TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?

  • TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
     Makan
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Hallo!

    ich komme grade vom TÜV und habe dort meine Theorieprüfung abgelegt. Ich habe Klasse B und Klasse A zugleich gemacht. Klasse B hab ich bestanden, Klasse A aber nicht, da die Punkte irgendwie zusammengezählt werden.

    Mir ist klar, dass ich in 14 Tagen frühstens wieder die Theorieprüfung machen kann. Mir ist aber nicht klar, wieso ich ein 2 mal für die praktische Prüfung zahlen muss. Die erste praktische Prüfung ist für den 29ten angesetzt - den kann ich aber nicht wahrnehmen, weil die Theorie ja nicht bestanden ist. Und da die Klasse A sogar teurer als Klasse B (112€ vs 85€), muss ich diese nochmal entrichten.

    Meine Frage: Wieso soll der TÜV die Gebühr für die praktische Prüfung nehmen, wenn garkeine statt findet?
  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    >Meine Frage: Wieso soll der TÜV die Gebühr für die praktische Prüfung nehmen, wenn garkeine statt findet?

    Frage, wieso soll der TÜV auf seinen Lohn verzichten wenn es nicht seine Schuld ist das sie nicht stattfindet?
    Ich meine, wenn ich im Geschäft einen Auftrag bekommen und igrnedwas gemacht werden soll muss derjenige der das bekommt es auch bezahlen, auch wenn er es plötzlich doch nicht mehr braucht.
    Jeder würde einem abraten erst die theoretische zu machen und zu bestehen bevor der Termin ausgemacht wird, du hast dich da nicht daran gehalten, es ist dein Problem und deine Schuld, nicht die des TÜVs.

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  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    weil du dich bei deiner fs zur prüfung angemeldet hast, diese dich daraufhin beim tüv angemeldet hat.
    wenn dein fl es will, zahlst du bei ihm auch noch die "vorstellung zur prüfung", werden auch nochmal so um die 100 euronen sein.
    du trägst alleine die verantwortung das du die voraussetzungen zur praktischen prüfung schaffst und damit auch die kosten.
    wenn du einen flug in die usa buchst und hast am abflugtag keinen gültigen reisepass, bleibst du auch hier, musst aber den flug bezahlen.

    mfg

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  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    Ich habe Klasse B und Klasse A zugleich gemacht. Klasse B hab ich bestanden, Klasse A aber nicht, da die Punkte irgendwie zusammengezählt werden.
    >
    >Mir ist klar, dass ich in 14 Tagen frühstens wieder die Theorieprüfung machen kann. Mir ist aber nicht klar, wieso ich ein 2 mal für die praktische Prüfung zahlen muss. Die erste praktische Prüfung ist für den 29ten angesetzt - den kann ich aber nicht wahrnehmen, weil die Theorie ja nicht bestanden ist. Und da die Klasse A sogar teurer als Klasse B (112€ vs 85€), muss ich diese nochmal entrichten.
    >
    >Meine Frage: Wieso soll der TÜV die Gebühr für die praktische Prüfung nehmen, wenn garkeine statt findet?

    -------------------------------

    Was hindert dich, die B-Prüfung am 29. abzulegen?
    Hast du dich persönlich mal beim TÜV erkundigt, ob die Absage für die A-PP wirklich zu kurzfristig sei? Kann ich mir bei einer Woche Vorlauf nur schwer vorstellen.

    Und selbst wenn alle Stricke reißen, kann dich am Montag Morgen immer noch ein ganz heftiger psychosomatischer Durchfall erwischen, der dich kurzfristig an der Teilnahme zur PP hindert.
    Dabei solltest du allerdings vor dem Aufsuchen der Fahrschule beim Arzt gewesen sein, der dir eine (gelbe) Krankschreibung ausstellt.
    Mit der bist du aus dem Schneider.

    Dass die A-PP teurer ist als die für Klasse B ist völlig okay.

    Aber war es wirklich dein Plan, beide PPs an einem Tag abzulegen?!?
    Ich empfände die psychische Belastung für die 2. PP des Tages einfach enorm, wenn die erste PP mit einem "nicht bestanden" geendet hätte.
    DANN müsstest du übrigens tatsächlich BEIDE PPs bezahlen.....

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  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Makan
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    Ich weiß, dass die Prüfung angemeldet wurde und verstehe auch, dass dadurch Verwaltungs- und Bearbeitungskosten entstehen, aber die können beim besten Willen nicht die volle Summe betragen.

    Ich gebe dem TÜV ja nicht die Schuld, dass ich durchgefallen bin, aber wenn (wie als Beispiel vorgebracht) ich einen Flug buche und dann doch storniere, zahle ich nur einen Teil der Gebühren.

