Trotz Nachschulung geblitzt

  • Trotz Nachschulung geblitzt
     orbit
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Hallo Leute.
    Ich habe schon mal an einem Aufbauseminar teilgenommen vor einem Jahr und das zurecht, da ich außerorts 21 kmh zu schnell war und einen Punkt dafür kassierte.
    11 Monate später wurde ich innerhalb drei Wochen zweimal geblitzt, jedoch mit einer Geschwindigkeit deutlich unter 21 kmh und von daher auch außerhalb der Punkte.

    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.Bleibt es nur bei dem normalen Verwarnungsgeld?

    Danke schon einmal im voraus
  • Thema
    Re: Trotz Nachschulung geblitzt
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    Du musst nur das Verwarnungsgeld bezahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Trotz Nachschulung geblitzt
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    >Du musst nur das Verwarnungsgeld bezahlen.

    Wenn du dies NICHT tust, wird der Fall weitergeleitet an das Regierungspräsidium und wird zum Bußgeldverfahren. Soweit würde ich das nicht kommen lassen, wenn du das Verwarnungsgeld bezahlst, bleibt kein Akteneintrag zurück, rein garnichts.

    Trotz allem wäre vielleicht eine etwas vorsichtigere Fahrweise angebracht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Trotz Nachschulung geblitzt
    Autor
      orbit
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    gut, für diese Beiträge bin ich schon einmal sehr dankbar.Mit der Fahrweise muss ich etwas ändern.
    meine letzte Frage ist nur noch, ob diese Verwarnungsgelder als B- Verstöße gewertet werden.Bekanntlich darf man von diesen auch nicht so viel haben

    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Trotz Nachschulung geblitzt
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    Nein, sind keine B-Verstöße.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Trotz Nachschulung geblitzt
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    Wikipedia sagt, DAS sind B-Verstöße:

    * Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
    * Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
    * Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
    * Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    * Kennzeichenmissbrauch
    * ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
    * verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    * Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
    * mit abgefahrenen Reifen fahren
    * Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    * Behinderung von Beamten

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