Theoriestundenverfall
Lukas H.
schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2017
Hallo zusammen,
ich habe vor 2 Jahren den Führerschein angefangen. Da ich kurz danach einen Studienplatz in Österreich bekommen und demnach auch dorthin verzogen bin, musste ich den Führerschein unterbrechen. Nun befindet sich auch in Deutschland mein Wohnsitz nicht mehr in der gleichen Stadt, und ich muss daher bei einer neuen Fahrschule einen neuen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.
Entscheidend ist jetzt, ob meine Theoriestunden noch gültig sind. Der Fahrlehrer meiner alten Fahrschule meinte, ausschlaggebend sei der "Abschluss der theoretischen Ausbildung" was bei mir der 15.09.15 war. Also hätte ich bis zum 15.09.17 noch Zeit, die Theorieprüfung erneut abzulegen und meine Stunden so zu erhalten. (So sagte er.)
Der neue Fahrlehrer sagt jetzt aber, dass die Theoriestunden einzeln (bzw. nacheinander) verfallen. Da ich die Ausbildung am 16.06. begonnen habe, würde ich demnach mehr als die Hälfte meiner Theoriestunden verlieren (und nachholen müssen). Was stimmt denn nun?
Sind die 14 Theoriestunden, soweit abgeschlossen, als "Komplettpaket" für 2 Jahre gültig?
Oder bezieht sich die Gültigkeit von 2 Jahren auf jede einzelne Theoriestunde? (Also von dem Tag, an dem ich die jeweilige Stunde absolviert habe, 2 Jahre?)
Würde mich über rasche Antworten freuen, ist eine dringende Angelegenheit.
Und danke schonmal im Voraus :)
LG Lukas
ich habe vor 2 Jahren den Führerschein angefangen. Da ich kurz danach einen Studienplatz in Österreich bekommen und demnach auch dorthin verzogen bin, musste ich den Führerschein unterbrechen. Nun befindet sich auch in Deutschland mein Wohnsitz nicht mehr in der gleichen Stadt, und ich muss daher bei einer neuen Fahrschule einen neuen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.
Entscheidend ist jetzt, ob meine Theoriestunden noch gültig sind. Der Fahrlehrer meiner alten Fahrschule meinte, ausschlaggebend sei der "Abschluss der theoretischen Ausbildung" was bei mir der 15.09.15 war. Also hätte ich bis zum 15.09.17 noch Zeit, die Theorieprüfung erneut abzulegen und meine Stunden so zu erhalten. (So sagte er.)
Der neue Fahrlehrer sagt jetzt aber, dass die Theoriestunden einzeln (bzw. nacheinander) verfallen. Da ich die Ausbildung am 16.06. begonnen habe, würde ich demnach mehr als die Hälfte meiner Theoriestunden verlieren (und nachholen müssen). Was stimmt denn nun?
Sind die 14 Theoriestunden, soweit abgeschlossen, als "Komplettpaket" für 2 Jahre gültig?
Oder bezieht sich die Gültigkeit von 2 Jahren auf jede einzelne Theoriestunde? (Also von dem Tag, an dem ich die jeweilige Stunde absolviert habe, 2 Jahre?)
Würde mich über rasche Antworten freuen, ist eine dringende Angelegenheit.
Und danke schonmal im Voraus :)
LG Lukas