    Die B Prüfung werde ich am Montag ablegen, tut mir leid wenn ich das schlecht ausgedrückt habe. Es war nur so geplant, dass ich auch meine A Klasse PP am Montag (nach ausreichnder Pause) mache. Der Grund für all dies ist dass ich umziehe und nur einen Monat für beide Führerscheine hatte... anfang September angefangen und ende September eigentlich fertig. (Immerhin klasse B)

    Ich werde gleich dennoch beim TÜV nachfragen und sehen ob tatsächlich die ganze Gebühr fällig wird. Schließlich bleibt der Prüfer ja auch zuhause...

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  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      wuschel29
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    >
    >Ich werde gleich dennoch beim TÜV nachfragen und sehen ob tatsächlich die ganze Gebühr fällig wird. Schließlich bleibt der Prüfer ja auch zuhause...

    Der TÜV ist ein "Weltunternehmen" und die haben eine feste Gebührenordnung, da muss ich dich leider enttäuschen, aber du wirst um die Gebühr nicht rum kommen da es im regelfall so ist, dass 14 Tage vorher die PRüfunge disponiert werden, die PRüfer eingeteilt sind und man dann nichts machen kann, ausser deine FS hat vielleicht jemand anderen den sie zu der Prüfung melden kann, dass dein Prüfplatz "ausgetauscht" wird, dass ist mit wenig aufwand beim TÜV zu klären, frag deinen FL doch einfach mal.

    Und der Prüfer ist dann nicht "zu Hause" sondern muss warten bis der nächste Prüfling zu seinem Termin erscheint der ja vorher Uhrzeitlich feststand, die Verkäuferin an der Kasse wird ja auch normal bezahlt wenn grad niemand im Laden ist. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    ich habe nicht geschrieben "storniert" sondern das du eine voraussetzung für den flug nicht erfüllst.
    es entszehen nicht nur die von dir und anderen genannten kosten sondern auch ein anspruch auf "verdienstausfall" für deinen fl und den aap.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Makan
      schrieb am Donnerstag, 25. September 2008
    Text
    Aber es muss doch möglich sein, auch eine Klasse-B Prüfung anstatt der Klasse-A zu machen oder?

    Obwohl die Bklasse 3 Punkte und die AKlasse 4 Punkte hat, kann der Prüfer doch auch die 3Punkte Prüfung machen und ich bezahle nur noch die Differenz richtig?

    Mein Fahrlehrer meinte, dass es so nicht geht obwohl ein andere meinte, dass das möglich ist. Es ist auch von grundauf möglich, die Prüfung 4 werktage vorher abzumelden... wieso wusste mein Fahrlehrer das nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 25. September 2008
    Text
    >Aber es muss doch möglich sein, auch eine Klasse-B Prüfung anstatt der Klasse-A zu machen oder?
    >
    >Obwohl die Bklasse 3 Punkte und die AKlasse 4 Punkte hat, kann der Prüfer doch auch die 3Punkte Prüfung machen und ich bezahle nur noch die Differenz richtig?
    >
    >Mein Fahrlehrer meinte, dass es so nicht geht obwohl ein andere meinte, dass das möglich ist. Es ist auch von grundauf möglich, die Prüfung 4 werktage vorher abzumelden... wieso wusste mein Fahrlehrer das nicht?

    ------------------------------------------------------

    so ohne weiteres geht es nicht klaase a statt klasse b zu machen.
    die prüfungen werden nach einem punktesystem zugeteilt, wenn die max. punktezahl erreicht ist, ist eben feierabend und dann geht auch nicht "1 punkt mehr". hat was mit der arbeitszeit und der disposition der aap zu tun.
    das die prüfung storniert werden kann stimmt, allerdings ist die regelung nicht einheitlich, bei uns sind es 5 arbeitstagetage (wobei der tüv den samstag nicht als arbeitstag zählt).

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 25. September 2008
    Text
    >>Aber es muss doch möglich sein, auch eine Klasse-B Prüfung anstatt der Klasse-A zu machen oder?
    >>
    Eine B statt einer A denke ich schon. denn die B-PP hat schließlich einen Zeitaufwand der 15 Minuten geringer ist als der für die Klasse A.
    Du meinst also, evtl. einen anderen FS einspringen lassen zu können, der keinen PP-Platz mehr erhaschen konnte?
    Doch auch dabei musst du beachten, dass der Ersatz-Prüfling fristgerecht gemeldet werden müsste
    >------------------------------------------------------
    >
    >so ohne weiteres geht es nicht klaase a statt klasse b zu machen.

    ...............
    Hast du da nicht a und b durcheinander gebracht, @Carhol?

