie der genaue Ablauf war, lässt sich daraus schwer ableiten. Ich möchte wetten, dass die anderen Beteiligten den Unfall anders schildern würden.


    >habe ich jetzt eine schuld?

    Das ist denkbar, in jedem Fall bist du Unfallbeteiligter. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?


    >was wenn B sagt er ist wegen mir ausgewichen und hat dafür D gerammt?

    Das ist eine der wichtigsten Fragen. Dafür wird zu klären sein, wo der Zusammenstoß zwischen B und D stattfand:

    Falls das auf der von dir aus rechten Fahrbahnhälfte war, ist diese Schilderung glaubwürdig. In diesem Fall sehe ich dich als den Hauptverursacher des Unfalls. B ist auch nicht ganz unschuldig, er darf natürlich nicht einfach in den Gegenverkehr ausweichen. D wäre in diesem Fall fein raus.

    War der Zusammenstoß dagegen auf der Hälfte von B, sehe ich die Schuld hauptsächlich bei D.


    >ich war schon 3/4 der kurve rum und konnte somit schnell abbiegen und bin weitergefahren

    Dir ist klar, dass du bereits dann einen glasklaren Vorfahrtsverstoß begehst, wenn der Gegenverkehr auch nur vom Gas gehen muss?

    Was machst du eigentlich, wenn A z.B. wegen einem Hindernis unmittelbar nach dem Abbiegen stehen bleibt? Dann stehst du mitten auf der Kreuzung ...

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  • Thema
    Re: Re: Unfall
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 25. Dezember 2011
    Text
    Hallo, wie heist er immer, "Wenn der Hund nicht Hätte, hätte er den Hasen". Natürlich sollten wir zuerst klären, wenn es zu einen Unfall in meiner unmittelbaren Umgebung kommt, habe ich anzuhalten, Hilfe zu leisten und den Sachverhalt zu bezeugen. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun. In dem beschriebenen Fall sind sicher alle Aussagen zu vergleichen. Nicht ganz Unwichtig sind die Anstoßstelle. Bedenkt bitte auch mal, man hat natürlich eine Pflicht, Vorfahrt oder in unserem Fall Vorrang zu Gewähren, Niemand hat aber ein Recht auf Vorfahrt.
    Besonders bei der Schadensregulierung wird mit Sicherheit die Frage an den Geradeausfahrer gestellt werden, warum er nicht gebremst hat nachdem er schon erkannt haben muss das zwei Fahrzeuge seinen Vorrang missachtet haben. Da wird er ganz schön alt aussehen. Schon eine einfache "Weg- Zeit Berechnung" kann das klären.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2011
    Text
    >Natürlich sollten wir zuerst klären, wenn es zu einen Unfall in meiner unmittelbaren Umgebung kommt, habe ich [...] den Sachverhalt zu bezeugen.

    Wird dieses Gerücht jemals auszurotten sein? Ich versuch's mal wieder. Als Beteiligter an einem Unfall hat man eine Menge Pflichten (§ 34 StVO), aber:

    Niemand, wirklich ABSOLUT NIEMAND, ist verpflichtet am Unfallort irgendwelche Angaben zur Sache zu machen! Davon ist auch dringend abzuraten, insbesondere da kaum jemand die rechtlichen Auswirkungen solcher Aussagen abschätzen kann, noch dazu in einer Stresssituation.

    Gegenüber der Polizei, der gegnerischen Versicherung und beinahe jeder anderen Person oder Institution besteht darüber hinaus auch zu keinem späteren Zeitpunkt eine Verpflichtung, zur Sache auszusagen. Wenn man also überhaupt etwas aussagt, kann das in aller Ruhe, nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis aller Fakten und Folgen (z.B. nach Beratung durch einen Anwalt) passieren.

