Traktor

  • Traktor
     Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    hallo
    ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    hoffe man darfs mit 15*g*

  • Thema
    Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >hallo
    >ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >hoffe man darfs mit 15*g*
    > was willste denn mit traktor?
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >>hallo
    >>ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >>einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >>hoffe man darfs mit 15*g*
    >> was willste denn mit traktor?
    >>
    hey... nix gegen Treckerfahren!!!!! das macht voll Bock! Ich bin immmer auf unserem Feld gefahren. hab aber keine ahnung, ab wann man traktor fahren darf!>

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >>>hallo
    >>>ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >>>einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >>>hoffe man darfs mit 15*g*
    >>> was willste denn mit traktor?
    >>>
    >hey... nix gegen Treckerfahren!!!!! das macht voll Bock! Ich bin immmer auf unserem Feld gefahren. hab aber keine ahnung, ab wann man traktor fahren darf!>
    >
    PEINLICH

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >>>>hallo
    >>>>ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >>>>einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >>>>hoffe man darfs mit 15*g*
    >>>> was willste denn mit traktor?
    >>>>
    >>hey... nix gegen Treckerfahren!!!!! das macht voll Bock! Ich bin immmer auf unserem Feld gefahren. hab aber keine ahnung, ab wann man traktor fahren darf!>
    >>
    >PEINLICH

    Hi,
    also L darfst du mit 16 Jahren machen. T kannst du bis 40 km/h auch noch mit 16 machen. Alles was dann schneller ist, ab 18 dann.
    Lg
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >>>>>hallo
    >>>>>ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >>>>>einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >>>>>hoffe man darfs mit 15*g*
    >>>>> was willste denn mit traktor?
    >>>>>
    >>>hey... nix gegen Treckerfahren!!!!! das macht voll Bock! Ich bin immmer auf unserem Feld gefahren. hab aber keine ahnung, ab wann man traktor fahren darf!>
    >>>
    >>PEINLICH
    >
    >Hi,
    >also L darfst du mit 16 Jahren machen. T kannst du bis 40 km/h auch noch mit 16 machen. Alles was dann schneller ist, ab 18 dann.
    >Lg
    >>
    achja und ich denke mal anfangen kannst du dann schon mit 15 1/2 Jahren.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Traktor
    Autor
      John Deere 7030
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    >>hallo
    >>ab wie viel jahren darf man den traktorführerschein "L" machen?
    >>einige sagen nämlich mit 15 und andere 16 jahren.
    >>hoffe man darfs mit 15*g*
    >> was willste denn mit traktor?
    >>
    >eigendlich darf man erst mit 16 den T und L machen aber ich darf den mit 15 machen wegen sondergenehmigung wie ich das hinbekommen habe darf ich ent sagen sry

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    hallo
    wenn du den T mit 16 machst, kannst du dir den L auch sparen!!
    außerdem hast du mit dem T automatich die 50ccm.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    Hallo,

    Klasse L darfst du mit 16 machen. Mit 15 gibt's leider nur Mofa.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 7. August 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >Klasse L darfst du mit 16 machen. Mit 15 gibt's leider nur Mofa.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    also wenn du besonders qualifiziert bist und die MPU ("...entest") bestehst kannst du evtl. schon mit 15. aber das schaffen nur sehr sehr wenige und kostet auch ein haufen Kohle

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 17. Januar 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>Klasse L darfst du mit 16 machen. Mit 15 gibt's leider nur Mofa.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >>
    >
    >also wenn du besonders qualifiziert bist und die MPU ("...entest") bestehst kannst du evtl. schon mit 15. aber das schaffen nur sehr sehr wenige und kostet auch ein haufen Kohle
    >
    Das kannst du laut sagen das kostet mindestens 500€ mehr ich habe das nähmlich auch gemacht und das war ein haufen papier kram.Das hat mich alles über ein halbes jahr gekostet und da zählt nicht nur die mpu da braucht man eine bescheinigung von der landwirtschaftskammer usw und du brauchst noch die brechtigung das dein opa oder irgendwer aus deiner familie nicht mehr helfen kann und der treckerführerschein unbedingt notwendig ist.aber natürlich kannst du da auch ein bissel verhandeln wennn man gute kontakte hat aber wie gesagt alles sehr schwierig aber ich habe es geschaft ist aber auch schon zwei jahre her aber das geld war es auf jedenfall wert

