Tüv Gebühren

  • Tüv Gebühren
     lechi
      schrieb am Sonntag, 29. November 2009
    Mojn!

    Da es ja diese Regelung gibt, dass man seinen A-Führerschein erst einen Monat vor seinem 18. Geburtstag machen darf, fällt der erst möögliche Termin in den Dezember ( Mitte Dezember)

    Jetzt hab ich gestern mit meinem Fahrlehrer telefoniert und der meinte, das der TÜV nur bei Temperaturen >4°C und keinem Schneefall prüft! (so weit so gut!!)

    Aber er sagte auch, wenn ich einen Termin für eine Prüfung ausmache und es dann an dem Tag schneit, oder eben unter 4°C hat darf ich keine Prüfungfahren, aber meine Tüvgebühren sind auch weg! (250EUro)

    Habe es leider gesternn icht mehr geschafft beim TÜV anzurufen und das selber mal zu fragen, aber kennt einer von euch diese Regelung und kann mir sagen ob diese so stimmt?



    Danke im Vorraus!
  • Thema
    Re: Tüv Gebühren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 29. November 2009
    Text
    Die Regelung mit Kostenrisiko gibts beim TÜV

    Ab Mitte November trägt der Bewerber das Wetterrisiko bei Moto.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Tüv Gebühren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    Beim TÜV München trägt zwischen dem 15. Dezember und dem 15. März der Zweirad-Fahrschüler das Wetterrisiko, d.h. er muss die Prüfung auch bezahlen, wenn sie nicht stattfindet.

    Viele Grüße
    Kirsten

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