Umschreibung ausländischer Führerscheine

  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
     Herr Dejan Radanovic
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2012
    Sehr geehrte,

    aufgrund meiner beruflichen Engagement für den kommenden Zeitpunkt zwischen 9-12 Monaten, wobei ich in Deutschland auch viel unterwegs bin, kam auf die Idee mein ausländisches Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Als Besitzer eines ausländischen (Drittstaten/Serbien) Fahrerlaubnises, konnte ich bei den Verkehrsportal lesen, dass in den Fall einer Unschreibung eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt werden sollte. Meine Frage an Sie ist, wäre es Möglich aufgrund begrenzter Wohnsitz sowie Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung die in erster Linie nicht länger als zwölf Monaten austellen sollten eine Umschreibung ausländischen Führerscheins überhaupt zu machen. Da stand auch das man die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) für 6 Monate fahren darf. Trotzdem hätte ich Lust eine Umschreibung zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Serbien,
    Dejan Radanovic
  • Thema
    Re: Umschreibung ausländischer Führerscheine
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2012
    Text
    >Meine Frage an Sie ist, wäre es Möglich aufgrund begrenzter Wohnsitz sowie Aufenthalt und
    >Arbeitsgenehmigung die in erster Linie nicht länger als zwölf Monaten austellen sollten
    >eine Umschreibung ausländischen Führerscheins überhaupt zu machen.

    Ja, wäre möglich.
    Allerdings ist zur praktischen Prüfung die Anmeldung in einer Fahrschule nötig und einige Übungsstunden empfehlenswert. Die theoretische Prüfung kann zuvor auch ohne Anmeldung in einer Fahrschule erfolgen.

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  • Thema
    Re: Re: Umschreibung ausländischer Führerscheine
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2012
    Text
    Man kann unter Umständen auch mit Sondergenehmigung eine 1 Jahres Frist bekommen. Dies muss aber mit dem Verkehrsamt abgesprochen sein, in dem man seinen Wohnsitz hat.
    Was ich aber nicht weiss, ist, ob dies nur eine Regel von bestimmten Bundesländern ist. Aber man sollte vielleicht trotzdem mal nachfragen. Umschreiben kann man ja immer noch.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Umschreibung ausländischer Führerscheine
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2012
    Text
    >Was ich aber nicht weiss, ist, ob dies nur eine Regel von bestimmten Bundesländern ist.

    siehe §29 (1) FeV
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.

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