UNSICHER

  • UNSICHER
     ICH :P
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    also ich habe mein führerschein bestanden ich hatte auch meinen sehtest (OHNE BRILLE) bestanden nun habe ich die praktischeführerscheinprüfung mit brille bestanden und der prüfer meinte das es nachträglich eingetragen werden müsste so er hatt mir die bestandene führerscheinbescheinigung gegeben wo drauf vermeckt war nr 01 also das ich eine brille bräuchte beim strassenverkehrsamt habe ich dies abgegeben aber ein führerschein bekommen wo nichts vermerckt war unter dem punkt 12. die frau meinte du hast ihn so bestellt du kriegst ihn so.ist es den egal was der prüfer da reinschreibt ?? .. muss ich irgendetwas unternehmen meine frage ?? danke euch :P
  • Thema
    Re: UNSICHER
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    .. muss ich irgendetwas unternehmen meine frage ??
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Es niemandem erzählen. Vor allem uns nicht.
    Und auf keinen Fall ins Internet schreiben !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: UNSICHER
    Autor
      ICH :P
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    ja ich hätte gerne ne antwort darauf müsste ich irgendetwas unternehmen kenne mich da garnicht aus wie läuft das ab

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  • Thema
    Re: Re: UNSICHER
    Autor
      ICH :P
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    > .. muss ich irgendetwas unternehmen meine frage ??
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Es niemandem erzählen. Vor allem uns nicht.
    >Und auf keinen Fall ins Internet schreiben !!!
    >ja ich hätte gerne ne antwort darauf müsste ich irgendetwas unternehmen kenne mich da garnicht aus wie läuft das ab

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  • Thema
    Re: UNSICHER
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. Oktober 2012
    Text
    Der Prüfer hat das nicht zu entscheiden (sonst bräuchte man den Sehtest nicht), auch wenn er der Fahrerlaubnisbehörde natürlich über Vorkommnisse in der Prüfung informieren kann und darf, z.B. falls der Prüfling plötzlich mit einer Brille so dick wie Fensterglas antritt. Was die Behörde dann mit dieser Information macht, ist deren Sache. Hier hat sich die Sachbearbeiterin dann wohl entschieden, die Fahrerlaubnis ohne Auflagen zu erteilen - du musst dich darum nicht weiter kümmern.

    Ganz unabhängig von Sehtests, Führerscheineinträgen, Prüfern und Behörden: Für deine Fahreignung (zu der u.a. die Sehkraft gehört) bist du jederzeit selbst verantwortlich. Wenn du nicht gut genug siehst und z.B. einen Unfall verursachst, kann das mächtig Ärger geben.

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