Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B

  • Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
     Toddy1701
      schrieb am Mittwoch, 1. Dezember 2021
    Moin ich habe da eine Frage bezüglich trecker fahren

    Ich habe frisch meinen bf17 bestanden und hatte nun mal Lust unseren alten Deutz d30 auf der Straße zu bewegen. Dieser hat aber kein grünes Kennzeichen da wir keinen LoF-Betrieb haben. Nun stellt sich für mich die Frage könnte ich den trecker trotzdem jetzt schon ohne Begleitung fahren obwohl ich noch 17 bin. Theoretisch fällt der kleine Schlepper unter die Klasse L aber er hat halt keine grüne Nummer sondern ein normales in Schwarz. Ich konnte nichts im Netz finden was meine Frage beantworten konnte, da meiner Meinung nach die Gesetzeszeilen mit viel Raum für Interpretation verfasst sind.

    Ich bedanke mich vorab für Hilfe
  • Thema
    Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 1. Dezember 2021
    Text
    Ich konnte nichts im Netz finden was meine Frage beantworten konnte, da meiner Meinung nach die Gesetzeszeilen mit viel Raum für Interpretation verfasst sind.
    >
    >Ich bedanke mich vorab für Hilfe


    Was gibt es da zu interpretieren ?

    Klasse L:
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind ** und für solche Zwecke eingesetzt werden **

    Spazierfahrt ist nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Mittwoch, 1. Dezember 2021
    Text
    > Ich konnte nichts im Netz finden was meine Frage beantworten konnte, da meiner Meinung nach die Gesetzeszeilen mit viel Raum für Interpretation verfasst sind.
    >>
    >>Ich bedanke mich vorab für Hilfe
    >
    >
    >Was gibt es da zu interpretieren ?
    >
    >Klasse L:
    > Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind ** und für solche Zwecke eingesetzt werden **
    >
    >Spazierfahrt ist nicht.

    Nicht so schnell: §6(1) FeV:

    Klasse B:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Da steht (im Gegensatz zur allgemeinen Meinung) Kraftfahrzeug, nicht nur PKW. Das kann auch ein kleiner LKW (zum Beispiel ein Vito) oder auch - wie hier - eine Zugmaschine sein.

    Wikieintrag Deutz D 30: Das Eigengewicht des Traktors liegt zwischen 1390 kg und 1420 kg, wobei zusätzlich landwirtschaftliche Geräte bis zu einem Gesamtgewicht von 2300 kg angehängt werden können. Der Traktor ist 3040 mm lang und 1600 mm breit.

    Da 2300 kg < 3500 kg, reicht B. Die du jedoch nur in Begleitung fahren darfst. Und laut dem Bild auf Wiki hat der Deutz nur einen Sitzplatz. Der Begleiter muss jedoch im Fahrzeug sein. Also geht das wohl nicht. Aber es scheitert somit nicht an der B-Erlaubnis, sondern an der Mitnahmemöglichkeit des Begleiters.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text

    >
    >Da 2300 kg < 3500 kg, reicht B. Die du jedoch nur in Begleitung fahren darfst. Und laut dem Bild auf Wiki hat der Deutz nur einen Sitzplatz. Der Begleiter muss jedoch im Fahrzeug sein. Also geht das wohl nicht. Aber es scheitert somit nicht an der B-Erlaubnis, sondern an der Mitnahmemöglichkeit des Begleiters.


    Mal wieder ziemlicher Blödsinn.
    Klasse L, genauso wie AM, sind eigenständige Führerscheine die ohne Begleitung ab 16 , auch mit dem B17, gefahren werden dürfen. Das hat mit der B17 Einschränkung nichts zu tun.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text
    >Mal wieder ziemlicher Blödsinn.
    >Klasse L, genauso wie AM, sind eigenständige Führerscheine die ohne Begleitung ab 16 , auch mit dem B17, gefahren werden dürfen. Das hat mit der B17 Einschränkung nichts zu tun.

    Wie du selber gesagt hast, greift L hier nicht. Hier greift Klasse B. Wir haben hier ein Kraftfahrzeug, welches eine zGM unter 3,5 t hat und nicht zur Klasse A, A1, A2, AM gehört. Es greift Klasse B und nix anderes. Das Fahrzeug, was hier vorliegt, ist laut §2 FZV als Zugfahrzeug zu deklarieren. Im selben Paragraphen ist definiert, was Kraftfahrzeug bedeutet. Guck nach, lesen bildet ;D. Und dann schau dir genau die Definition der Klasse B an (da steht nicht bloß "PKW").

    Mit der Aussage, Klasse L und AM sind Führerscheine hast du dich aber bereits disqualifiziert. Es sind Fahrerlaubnisklassen. Der Führerschein ist bloß das physische, amtliche Nachweisdokument.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text
    Langsam tut es echt weh was du hier so schreibst.
    Wo google doch so eine schöne Suchfunktion hat die auch für Laien recht verständlich ist...

