Tüv Abgelaufen

  • Tüv Abgelaufen
     Sunshine18
      schrieb am Montag, 25. Mai 2009
    Hallo habe mal eine frage für eine freundin...

    Also beim auto von vater meiner freundin ist HU und AU abgelaufen seit Mai 2009(hätte also im april hin gemusst,warten auf neues auto,tüv würden sie nicht bekommen) ihr vater meint wenn sie erwischt wird passiert nix der halter wird nur angeschrieben ,sie ist noch in der probezeit...

    wie ist es nun?
    wie sieht es punktetechnisch aus?
  • Thema
    Re: Tüv Abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. Mai 2009
    Text
    Gemäß Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog
    Nr. 186
    Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
    Nr. 186.1
    bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    Nr. 186.1.1.....bis zu 2 Monate....................................15 EUR
    Nr. 186.1.2.....mehr als 2 bis zu 4 Monate...................25 EUR
    Nr. 186.1.3.....mehr als 4 bis zu 8 Monate...................40 EUR (1 Punkt)
    Nr. 186.1.4.....mehr als 8 Monate................................75 EUR (2 Punkte)

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  • Thema
    Re: Re: Tüv Abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 25. Mai 2009
    Text
    Die o.g. Tabelle bezieht sich nicht auf PKW's, sondern wie auch geschrieben steht, auf Fahrzeuge, die einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen!
    Für PKW ist folgende Tabelle gültig:

    186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
    186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €
    186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt.

    Das heißt, bis 2 Monate drüber kostet es nichts.
    Bei einer Kontrolle könnte es lediglich eine Mängelkarte geben.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Tüv Abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 25. Mai 2009
    Text
    Die o.g. Tabelle bezieht sich nicht auf PKW's, sondern wie auch geschrieben steht, auf Fahrzeuge, die einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen!
    Für PKW ist folgende Tabelle gültig:

    186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
    186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €
    186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt.

    Das heißt, bis 2 Monate drüber kostet es nichts.
    Bei einer Kontrolle könnte es lediglich eine Mängelkarte geben.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Tüv Abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Mai 2009
    Text

    Danke schön, für die Korrektur, @Muffy

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Tüv Abgelaufen
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 26. Mai 2009
    Text
    Nur ein Verwarngeld und nur eine Mängelkarte... dabei bleibt es nicht. Sollte die HU und AU nicht gemacht werden, wird das Fahrzeug durch die Zulassung stillgelegt.

    Sollte das Fahrzeug nicht mehr durch den Tüv kommen, ist die Sache sowieso klar: Sicherheitsrisiko durch vorhandene Mängel und die Betriebserlaubnis erlischt.

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