    ----------------------------------
    >das die prüfung storniert werden kann stimmt, allerdings ist die regelung nicht einheitlich, bei uns sind es 5 arbeitstagetage (wobei der tüv den samstag nicht als arbeitstag zählt).

    ......................
    Da @Makans TP aber am 23. war, und die PP für den 29. angesetzt ist, hätte das doch einem aufmerksamen Prüfer bzw FL auffallen müssen, oder?
    Dann wäre Zeit genug gewesen (wenigstens in NRW).
    Wozu gibt es denn die Gebühr zur Prüfungsvorstellung, wenn nicht dazu, dass der FL ein Auge darauf hat?

    Tja, und dann ist es so, dass @Makan doch eine A und eine B Prüfung gebucht hat.
    Einen Termin des Tages (B) kann er also wahrnehmen, nur den zweiten (A) nicht, weil er eben DAFÜR die Voraussetzung nicht erfüllt hat.
    Oder habe ich hier irgendwo ein Problem mit dem Verständnis?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 25. September 2008
    Text
    >>so ohne weiteres geht es nicht klaase a statt klasse b zu machen.

    ...............
    Hast du da nicht a und b durcheinander gebracht, @Carhol?

    =================================
    EDIT
    ..... es soll ja evtl eine B-Prüfung in eine für die A-PP gebuchte Zeit gesetzt werden.
    Damit wären 15 Minuten frei, die @Makat bezahlen würde.

    Zitat **Obwohl die Bklasse 3 Punkte und die AKlasse 4 Punkte hat, kann der Prüfer doch auch die 3Punkte Prüfung machen und ich bezahle nur noch die Differenz richtig?**


    Übrigens: Glückwunsch zum neuen FS-Wagen

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  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Makan
      schrieb am Freitag, 26. September 2008
    Text
    So langsam wird es aber echt lächerlich ...
    Ich war gestern bei einer anderen Fahrschule und hab die Situation geschildert und die Meinung vom Fahrlehrer eingeholt.

    Er ist regelrecht geplatzt und fand es unmöglich, dass mein Fahrlehrer die PP schon angesetzt hatte, bevor ich die TP bestanden hab. Er meinte, das wäre rechtlich garnicht möglich und der TÜV würd das garnicht so machen.

    Hinzu kommt dass die TP am 23.09 und die PP am 29.09 ist - und er meinte man hat 5 werktage zeit die Prüfung ab zu melden. Er täte dies, desöfteren wenn deine Fahrschüler zb. in den Urlaub fahren würden. Montag anrufen und Freitag wäre sicher abgemeldet und der TÜV würde sich die Punkte selbst anderweitig verteilen. Er meinte zu mir, dass mein Fahrlehrer das wissen müsste und wenn er das verschlampt hat, müsste ich nciht dafür blechen.

    Was ist eure Meinung dazu? Ich habe gleich die letzte Fahrstunde mit meinem Fahrlerer vor der Prüfung und irgendwie rieche ich dass da was in der Luft ist und dass wir wohl zusammenknallen werden.

    Hoffe auf hilfreiche Antworten wenn ich zurück bin... vielleicht erwische ich ja jemand beim TÜV der freundlich ist und mir klipp und klar "ja oder nein" sagt.

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  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Freitag, 26. September 2008
    Text
    Natürlich ist es möglich, warum denn nicht? Hatte ebenfalls eine Schülerin gehabt (allerdings Ausnahme, sie war nur zum Urlaub hier), die hatte Montag um 10 Uhr Theorie gemacht und um 11.30 Uhr sollte sie fahren. Wo ist da das Problem? Das geht und wird bei unserem TÜV auch toleriert.

    Hat Dein FL keinen anderen Schüler, den er einsetzen könnte? Oder mal in einer anderen Fahrschule nachfragen. Es ist sehr oft so, dass eine andere Fahrschule dann diese Punkte übernimmt. Da gibt es eigentlich kein Problem.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Makan
      schrieb am Freitag, 26. September 2008
    Text
    >Natürlich ist es möglich, warum denn nicht? Hatte ebenfalls eine Schülerin gehabt (allerdings Ausnahme, sie war nur zum Urlaub hier), die hatte Montag um 10 Uhr Theorie gemacht und um 11.30 Uhr sollte sie fahren. Wo ist da das Problem? Das geht und wird bei unserem TÜV auch toleriert.
    >
    >Hat Dein FL keinen anderen Schüler, den er einsetzen könnte? Oder mal in einer anderen Fahrschule nachfragen. Es ist sehr oft so, dass eine andere Fahrschule dann diese Punkte übernimmt. Da gibt es eigentlich kein Problem.