    Fahrzeuge der Kasse AM und L auch ohne Begleitpersonen erlaubt ?

    Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
    https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
    oder
    https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html

    Dieser Führerschein, Kori´nthenkackermodus an: Fahrerlaubnis, Kori´nthenkackermodus aus, bleibt sogar erhalten wenn die Fahrerlaubnis B17 widerrufen wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text
    >Langsam tut es echt weh was du hier so schreibst.
    >Wo google doch so eine schöne Suchfunktion hat die auch für Laien recht verständlich ist...
    >
    >Fahrzeuge der Kasse AM und L auch ohne Begleitpersonen erlaubt ?
    >
    >Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
    >https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
    >oder
    >https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
    >
    >Dieser Führerschein, Kori´nthenkackermodus an: Fahrerlaubnis, Kori´nthenkackermodus aus, bleibt sogar erhalten wenn die Fahrerlaubnis B17 widerrufen wird.
    >

    Meine Güte, gar kein Bezug auf meinen Beitrag, außer auf die Führerscheingeschichte.

    Es GILT nicht Klasse L in dem Fall, da er das Fahrzeug "spazieren fahren" will. L deckt nur LoF-Zwecke ab. Also gilt Klasse B. Die Begründung wiederhole ich nicht nochmal. Ich habe alles mit Rechtsquellen belegt. Da du das nicht kannst, betrachte ich diese Diskussion als gewonnen, solange du nichts Vernünftiges dagegen zu sagen hast. Die FeV und die FZV sollte einem Fahrlehrer bekannt sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text
    Liest du überhaupt was hier geschrieben wird?

    Der TE hatte gefragt ob er den Deutz ALLEINE fahren darf. Ich hab geantwortet: Ja, aber nur zu LoF Zwecken. (Spazierfahrt ist nicht)
    Der hat nicht gefragt ob er den mit "Begleitung" fahren darf.

    Den Deutz gibt es übrigens auch mit "geeignetem Sitzplatz"....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2021
    Text
    >Liest du überhaupt was hier geschrieben wird?
    >
    >Der TE hatte gefragt ob er den Deutz ALLEINE fahren darf. Ich hab geantwortet: Ja, aber nur zu LoF Zwecken. (Spazierfahrt ist nicht)
    >Der hat nicht gefragt ob er den mit "Begleitung" fahren darf.
    >
    >Den Deutz gibt es übrigens auch mit "geeignetem Sitzplatz"....

    Du hast dich auf die "Spazierfahrt" und Klasse L bezogen, ohne die Klasse B zu erwähnen. Die Überschrift lautet "Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B". Das habe ich ausführlich und richtig beleuchtet, während dein Fehler darin bestand, dass dieses Fahrzeug nur mit Klasse L) gefahren werden darf. Darf es aber nicht nur. Es darf mit L und B gefahren werden. L berechtigt zum Mitnehmen von Anhängern, die Einschränkung ist jedoch, dass es ein LoF-Fahrzeug (steht in der ZB1/Fahrzeugschein in Form von Schlüsselnummern (spontan fällt mir 880000 für ein LoF-Zugfahrzeug ein)) ist und LoF-Zwecke erfüllt.

    Eine Ergänzung zu "Lesen bildet": Trotz der Tatsache, dass der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat, kann er trotzdem als LoF-Fahrzeug eingetragen sein. Es ist keine Pflicht, die Steuerbefreiung in Form der grünen Nummern anzunehmen und das kann auch sinnvoll sein, denn so gibt es keine Probleme, wenn man den Schlepper privat nutzt. Wir können jedoch davon ausgehen, dass hier eindeutig keine LoF-Zwecke vorliegen, da der TE sagt, dass er keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat. Es bleibt also bei B als die nötige Fahrerlaubnis und BE für den Anhängerbetrieb über 750 kg.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2021
    Text
    >Langsam tut es echt weh was du hier so schreibst.
    >Wo google doch so eine schöne Suchfunktion hat die auch für Laien recht verständlich ist...
    >
    >Fahrzeuge der Kasse AM und L auch ohne Begleitpersonen erlaubt ?
    >
    >Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
    >https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
    >oder
    >https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
    >
    >Dieser Führerschein, Kori´nthenkackermodus an: Fahrerlaubnis, Kori´nthenkackermodus aus, bleibt sogar erhalten wenn die Fahrerlaubnis B17 widerrufen wird.
    >

    @Dean: was du geschrieben hast, war doch jetzt offensichtlich falsch und ich hatte Recht. "Lesen bildet" hat dies bestätigt und du hattest keine Argumente mehr dagegen.