    Die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen, besteht hauptsächlich gegenüber der eigenen Versicherung und auch hier gibt es keinen Grund für übertriebene Eile, wichtig ist zunächst nur die Meldung, DASS man einen Unfall hatte. Vor Gericht und bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft müssen nur unbeteiligte Zeugen aussagen. Für mögliche Unfallverursacher, deren Angehörige usw. besteht auch weiterhin die Möglichkeit, gar nichts zur Sache zu sagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 27. Dezember 2011
    Text
    >>Natürlich sollten wir zuerst klären, wenn es zu einen Unfall in meiner unmittelbaren Umgebung kommt, habe ich [...] den Sachverhalt zu bezeugen.
    >
    >Wird dieses Gerücht jemals auszurotten sein? Ich versuch's mal wieder. Als Beteiligter an einem Unfall hat man eine Menge Pflichten (§ 34 StVO), aber:
    >
    >Niemand, wirklich ABSOLUT NIEMAND, ist verpflichtet am Unfallort irgendwelche Angaben zur Sache zu machen! Davon ist auch dringend abzuraten, insbesondere da kaum jemand die rechtlichen Auswirkungen solcher Aussagen abschätzen kann, noch dazu in einer Stresssituation.
    >
    >Gegenüber der Polizei, der gegnerischen Versicherung und beinahe jeder anderen Person oder Institution besteht darüber hinaus auch zu keinem späteren Zeitpunkt eine Verpflichtung, zur Sache auszusagen. Wenn man also überhaupt etwas aussagt, kann das in aller Ruhe, nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis aller Fakten und Folgen (z.B. nach Beratung durch einen Anwalt) passieren.
    >
    >Die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen, besteht hauptsächlich gegenüber der eigenen Versicherung und auch hier gibt es keinen Grund für übertriebene Eile, wichtig ist zunächst nur die Meldung, DASS man einen Unfall hatte. Vor Gericht und bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft müssen nur unbeteiligte Zeugen aussagen. Für mögliche Unfallverursacher, deren Angehörige usw. besteht auch weiterhin die Möglichkeit, gar nichts zur Sache zu sagen.

    Sehr gut Herr Anwalt, aber nicht vergessen, §34 Abs.2 "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."
    Und Zeuge bei Gericht ist besser als Angeklagter.
    Voreiliges Geplapper führt im Leben nie zum Erfolg und gar voreilige Schuldgeständnisse können teuer werden. Doch wer sich der Mitarbeit an der Aufklärung unbegründet widersetzt hat oft auch schlechte Karten. Das kann nützen wenn man Fehler gemacht hat.
    Ich kenne leider viele Fälle aus Nachschulungen, die hätte sich diese sparen können, hätten sie nicht permanent auf ihrer Aussageverweigerung bestanden.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 28. Dezember 2011
    Text
    >Sehr gut Herr Anwalt, aber nicht vergessen, §34 Abs.2 "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."

    Ich kann nur vermuten, was du damit sagen willst. Dein Hinweis auf den recht weiten Begriff des Unfallbeteiligten ist zwar richtig, genau wie die Empfehlung daher im Zweifel nicht weiterzufahren sondern die in Abs. 1 genannten Feststellungen zu ermöglichen. Vom gegenseitigen Austausch von Personalien u.ä. bis "bezeugen" oder gar "aufklären" ist es dann aber doch noch ein ganzes Stück.


    >Und Zeuge bei Gericht ist besser als Angeklagter.

    Nein, besser ist es ganz ohne Gericht. Das wird aber kaum gelingen, wenn man - so wie du in diesem Satz - mal eben die zivilrechtliche Hälfte des Unfalls vergisst.


    >Voreiliges Geplapper führt im Leben nie zum Erfolg und gar voreilige Schuldgeständnisse können teuer werden.

    Eben. Und deshalb hält man am Unfallort die Klappe.


    >Doch wer sich der Mitarbeit an der Aufklärung unbegründet widersetzt hat oft auch schlechte Karten. Das kann nützen wenn man Fehler gemacht hat.

    Der Satz könnte aus einem TV-Krimi stammen. Ist dir schonmal aufgefallen, dass die Mehrheit der "Bösewichte", die diesen Satz hören, am Ende in Handschellen abgeführt werden?

    Davon abgesehen möchte ich jedem einzelnen Wort dieser Aussage widersprechen: Es gibt keine Pflicht zur Mitarbeit, keine Pflicht zur Aufklärung, man kann sich dem also auch nicht widersetzen und braucht dazu auch keine Gründe. Insbesondere wenn man Fehler gemacht hat, gibt es keinen Grund, diese auch noch aktenkundig zu machen.


    >Ich kenne leider viele Fälle aus Nachschulungen, die hätte sich diese sparen können, hätten sie nicht permanent auf ihrer Aussageverweigerung bestanden.

    Ich wäre auf Beispiele gespannt.


    Es geht nicht um "permanente Aussageverweigerung". Wenn ich bestimmte Ziele erreichen möchte (z.B. eine Zahlung der gegnerischen Versicherung, die Einstellung eines Strafverfahrens, ...), werde ich gelegentlich Aussagen machen müssen. Der Unfallort ist dafür aber die falsche Stelle.

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