Traktor bbh 40 km/h mit KLasse L: Folgen

  • Traktor bbh 40 km/h mit KLasse L: Folgen
     Knight-Flo
      schrieb am Mittwoch, 2. Februar 2011
    Hallo,

    mal ne ganz banale Frage:
    Wenn ich mit meinem B Führerschein (enthält: M, L ,S)
    EInen Traktor mit 40km/h fahre ist das ja fahren ohne fahrerlaubnis oder?
    Dann möcht ich gerne wissen was das für mich für Folgen hat (FAhrverbot, Bußgeld ...):
    a) mit BF17 in der Probezeit
    b) mit 18 nach der Probezeit
    ?
    Danke!
  • Thema
    Re: Traktor bbh 40 km/h mit KLasse L: Folgen
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Mittwoch, 2. Februar 2011
    Text
    mach es einfach nicht, dann hat es auch keine folgen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor bbh 40 km/h mit KLasse L: Folgen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Februar 2011
    Text
    >Wenn ich mit meinem B Führerschein (enthält: M, L ,S)
    >EInen Traktor mit 40km/h fahre ist das ja fahren ohne fahrerlaubnis oder?

    Nicht unbdeingt. Der Traktor gehört zwar nicht mehr zur Klasse L, falls er aber eine zgM von höchstens 3,5 t hat, darf er trotzdem mit Klasse B gefahren werden.

    Bei B ist man aber - im Gegensatz zu L und T - bei den Anhängern eingeschränkt. Praktisch bedeutet das, dass man mit Klasse B hinter so einem Traktor so gut wie keine Anhänger mitführen darf.

    Wenn der Traktor aber nicht mehr unter Klasse B fällt, hast du recht: Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    >Dann möcht ich gerne wissen was das für mich für Folgen hat (FAhrverbot, Bußgeld ...):

    Für Straftaten (FoFE ist eine) gibt es im Gegensatz zu Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Regelsätze, daher kann man das nicht so pauschal sagen. Die Fahrt wird nach den Umständen bewertet.

    Möglich ist:

    >a) mit BF17 in der Probezeit

    - Einstellung gegen Auflagen ist möglich, aber unwahrscheinlich. In diesem Fall kommen danach keine weiteren Folgen.

    - Wahrscheinlich kommt es zu einer Verurteilung zu ein paar Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es nicht (Jugendstrafrecht).

    - Für die Fahrt gibt es 6 Punkte.

    - Der Richter kann ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten anordnen (denkbar), die Fahrerlaubnis entziehen, Neuerteilung dann auf Antrag nach 6 Monaten (wahrscheinlich) und auch zusätzlich noch eine Sperrfrist anordnen (nur in schweren Fällen wahrscheinlich).

    - Sollte die FE entzogen werden, wird damit auch der Punktestand auf 0 zurückgesetzt. Die Eintragung selbst bleibt aber stehen (Tilgungsfrist 5 Jahre ab Neuerteilung der FE) und wirkt sich bei zukünftigen Verstößen strafverschärfend aus.

    - Die Strafen kommen auf dich für jede einzelne nachgewiesene Fahrt zu. Wenn ein Nachbar also einen Monat lang fleißig Tagebuch führt und dann ein paar hundert Fahrten anzeigt, ...

    - zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet, falls du die FE behalten darfst, bzw. das ASF wird vor der Neuerteilung gefordert, falls die FE entzogen wird. Die Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Sollte die FE entzogen werden, führt der nächste A- bzw. übernächste B-Verstoß in der Probezeit zur Anordnung einer MPU.


    >b) mit 18 nach der Probezeit

    Grundsätzlich wie a) mit ein paar Änderungen:

    - Bis 21 kommt weiter eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Frage.

    - Bei einer Veruteilung als Erwachsener gibt es keine Sozialstunden mehr sondern eine Geldstrafe abhängig vom Einkommen bzw. in schweren Fällen (viele Fahrten, Vorstrafen, besondere Umstände) eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Zusätzlich müssen in diesem Fall auch die Gerichtskosten getragen werden, was abhängig von den geladenen Zeugen teuer werden kann.

    - Nach Ablauf der Probezeit entfallen die Probezeitfolgen.


    Zusätzlich kann der Halter bestraft werden, falls er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Bei einem Unfall ist die Kaskoversicherung leistungsfrei, die Haftpflicht zahlt zwar, hat aber danach Regressansprüche.


    Insgesamt sind die Folgen wirklich unerfreulich - also lass es.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Traktor bis 3,5 to mit B?
    Autor
      Knight-Flo
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2011
    Text
    Abend,

    darf ich einen Traktor der zwar 40km/h fährt aber unter 3,5 to zgm liegt mit Klasse B fahren?
    Weil eigentlich würde es unter die Definition fallen.
    Danke für Antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor bis 3,5 to mit B?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2011
    Text
    wie wär es mal mit lesen? gleich der erste satz von kk145's beitrag bringt dir die lösung!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor bis 3,5 to mit B?
    Autor
      Traktordriver
      schrieb am Dienstag, 14. Juni 2011
    Text
    >Abend,
    >
    >darf ich einen Traktor der zwar 40km/h fährt aber unter 3,5 to zgm liegt mit Klasse B fahren?
    >Weil eigentlich würde es unter die Definition fallen.
    >Danke für Antworten!


    Gibt es nie, wer ein bisschen Ahnung hat weiß das Schätzungsweise 98 Prozent (ausgenommen Schmalspurschlepper) schon über 3.5 Tonnen wiegen. Zudem dürftest du keinen Anhänger hinterhängen,wenn du solch ein Traktor gefunden hast. Die meisten Traktoren die "kleinen" wie agroplus haben schon ein Zulässiges Gesamtgewicht von 5 Tonnen !! Wie gesagt es ist fahren ohne Fahrerlaubnis!! Mach einfach den T oder noch besser C.

    Auf den Beitrag antworten


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