UUnfall in der Probezeit

  • UUnfall in der Probezeit
     Jaqueline Schulz
      schrieb am Montag, 12. Juli 2010
    Ich war bei einem Patienten und muste mein Auto vorwärts Einnparken stand so auf nem Schild.
    Als ich ausparken wollte (30Zone) stand rechts in der Parklücke ein Großer KAstenwagen ,der mir die Sicht auf die angrenzende Hauptstrasse versperrte.
    Ich tastette mich langsam vor cc 30cm da auch gegenverkehr kommen konnte.Ich bin der Meinung meiner Sorgfalltspflicht nachgekommen zu sein.
    Als ich so 30cm über der Linie war und nach links schaute wegen gegenverkehr machte es rummms.
    Ich total erschocken aus dem Auto raus und sah das ich einen Mopedfahrer gerammt habe. Bin zwar heute der Meinung er hat mich gerammt aber damals eben der auffassung ich bin Schuld mein Gott.
    Bin gleich zu ihm hin habe gefragt wegen Verletzungen er hatte paar Schürfwunden die ich ihm gleich versorgt habe ,Arbeite beim Roten Kreuz und fragte ihn ob ich einen Krankenwagen holen soll oder ihnn in die Klinick fahren soll. Alles verneinte er es wäre nicht so schlimm.
    Er sagte er wolle auch keine Polizei. Da ich aber Dienstlich unterwegs war muste ich die Polizei rufen. Die nahmen alles af .
    Stutzig wurde ich erst als sie weder Führerschein vom Unfallopfer sehen wollten noch registriert haben das er ohne Helm führ.
    SIe sagten mir es käme eine Benachrichtigung von der Polizei und allses weitere würde darin stehen-
    Tage später unterhielt ich mich mit Leuten die den UNfall beobachteten und sagten mir der Moped fahrer fürhr viel zu schnell und schaute nach hinten und unterhielt sich wärend des Fahrens mit seinem Kumpel und achtete nicht auf den Verkehr.
    Nun meine Frage ich bin in der Probezeit und habe nun eine Anzeige mit fahrlässiger Körperverletzung am Hals obwohl der Mopedfahrer keine Anzeige erstattet hat und sich bis heute auch noch nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat.
    Meine Frage nun was soll ich tun Anwalt einschalten??? Abwarten ?? was kann mir passieren brauche doch den FS für meine Arbeit ansonsten kann ich gleich Hartz 4 beantragen.
    bitte Helft mir wei0 nicht was ich tun kann und bin sehr unsicher.
    Vielen dank im Voraus
  • Thema
    Re: UUnfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 12. Juli 2010
    Text
    >Nun meine Frage ich bin in der Probezeit und habe nun eine Anzeige mit fahrlässiger Körperverletzung am Hals obwohl der Mopedfahrer keine Anzeige erstattet hat und sich bis heute auch noch nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat.

    Dazu ist die Polizei verpflichtet. Alle KV-Delikte sind sog. Offizialdelikte, d.h. die Polizei muss tätig werden (ermitteln, Anzeige fertigen, Ergebnisse der Staatsanwaltschaft weitergeben).

    Was die Staatsanwaltschaft damit dann macht, ist eine andere Frage. In Frage käme hier entweder eine Einstellung (mit/ohne Auflagen), ein Strafbefehl, ggf. auch eine Hauptverhandlung. Besonders wenn die Verletzungen nur leicht waren und das Unfallopfer kein Interesse an der Strafverfolgung hat, ist eine Einstellung recht wahrscheinlich. Das hat dann keine Folgen für die Probezeit.

    Danach ist allerdings eine Ahndung des Verkehrsverstoßes, der zum Unfall geführt hat, möglich. Das ist unabhängig von eventuellem Fehlverhalten des Mopedfahrers. Hier erwarten dich bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren 100 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und 2 Punkte. Das ist ein A-Verstoß, d.h. die Probezeit wird verlängert und ein ASF wird angeordnet. Deinen Führerschein darfst du behalten, wenn du das Seminar fristgerecht absolvierst.

    Sollte ein Strafbefehl erlassen werden, solltest du den Inhalt sehr genau prüfen und mit einem Anwalt besprechen, falls du mit der Strafe nicht einverstanden bist. Akzeptierst du einen Strafbefehl wegen fahrlässiger KV treten auch die oben beschriebenen Probezeitfolgen ein, aber ohne Bußgeld (das läuft über den Strafbefehl) und mit 5 statt 2 Punkten.

    Solltest du eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, wäre ein Anwalt ratsam.

    Im Moment kannst du nicht viel tun. Zu einer Aussage bei der Polizei oder in einem Anhörungsbogen bist du nicht verpflichtet, es würde auch recht wenig bringen. Die Gefahr ist groß, dass du die Lage durch unbedachte Aussagen eher noch verschlimmerst. Ein Anwalt wäre im Moment kaum wirtschaftlich, jedenfalls nicht ohne Rechtschutzversicherung. Also abwarten was kommt ...


    Soweit zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenrechtlichen Seite. Jetzt kommt noch die Versicherung:

    >Ich tastette mich langsam vor cc 30cm da auch gegenverkehr kommen konnte.Ich bin der Meinung meiner Sorgfalltspflicht nachgekommen zu sein.

