Unbeabsichtigte Fahrerflucht - Polizei war da!

  • Unbeabsichtigte Fahrerflucht - Polizei war da!
     Alejandro
      schrieb am Sonntag, 20. März 2011
    Guten Abend zusammen,

    unbeabsichtigt soll ich heute wohl einen Spiegel gestreift haben, hab es aber - wahrscheinlich bedingt durch laute Musik - nicht mitbekommen.

    Nun stand die Polizei eben vor der Tür und wollte den Wagen sehen, der war allerdings unterwegs.
    Der ganzen Wagen hat Macken und Schrammen, und ja, am Spiegel (an beiden sogar) sind auch ein paar "Schürfwunden".
    Morgen soll dieser der Polizei gezeigt werden!

    Wie verhalte ich mich jetzt? Ich bin in der Probezeit, die Polizei weiß allerdings noch nicht wer gefahren ist.

    Ich bitte um schnelle Hilfe.

    Gruß
  • Thema
    Re: Unbeabsichtigte Fahrerflucht - Polizei war da!
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 20. März 2011
    Text
    Zunächst solltest du drei Dinge über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (so heißt das richtig) wissen:

    - Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit (wie falsch parken oder zu schnell fahren), sondern um eine Straftat. Abhängig von den Tatumständen können ganz erhebliche Strafen verhängt werden, also ist große Vorsicht geboten.

    - Für die Tat kann nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden. Der Halter haftet nur für die Schäden.

    - Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden. Wenn du den Unfall nicht bemerkt hast, kannst du dafür nicht bestraft werden.


    >Wie verhalte ich mich jetzt?

    Rechtsberatung in konkreten Fällen dürfen nur Anwälte geben, also musst du schon selbst entscheiden, was du tun willst.

    Die Untersuchung des Fahrzeugs wirst du über dich ergehen lassen müssen. Das Fahrzeug ist Beweismittel, die Polizei kann es soweit nötig sogar beschlagnahmen, in diesem Fall auch ohne richterlichen Beschluss (Gefahr im Verzug). Dadurch entstehen nur weitere Kosten für dich.

    Du musst weder gegenüber der Polizei noch gegenüber sonst jemandem irgendwelche Angaben zur Sache machen. Grundsätzlich besteht bei allen Aussagen immer die Gefahr, sich zu verplappern und mehr oder weniger direkt seine Tatbeteiligung einzuräumen.

    Auch andere Personen, die möglicherweise etwas wissen könnten, müssen gegenüber der Polizei keine Aussagen machen, selbst wenn sie nicht mit dir verwandt sind und somit kein Aussageverweigerungsrecht haben. Man muss sich übrigens, wenn man dieses Recht hat, auch nicht darauf berufen (sonst weiß die Polizei ja, wo sie den Fahrer suchen muss), sondern kann auch "einfach so" nichts sagen.

    Sobald dir ein Tatvorwurf gemacht wird - also nicht nur "offen" ermittelt wird - solltest du einen Anwalt aufsuchen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder auch Strafrecht (ganz toll: beides) hat hier gute Chancen auf Erfolg.


    >Ich bin in der Probezeit

    Das ist dein kleinstes Problem. Abhängig von den Umständen kann eine Verurteilung deutlich teurer werden.

    >die Polizei weiß allerdings noch nicht wer gefahren ist.

    ... und das ist gut so - nur falls das bisher nicht angekommen sein sollte.

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