    Mein FL hat schon einiges probiert, wie er mir grade bei der Autofahrt sagte. Er hat mit dem TÜV telefoniert, er hat geschaut ob die anderen Fahrschulen die Punkte übernehmen wollen. Es fahren am Montag (29.09) noch 3 andere Fahrschulen zur Prüfung, aber die haben jeweils ihre eigenen Termine.

    Ich hab ihm vorgeworfen, dass er die Prüfung doch hätte absagen können und sollen und wieso er das nicht getan hat. Er meinte, das zwischen dem 23.09 und dem 29.09 ja nur 3 Werktage wären und das reicht nicht zum abmelden. Außerdem konnte der TÜV die Punkte nicht anderweitig verteilen.

    Heißt das, dass du deine Schülerin binnen 2 stunden abgemeldet hast und meinem Fahrleherer reichen 3 Werktage nicht?
    Irgendwie weiß ich nicht ob er sich genug bemüht mich vor den Unkosten zu retten ...
    Was kann ich jetzt ganz effektiv machen? Andere Fahrlehrer sagen mir, dass er schuld daran ist... beim TÜV sind sie unfreundlich und nicht hilfsbereit...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 26. September 2008
    Text
    irgendwie hat dir dein "zweiter" fl blödsinn erzählt.
    natürlich kann man einen fs zur praktischen prüfung anmelden wenn er noch keine theorieprüfung hatte.
    dem tüv ist es egal weil es sache des fahrschülers bzw. der fahrschule ist.
    wenn du auf den kalender siehst, wirst du feststellen das es 3 (tüv)arbeitstage sind, also zu knapp zum abmelden.
    weniger tage akzeptiert der tüv nur, wenn ein "ersatzmann" gestellt wird, egal ob aus der eigenen oder fremden fahrschule.
    wenn dein fl keinen ersatzmann auftreiben könnte, stehst du in der verantwortung.
    die fahrschule ist in dem verhältnis tüv - fahrschüler nur ein mittler, mehr nicht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      axjskj
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    Also ich finde das auch total frech, dass die einem sovie geld abzocken...ich frag mich für was die eigentlich so viel geld bekommen -.-
    ich hab gestern prüfung gehabt und bin durchgefallen und jetz soll ich am 29. wieder prüfung machen, aber das will ich nicht ! kann mir vielleicht jemand sagen bis wieviel vor prüfungstermin man die prüfung verschieben kann?
    Danke schonmal im vorraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Berit S.
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    Ungewöhnlich das du am 29. keine zweite PP machen möchtest. Normalerweise will man das doch ganz schnell. Darf ich erfahren warum?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      nikita2010
      schrieb am Montag, 10. Mai 2010
    Text
    Hallo, habe mir ja so bischien in diesem Forum umgeckukt und wollte meine Geschichte dazu erzehlen. Ich sollte auch am Montag meine Prüfung haben, habe aber erst am Freitag die gebühren bezahlt weil ich in Urlaub wahr und voher habe ich den genauen Termin nicht gewust und durfte dan erfahren an diesem Montag das die Prüfung platz und ich nochmall bezahlen darf weil es zu spät wahr. Allso wie man sieht kann man auch zahlen und durchfallen ohne zu fahren.

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  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 10. Mai 2010
    Text
    Eigenartig, bei uns wird dem Prüfer oft noch am pP-Tag das Geld bar überreicht (bzw. der Dame des Büros, die es dann weiterleitet), denn vorstrecken würde der FS-Chef diese Beträge nie.

    Und du bist sicher, dass das Geld noch einmal (ein zweites mal) verlangt wird? O_o
    Wurde dir das gesagt?
    Warst du zur vereinbahrten Zeit am richtigen Ort und konntest die Überweisung belegen?
    Wie und wann hast du vom "Platzen" des Termins erfahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 10. Mai 2010
    Text
    durchgefallen bist du nicht, musst die nächste prüfung aber nochmal zahlen, weil es anscheinend dein verschulden war.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 10. Mai 2010
    Text
    Ich sehe ein, dass es früher von Belang war, ob eine Prüfung als "nicht bestanden", oder "zahlungspflichtig ohne angetreten" gewertet wird.
    Aber wo ist heute der große Unterschied, wenn doch eh im 14-Tage-Takt wiederholt werden kann (mal von einer evtl. MPU wegen 15x NB abgesehen)?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: TÜV-Gebühren obwohl keine praktische Prüfung?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 10. Mai 2010
    Text
    bei n.b. kann sie erst in 14 tagen wieder prüfung machen, bei "nicht bezahlt" kann sie - theoretisch - schon morgen wieder geprüft werden.

    mfg

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