Theoriestunden werden nicht anerkannt

  • Theoriestunden werden nicht anerkannt
     Paul Starr.
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Meine Freundin hat in Baden Würtemberg ihre Theoriestunden absolviert und ist danach zu mir nach Thüringen gezogen. Sie hat das Bestätigungsformular (das sie ihre Theoriestunden absolviert hat ) von ihrer alten Fahrschule bekommen und ist in eine neue Fahrschule gewechselt. Sie wurde zur Prüfung angemeldet aber die Dekra meint plötzlich das das Formular nicht gültig wäre da das ganze in Thüringen nur mit einer Unterschrift und einem Enddatum der Theoriestunden akzeptiert wird. Was sollen wir jetzt unternehmen? Ihre alte Fahrschule will auch kein neues ausstellen da der Kostenaufwand viel zu hoch ist. Danke für die Antworten !
  • Thema
    Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Text
    Hi,

    >Meine Freundin hat in Baden Würtemberg ihre Theoriestunden absolviert und ist danach zu mir nach Thüringen gezogen. Sie hat das Bestätigungsformular (das sie ihre Theoriestunden absolviert hat ) von ihrer alten Fahrschule bekommen und ist in eine neue Fahrschule gewechselt.

    Was für ein Bestätigungsformular?

    Sie braucht einen Ausbildungsnachweis nach folgendem Muster:

    https://www.buzer.de/gesetz/10196/a176577.htm

    >Sie wurde zur Prüfung angemeldet aber die Dekra meint plötzlich das das Formular nicht gültig wäre da das ganze in Thüringen nur mit einer Unterschrift und einem Enddatum der Theoriestunden akzeptiert wird. Was sollen wir jetzt unternehmen? Ihre alte Fahrschule will auch kein neues ausstellen da der Kostenaufwand viel zu hoch ist. Danke für die Antworten !

    Wenn Sie obigen Nachweis hat (der ist bundesweit gleich), muss der von der Fahrschule unterschrieben und abgestempelt sein.

    Dann muss die Dekra den auch anerkennen

    Gruss
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Paul Starr.
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Text
    >Hi,
    >
    >>Meine Freundin hat in Baden Würtemberg ihre Theoriestunden absolviert und ist danach zu mir nach Thüringen gezogen. Sie hat das Bestätigungsformular (das sie ihre Theoriestunden absolviert hat ) von ihrer alten Fahrschule bekommen und ist in eine neue Fahrschule gewechselt.
    >
    >Was für ein Bestätigungsformular?
    >
    >Sie braucht einen Ausbildungsnachweis nach folgendem Muster:
    >
    >https://www.buzer.de/gesetz/10196/a176577.htm
    >
    >>Sie wurde zur Prüfung angemeldet aber die Dekra meint plötzlich das das Formular nicht gültig wäre da das ganze in Thüringen nur mit einer Unterschrift und einem Enddatum der Theoriestunden akzeptiert wird. Was sollen wir jetzt unternehmen? Ihre alte Fahrschule will auch kein neues ausstellen da der Kostenaufwand viel zu hoch ist. Danke für die Antworten !
    >
    >Wenn Sie obigen Nachweis hat (der ist bundesweit gleich), muss der von der Fahrschule unterschrieben und abgestempelt sein.
    >
    >Dann muss die Dekra den auch anerkennen
    >
    >Gruss
    >Wolfe

    Stempel ist bei ihr oben eingetragen und die Unterschrift ebenso unten. Ja ich meinte den Nachweis. Selstsam. Unsere Fahrschule bzw. die Dekra meint das dieser so nicht gültig ist. Das es ja in Thüringen anders sein muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Text
    Hi

    >Stempel ist bei ihr oben eingetragen und die Unterschrift ebenso unten. Ja ich meinte den Nachweis. Selstsam. Unsere Fahrschule bzw. die Dekra meint das dieser so nicht gültig ist. Das es ja in Thüringen anders sein muss.

    Dieser Ausbildungsnachweis ist bundesweit der selbe.
    Wir haben oft genug Wechsler aus anderen Bundesländern (Uniwechsler oder einfach nur Umzug), die werden immer anerkannt.

    Sind alle 12 Grundunterrichte plus die beiden Zusatzstoffe Klasse B eingetragen?

