Theorieunterricht wiederholen ?

  • Theorieunterricht wiederholen ?
     thomas aus HH
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Hallo Leute...
    ich war vor einem Jahr in der Fahrschule A. Dort habe ich alle Unterrichte gemacht und bin auch gefahren. Dann habe ich aber die theoretische Prüfung vergeigt. Da die Fahrschule A mich dann liegen ließ und mit den Fahrstunden abgezockt hat habe ich gewechselt zu Fahrschule B. Ich bin dann kurz vor Ablauf des Fahrerlaubnisantrages zur 2. Theorieprüfung gegangen und bin wieder durchgefallen.(Schei..)
    Nun ist leider der Antrag abgelaufen und meine neue Fahrschule B hat einen neuen Antrag gestellt. Wenn ich nun die 3. Theoretisch Prüfung machen will, muß ich dann auch vorher wieder den Unterricht (14 mal) besuchen ?? Die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule A habe ich ja bei der ersten Prüfung weggegeben. Was nu??
  • Thema
    Re: Theorieunterricht wiederholen ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Text
    Die Ausbildungsbescheinigung gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum, d.h. normalerweise ab der letzten Theoriestunde. Soweit also kein Problem. Trotzdem kann der FL "den Stecker ziehen": Er entscheidet, ob er dich zur Prüfung lässt, und darf das erst dann tun, wenn er die Ausbildungsziele erfüllt sieht. Bei zwei nicht bestandenen Prüfungen kann man da durchaus Zweifel haben. Auch nach einer längeren Pause fordern manche FL den Besuch zumindest einiger Stunden.

    Noch etwas anderes:

    >Da die Fahrschule A mich dann liegen ließ und mit den Fahrstunden abgezockt hat habe ich gewechselt zu Fahrschule B.

    Was darf ich mir unter "liegen lassen" vorstellen?

    Lass es mich einmal anders sagen: Wenn du von dir selbst aus aktiv wirst (z.B. Initiative zeigst bei Terminen für Fahrstunden, Prüfungen, aktive Teilnahme am Unterricht, ...), kannst du bei fast jedem FL Punkte machen. Die Ausbildung solcher Schüler ist einfach angenehmer, weil man denen nicht alles hinterhertragen muss. Wenn du in einem Jahr (es dürfte wahrscheinlich mehr gewesen sein, da der Prüfauftrag meistens erst nach Beginn der Ausbildung vorliegt) aber gerade einmal 14 Unterrichte, 2 Prüfungen und ein paar Fahrstunden auf die Reihe bekommst, wirft das nicht gerade das beste Licht auf dich - das entspricht nämlich einem Einsatz von gut einer halben Stunde pro Woche. Dass sich die Fahrschule da nicht gerade ein rückwärtiges Körperteil für dich aufreißt ...

    Einfach mal drüber nachdenken.

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  • Thema
    Re: Theorieunterricht wiederholen ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Text
    Hallo,

    neuer Antrag bedeutet normalerweise "alles von vorne". Du kannst es als Chance sehen und den Unterricht noch einmal machen, damit du die Prüfung diesmal beim ersten Versuch bestehst. Du kannst aber auch deinen Fahrlehrer fragen, ob er eine andere Lösung kennt (... mehr schreibe ich hier nicht).

    Viele Grüße
    Kirsten

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