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Traktor
    Autor
      patrick1701
      schrieb am Samstag, 3. März 2007
    Text
    darf man T mit 16 jahren machen ???
    und T ist doch 40kmh ??? oder

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Traktor
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    >darf man T mit 16 jahren machen ???
    >und T ist doch 40kmh ??? oder
    ------------------------------------

    Mindestalter: 16 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Fndt936
      schrieb am Freitag, 1. Juni 2007
    Text
    >>darf man T mit 16 jahren machen ???
    >>und T ist doch 40kmh ??? oder
    >------------------------------------
    >
    >Mindestalter: 16 Jahre
    >Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
    >Fahrzeuge
    >(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    >>ich habe gehört wenn man mit 15 macht braucht man eine mindestgröße?stimmt das?
    mfg Stephan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Fndt936
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>>darf man T mit 16 jahren machen ???
    >>>und T ist doch 40kmh ??? oder
    >>------------------------------------
    >>
    >>Mindestalter: 16 Jahre
    >>Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
    >>Fahrzeuge
    >>(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    >>>ich habe gehört wenn man mit 15 macht braucht man eine mindestgröße?stimmt das?
    >mfg Stephan


    was ist denn jetzt?meldet euch mal plsmfg stephan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      Pascal Abel
      schrieb am Montag, 17. September 2007
    Text
    P>>>>darf man T mit 16 jahren machen ???
    >>>>und T ist doch 40kmh ??? oder
    >>>------------------------------------
    >>>
    >>>Mindestalter: 16 Jahre
    >>>Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
    >>>Fahrzeuge
    >>>(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    >>>>ich habe gehört wenn man mit 15 macht braucht man eine mindestgröße?stimmt das?
    >>mfg Stephan
    >
    >
    >was ist denn jetzt?meldet euch mal plsmfg stephan
    >Kann mir jemand mal bitte sagen was T und was L ist. Ich bin leidenschaftlicher Treckerfahrer und fahr nur Maschinen von unter 40 Kmh bis 40. Kann mir jemand bitte mailen. pascal@abel-technik.de
    Wäre nett wenn mir jemand informationen schicken würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      gast tr
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    >P>>>>darf man T mit 16 jahren machen ???
    >>>>>und T ist doch 40kmh ??? oder
    >>>>------------------------------------
    >>>>
    >>>>Mindestalter: 16 Jahre
    >>>>Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
    >>>>Fahrzeuge
    >>>>(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
    >>>>>ich habe gehört wenn man mit 15 macht braucht man eine mindestgröße?stimmt das?
    >>>mfg Stephan
    >>
    >>
    >>was ist denn jetzt?meldet euch mal plsmfg stephan
    >>Kann mir jemand mal bitte sagen was T und was L ist. Ich bin leidenschaftlicher Treckerfahrer und fahr nur Maschinen von unter 40 Kmh bis 40. Kann mir jemand bitte mailen. pascal@abel-technik.de
    >Wäre nett wenn mir jemand informationen schicken würde.

    L darf man mit 15 jahren machen aber
    man braucht eine sondergenehmigung vom latratsamt
    das man auf den führerschein angewissen ist ( also der hof).
    man darf zu seine felder und so fahren und nicht schneller fahren als 32 km/h mehr nicht.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Traktor
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    >L darf man mit 15 jahren machen aber
    >man braucht eine sondergenehmigung vom latratsamt
    >das man auf den führerschein angewissen ist ( also der hof).

    Das Konstrukt L ist selbst schon eine Art Ausnahme vom Mindestalter (man bräuchte sonst mindestens B, eher mehr - Mindestalter 18 Jahre). Davon eine weitere Ausnahme zu bekommen, ist nicht so einfach.

    >man darf zu seine felder und so fahren und nicht schneller fahren als 32 km/h mehr nicht.

    Das sind beides keine Auflagen zur Ausnahme sondern ist bei L grundsätzlich so: Nur Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 32 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h.

    Außerdem braucht man für einen sehr eingeschränkten Kreis von Fahrten (nämlich solchen, die komplett außerhalb des öffentlichen Verkehsraums stattfinden, also etwa auf - NICHT neben oder zu - Feldern) gar keine FE. Wenn man aber nicht sehr genau weiß, was man da tut, sollte man es lieber sein lassen.

    Auf den Beitrag antworten


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