Umschreibung ausländischer Führerscheine
Sehr geehrte,
aufgrund meiner beruflichen Engagement für den kommenden Zeitpunkt zwischen 9-12 Monaten, wobei ich in Deutschland auch viel unterwegs bin, kam auf die Idee mein ausländisches Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Als Besitzer eines ausländischen (Drittstaten/Serbien) Fahrerlaubnises, konnte ich bei den Verkehrsportal lesen, dass in den Fall einer Unschreibung eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt werden sollte. Meine Frage an Sie ist, wäre es Möglich aufgrund begrenzter Wohnsitz sowie Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung die in erster Linie nicht länger als zwölf Monaten austellen sollten eine Umschreibung ausländischen Führerscheins überhaupt zu machen. Da stand auch das man die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) für 6 Monate fahren darf. Trotzdem hätte ich Lust eine Umschreibung zu machen.
Mit freundlichen Grüßen aus Serbien,
Dejan Radanovic