TÜV

  • TÜV
     sistaela
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Hallo liebe Forumgemeinde,

    was passiert, wen man ohne TÜV erwischt wird? Ich bin noch in der Probezeit und teile mir das Auto.

    Lg sistaela
  • Thema
    Re: TÜV
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    Wenn du den Termin zur HU (Hauptuntersuchung) überschritten hast, kommt es darauf an, wie lange schon. Siehe:
    http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_papiere_hu_und_technik.html

    Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung ... bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate, ist ein B-Verstoß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: TÜV
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    Hallo!

    Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro
    2 - 4 Monate = 25 Euro
    4 - 8 Monate = 40 Euro
    über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt

    Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: TÜV
    Autor
      gardiner
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >Hallo!
    >
    >Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro
    >2 - 4 Monate = 25 Euro
    >4 - 8 Monate = 40 Euro
    >über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt
    >
    >Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Will nicht vorlaut sein, aber ich würde ohne nachzuschauen sagen, daß bei 4-8 Monaten auch schon 1 Punkt und zeitgleich B-Verstoß, über 8 Monate zusätzlich 2 Punkte und B-Verstoß.

    Grüße Gardiner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: TÜV
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >Hallo!
    >
    >Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro
    >2 - 4 Monate = 25 Euro
    >4 - 8 Monate = 40 Euro
    >über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt
    >
    >Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Sorry Kirsten, Deine Tabelle bezieht sich auf Fahrzeuge, die zur Sicherheitsprüfung müssen. Das trifft auf PKW's nicht zu.
    Folgendes gilt für PKW:

    186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

    186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
    186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €
    186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt.

    Bis 2 Monate Überziehung kostet also nichts, bei einer Kontrolle gibt es allerdings eine Mängelkarte.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: TÜV
    Autor
      gardiner
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >>Hallo!
    >>
    >>Termin überzogen bis 2 Monate = 15 Euro
    >>2 - 4 Monate = 25 Euro
    >>4 - 8 Monate = 40 Euro
    >>über 8 Monate = 75 Euro und B-Delikt
    >>
    >>Es muss übrigens der Halter zahlen, nicht der Fahrer.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >Sorry Kirsten, Deine Tabelle bezieht sich auf Fahrzeuge, die zur Sicherheitsprüfung müssen. Das trifft auf PKW's nicht zu.
    >Folgendes gilt für PKW:
    >
    >186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    >
    >186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
    >186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €
    >186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt.
    >
    >Bis 2 Monate Überziehung kostet also nichts, bei einer Kontrolle gibt es allerdings eine Mängelkarte.
    >
    >Gruß Muffy

    Jo stimmt, man sollte öfter mal die Vorschriften lesen ;-))

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