    Nein, bist du nicht. Dazu § 9 Abs. 5 der StVO:

    "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."

    Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist gefährdet (sogar geschädigt) worden - also war Gefährdung offensichtlich nicht ausgeschlossen. War die Sicht wirklich so schlecht (ein Moped kann man übrigens auch hören), hättest du dich einweisen lassen müssen.

    >Stutzig wurde ich erst als sie weder Führerschein vom Unfallopfer sehen wollten noch registriert haben das er ohne Helm führ.

    >Tage später unterhielt ich mich mit Leuten die den UNfall beobachteten und sagten mir der Moped fahrer fürhr viel zu schnell und schaute nach hinten und unterhielt sich wärend des Fahrens mit seinem Kumpel und achtete nicht auf den Verkehr.

    Dafür interessiert sich deine Versicherung. Der Polizei ist relativ egal, wer Schuld ist. Sie nehmen den Unfall auf, dokumentieren, was ihnen auffällt und sorgen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

    Mit deiner Probezeit hat das aber alles nichts zu tun.

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  • Thema
    Re: Re: UUnfall in der Probezeit
    Autor
      Jaqueline Schulz
      schrieb am Montag, 12. Juli 2010
    Text
    >>Nun meine Frage ich bin in der Probezeit und habe nun eine Anzeige mit fahrlässiger Körperverletzung am Hals obwohl der Mopedfahrer keine Anzeige erstattet hat und sich bis heute auch noch nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat.
    >
    >Dazu ist die Polizei verpflichtet. Alle KV-Delikte sind sog. Offizialdelikte, d.h. die Polizei muss tätig werden (ermitteln, Anzeige fertigen, Ergebnisse der Staatsanwaltschaft weitergeben).
    >
    >Was die Staatsanwaltschaft damit dann macht, ist eine andere Frage. In Frage käme hier entweder eine Einstellung (mit/ohne Auflagen), ein Strafbefehl, ggf. auch eine Hauptverhandlung. Besonders wenn die Verletzungen nur leicht waren und das Unfallopfer kein Interesse an der Strafverfolgung hat, ist eine Einstellung recht wahrscheinlich. Das hat dann keine Folgen für die Probezeit.
    >
    >Danach ist allerdings eine Ahndung des Verkehrsverstoßes, der zum Unfall geführt hat, möglich. Das ist unabhängig von eventuellem Fehlverhalten des Mopedfahrers. Hier erwarten dich bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren 100 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und 2 Punkte. Das ist ein A-Verstoß, d.h. die Probezeit wird verlängert und ein ASF wird angeordnet. Deinen Führerschein darfst du behalten, wenn du das Seminar fristgerecht absolvierst.
    >
    >Sollte ein Strafbefehl erlassen werden, solltest du den Inhalt sehr genau prüfen und mit einem Anwalt besprechen, falls du mit der Strafe nicht einverstanden bist. Akzeptierst du einen Strafbefehl wegen fahrlässiger KV treten auch die oben beschriebenen Probezeitfolgen ein, aber ohne Bußgeld (das läuft über den Strafbefehl) und mit 5 statt 2 Punkten.
    >
    >Solltest du eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, wäre ein Anwalt ratsam.
    >
    >Im Moment kannst du nicht viel tun. Zu einer Aussage bei der Polizei oder in einem Anhörungsbogen bist du nicht verpflichtet, es würde auch recht wenig bringen. Die Gefahr ist groß, dass du die Lage durch unbedachte Aussagen eher noch verschlimmerst. Ein Anwalt wäre im Moment kaum wirtschaftlich, jedenfalls nicht ohne Rechtschutzversicherung. Also abwarten was kommt ...
    >
    >
    >Soweit zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenrechtlichen Seite. Jetzt kommt noch die Versicherung:
    >
    >>Ich tastette mich langsam vor cc 30cm da auch gegenverkehr kommen konnte.Ich bin der Meinung meiner Sorgfalltspflicht nachgekommen zu sein.
    >
    >Nein, bist du nicht. Dazu § 9 Abs. 5 der StVO:
    >
    >"Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
    >
    >Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist gefährdet (sogar geschädigt) worden - also war Gefährdung offensichtlich nicht ausgeschlossen. War die Sicht wirklich so schlecht (ein Moped kann man übrigens auch hören), hättest du dich einweisen lassen müssen.
    >
    >>Stutzig wurde ich erst als sie weder Führerschein vom Unfallopfer sehen wollten noch registriert haben das er ohne Helm führ.
    >
    >>Tage später unterhielt ich mich mit Leuten die den UNfall beobachteten und sagten mir der Moped fahrer fürhr viel zu schnell und schaute nach hinten und unterhielt sich wärend des Fahrens mit seinem Kumpel und achtete nicht auf den Verkehr.
    >
    >Dafür interessiert sich deine Versicherung. Der Polizei ist relativ egal, wer Schuld ist. Sie nehmen den Unfall auf, dokumentieren, was ihnen auffällt und sorgen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
    >
    >Mit deiner Probezeit hat das aber alles nichts zu tun.




    ok vielen DAnk das habe ich befürchtet
    ich hätt mal lieber keine Polizei holen solle

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