    Wenn ja:
    damit hat die neue Fahrschule den Nachweis, dass die Theoriestunden absolviert wurden.

    Die neue Fahrschule soll nen Vortest mit ihr machen und dann diesen Nachweis zu ihrer Akte legen und selber einen neuen Nachweis ausstellen.

    Nochmals: das Formular ist bundesweit gleich

    Ist im Fahrlehrergesetz so vorgegeben (siehe Link).

    Dann soll dir die Fahrschule bzw Dekra zeigen, wo dies für Thüringen anders geregelt sein soll ??

    Gruss
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Text
    Das ist der schei... wenn man 2 verschiedenen Sachen den gleichen Namen gibt. Einmal gibt es den Ausbildungsnachweis den der FS bekommt, einmal den, den TÜV/DEKRA bekommt.

    Das von Wolfe verlinkte ist der für den Fahrschüler, da kann der TÜV/DEKRA nichts mit anfangen weil dort der Abschluß der Ausbildung und die ordnungsgemäße Durchführung der SoFa nicht bescheinigt wird.

    Die richtige Bescheinigung kann aber die neue Fahrschule ausstellen wie Wolfe schon geschrieben hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. Januar 2023
    Text
    Hi Dean

    Erstmal gutes Neues

    >Das ist der schei... wenn man 2 verschiedenen Sachen den gleichen Namen gibt. Einmal gibt es den Ausbildungsnachweis den der FS bekommt, einmal den, den TÜV/DEKRA bekommt.

    Ähm, du weisst aber schon, dass es 2020 eine Änderung gab?

    >
    >Das von Wolfe verlinkte ist der für den Fahrschüler, da kann der TÜV/DEKRA nichts mit anfangen weil dort der Abschluß der Ausbildung und die ordnungsgemäße Durchführung der SoFa nicht bescheinigt wird.

    Schau mal in die Fahrschülerausbildungsordnung:

    So heißt es am 1. Januar 2020 in der Fahrschülerausbildungsordnung: „Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis (…) ist von dem Inhaber der Fahrschule (…) nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen.

    >Die richtige Bescheinigung kann aber die neue Fahrschule ausstellen wie Wolfe schon geschrieben hat.

    Danke.
    Aber es gibt nur noch den AusbNachweis, mehr nimmer

    Gruss
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2023
    Text
    >Hi Dean
    >
    >Erstmal gutes Neues
    >
    >>Das ist der schei... wenn man 2 verschiedenen Sachen den gleichen Namen gibt. Einmal gibt es den Ausbildungsnachweis den der FS bekommt, einmal den, den TÜV/DEKRA bekommt.
    >
    >Ähm, du weisst aber schon, dass es 2020 eine Änderung gab?
    >
    >>
    >>Das von Wolfe verlinkte ist der für den Fahrschüler, da kann der TÜV/DEKRA nichts mit anfangen weil dort der Abschluß der Ausbildung und die ordnungsgemäße Durchführung der SoFa nicht bescheinigt wird.
    >
    >Schau mal in die Fahrschülerausbildungsordnung:
    >
    >So heißt es am 1. Januar 2020 in der Fahrschülerausbildungsordnung: „Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis (…) ist von dem Inhaber der Fahrschule (…) nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen.
    >
    >>Die richtige Bescheinigung kann aber die neue Fahrschule ausstellen wie Wolfe schon geschrieben hat.
    >
    >Danke.
    >Aber es gibt nur noch den AusbNachweis, mehr nimmer
    >
    >Gruss
    >Wolfe

    Dir auch gutes Neues.

    Ich bin davon ausgegangen das die alte Fahrschule noch ihre alten Vordruke aufbraucht. Dann ist eine zweite Bescheinigung erforderlich.." Stempel ist bei ihr oben eingetragen und die Unterschrift ebenso unten" schrieb der TE, nix vom Datum unter der Theo Bescheinigung = alter Ausbildungsnachweis

    Bei uns läuft das alles mittlerweile Digital, nur noch bei der Prüfungsanforderung für den Fs ankreuzen das die Ausbildung abgechlossen ist.

