was passiert, wen man ohne TÜV erwischt wird? Ich bin noch in der Probezeit und teile mir das Auto.
Lg sistaela
Thema
Re: TÜV
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 19. März 2010
Text
Wenn du den Termin zur HU (Hauptuntersuchung) überschritten hast, kommt es darauf an, wie lange schon. Siehe: http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_papiere_hu_und_technik.html
Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung ... bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate, ist ein B-Verstoß
>Hallo! > >Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro >2 - 4 Monate = 25 Euro >4 - 8 Monate = 40 Euro >über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt > >Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer. > >Viele Grüße >Kirsten
Will nicht vorlaut sein, aber ich würde ohne nachzuschauen sagen, daß bei 4-8 Monaten auch schon 1 Punkt und zeitgleich B-Verstoß, über 8 Monate zusätzlich 2 Punkte und B-Verstoß.
>Hallo! > >Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro >2 - 4 Monate = 25 Euro >4 - 8 Monate = 40 Euro >über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt > >Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer. > >Viele Grüße >Kirsten
Sorry Kirsten, Deine Tabelle bezieht sich auf Fahrzeuge, die zur Sicherheitsprüfung müssen. Das trifft auf PKW's nicht zu. Folgendes gilt für PKW:
186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 € 186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 € 186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt.
Bis 2 Monate Überziehung kostet also nichts, bei einer Kontrolle gibt es allerdings eine Mängelkarte.
>>Hallo! >> >>Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro >>2 - 4 Monate = 25 Euro >>4 - 8 Monate = 40 Euro >>über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt >> >>Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer. >> >>Viele Grüße >>Kirsten > >Sorry Kirsten, Deine Tabelle bezieht sich auf Fahrzeuge, die zur Sicherheitsprüfung müssen. Das trifft auf PKW's nicht zu. >Folgendes gilt für PKW: > >186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um > >186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 € >186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 € >186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt. > >Bis 2 Monate Überziehung kostet also nichts, bei einer Kontrolle gibt es allerdings eine Mängelkarte. > >Gruß Muffy
Jo stimmt, man sollte öfter mal die Vorschriften lesen ;-))