    Wie wäre es mit einem "entschuldigung, du hattest Recht"? Das gehört sich so, wenn man nachweisbar Unrecht hatte.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2022
    Text
    >@Dean: was du geschrieben hast, war doch jetzt offensichtlich falsch und ich hatte Recht. "Lesen bildet" hat dies bestätigt und du hattest keine Argumente mehr dagegen.
    >
    >Wie wäre es mit einem "entschuldigung, du hattest Recht"? Das gehört sich so, wenn man nachweisbar Unrecht hatte.

    @Dean......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2022
    Text
    >>@Dean: was du geschrieben hast, war doch jetzt offensichtlich falsch und ich hatte Recht. "Lesen bildet" hat dies bestätigt und du hattest keine Argumente mehr dagegen.
    >>
    >>Wie wäre es mit einem "entschuldigung, du hattest Recht"? Das gehört sich so, wenn man nachweisbar Unrecht hatte.
    >
    >@Dean......

    Ich wüsste nicht das ich mich dafür entschuldigen muss wenn du nicht kapierst das der TE den L Trekker zu LoF Zwecken alleine fahren darf. Den B17 hast du total unnötig ins Spiel gebracht.
    Die Frage des TE war ob er alleine den L Trekker mit seiner uneingeschränkten L FE ohne LoF Zweck fahren darf.

    "Klasse L:
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind ** und für solche Zwecke eingesetzt werden **
    Spazierfahrt ist nicht."

    Und jetzt hör besser auf. Du hast dich hier häufig genug blamiert.

    Wer mit dem Begriff "geeignete Stelle" (wie schon geschrieben ist der Begriff ein MUSS für einen C-Klasse Inhaber der du ja sein willst) nichts anfangen kann und dem die gestellte Frage "Seitenstreifen" eindeutig beantwortet wurde, wer die Bedeutung und Erstellung von AGB`s nicht kennt, wer von 9 Fahrprüfungen 5 versemmelt und die Schuld auf den aaP bzw. auf die ominösen "Prüfungsangst" schiebt, wer von sich selber sagt "Ich bin aber der Typ Mensch, der ganz konkrete Regeln braucht, was geht und was nicht und nicht ganz spontan improvisieren kann.." dem ist kein großes Denk-/Verständnisvermögen zuzutrauen .



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  • Thema
    Re: Trecker fahren mit 17 mittels Führerschein klasse B
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2021
    Text
    >Moin ich habe da eine Frage bezüglich trecker fahren
    >
    >Ich habe frisch meinen bf17 bestanden und hatte nun mal Lust unseren alten Deutz d30 auf der Straße zu bewegen. Dieser hat aber kein grünes Kennzeichen da wir keinen LoF-Betrieb haben. Nun stellt sich für mich die Frage könnte ich den trecker trotzdem jetzt schon ohne Begleitung fahren obwohl ich noch 17 bin. Theoretisch fällt der kleine Schlepper unter die Klasse L aber er hat halt keine grüne Nummer sondern ein normales in Schwarz. Ich konnte nichts im Netz finden was meine Frage beantworten konnte, da meiner Meinung nach die Gesetzeszeilen mit viel Raum für Interpretation verfasst sind.
    >
    >Ich bedanke mich vorab für Hilfe

    Fangen wir doch mal mit dem Kennzeichen an: Da ist für eine "Spazierfahrt" das schwarze sogar Bedingung (Ihr zahlt also Steuern für den Schlepper). Ein grünes Kennzeichen bedeutet Steuerbefreiung, da ausschließlich lof-Nutzung, die bei "Spazierfahrt" ja nicht vorläge.

    Den Schlepper ohne Begleitung (mit FE-Klasse L) fahren dürftest Du bei lof-Nutzung. Die haben wir hier aber nicht, da "Spazierfahrt". Das heißt aber dann auch: FE-Klasse L greift hier nicht.

    Wie jjj... richtig beschreibt, fällt der Schlepper dann in die FE-Klasse B (gewichtstechnisch passt er da ja offensichtlich rein), die wiederum bei Dir aber zunächst mal nur in Begleitung erlaubt ist. Nötig wäre also dann ein (Not-)sitz für diese Person, damit Du legal unterwegs bist. Hört sich paradox an, ist aber so. Der Verwendungszweck ist hier maßgeblich für die erforderliche FE-Klasse.
    Bei "Spazierfahrt" mit Anhänger muss ggf. sogar die Grenze zu BE beachtet werden!

    Wäre der Schlepper mit seiner zul. Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, müsstest Du für die "Spazierfahrt" sogar die FE-Klasse C1 besitzen, während bei lof-Nutzung die FE-Klasse L reichen würde (vorausgesetzt natürlich, die bbH liegt nicht über 40 km/h).
    Und bei bbH max. 40 km/h und ZGM größer 7,5 t sogar für "Spazierfahrt" Klasse C und bei lof-Nutzung weiterhin nur Klasse L.
    Und wenn dann noch mit Anhängern ZGM größer 750 kg spazieren gefahren werden sollte, wären sogar sogar C1E bzw. CE nötig :-)

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