Nein, das geht nicht. Du mußt, entsprchend der beantragten Führerscheinklasse, den vorgeschriebenen Unterricht in einer Fahrschule absolvieren. Gruß Manne
>Nein, das geht nicht. >Du mußt, entsprchend der beantragten Führerscheinklasse, den vorgeschriebenen Unterricht in einer Fahrschule absolvieren. >Gruß Manne
Und wie ist das bei Umschreibern nach § 31 FeV? Abs. 1 "...sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:" - Nr.5: "die Vorschriften über die Ausbildung" ich weiß, will kein Fahrlehrer hören :-) *duckundwech*