    In obrigem Fall stellt sich jetzt die Frage welche Version der TE hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2023
    Text
    >>Hi Dean
    >>
    >>Erstmal gutes Neues
    >>
    >>>Das ist der schei... wenn man 2 verschiedenen Sachen den gleichen Namen gibt. Einmal gibt es den Ausbildungsnachweis den der FS bekommt, einmal den, den TÜV/DEKRA bekommt.
    >>
    >>Ähm, du weisst aber schon, dass es 2020 eine Änderung gab?
    >>
    >>>
    >>>Das von Wolfe verlinkte ist der für den Fahrschüler, da kann der TÜV/DEKRA nichts mit anfangen weil dort der Abschluß der Ausbildung und die ordnungsgemäße Durchführung der SoFa nicht bescheinigt wird.
    >>
    >>Schau mal in die Fahrschülerausbildungsordnung:
    >>
    >>So heißt es am 1. Januar 2020 in der Fahrschülerausbildungsordnung: „Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis (…) ist von dem Inhaber der Fahrschule (…) nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen.
    >>
    >>>Die richtige Bescheinigung kann aber die neue Fahrschule ausstellen wie Wolfe schon geschrieben hat.
    >>
    >>Danke.
    >>Aber es gibt nur noch den AusbNachweis, mehr nimmer
    >>
    >>Gruss
    >>Wolfe
    >
    >Dir auch gutes Neues.
    >
    >Ich bin davon ausgegangen das die alte Fahrschule noch ihre alten Vordruke aufbraucht. Dann ist eine zweite Bescheinigung erforderlich.." Stempel ist bei ihr oben eingetragen und die Unterschrift ebenso unten" schrieb der TE, nix vom Datum unter der Theo Bescheinigung = alter Ausbildungsnachweis
    >
    >Bei uns läuft das alles mittlerweile Digital, nur noch bei der Prüfungsanforderung für den Fs ankreuzen das die Ausbildung abgechlossen ist.
    >
    >In obrigem Fall stellt sich jetzt die Frage welche Version der TE hat.


    PS
    hab mal etwas im Net gesucht.
    Da gibt es verschiedene Versionen.
    Einmal die ziemlich alte in der von dir verlinkten "Buzzer" Version mit Preisangabe und OHNE Bestätigung des Abschlusses der Ausbildung. Auch die neue Version bei Buzzer hat kein Feld zur Bestätigung der Prüfungsreife. https://www.buzer.de/Anlage_3_DV-FahrlG.htm

    Dann die in "Gesetze im Internet". OHNE Preisangabe und OHNE Bestätigung des Abschlusses (entspricht der von "Buzzer") https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/BJNR000210018.html

    und die von Degener, OHNE Preisangabe aber MIT Bestätigung des Abshlusses.
    https://www.degener.de/neue-bescheinigung-ab-2020-mehr-uebersicht-weniger-papier/

    Mir erscheind die von Degener die momentan praktikabelste Version zu sein.

    Hat der TE also die Version von "Buzzer" oder "Gesetze im Internet" kann der TÜV/DEKRA nichts damit anfangen (und die Fahrschule nur eingeschränkt) weil Absolvierung der vorgeschriebenen Stunden ja nicht heißt das die Ausbildung abgeschlossen und die Prüfungsreife festgestellt wurde.

    Eine mögliche Erklärung warum dem TE das passiert ist kann sein das die neue Fahrschule die Degener Vordrucke nutzt (und nicht genau hingeschaut hat) und mit TÜV/DEKRA nicht digital zusammenarbeitet.




    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2023
    Text
    https://www.fahrlehrerweiterbildung.de/2022/07/27/neuer-ausbildungsnachweis/

    hier ist es meiner meinung nach recht gut erklärt, hilft vielleicht dem Fragesteller etwas besser.

    Wir arbeiten in Thüringen digital mit Dekra, da muss also nicht mal was vorgelegt werden, nur digital der Abschluss betstätigt werden.
    außer, die Fahrschule macht noch einen auf altmodisch und verweigert sich dem digitalen Zeitalter.

    Dann sollte natürlich ein Dokument, wie oben beschrieben, vorliegen,

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2023
    Text
    ... und ich dachte Thüringen arbeitet noch mit Rauchzeichen....

    Die Bescheinigung rechts ist genau das, was ich meine. In vordigitalen Zeiten hatten wir in NRW eine ähnliche. Die normale Ausbildungsbescheinigung nach "Buzzer"und Gesetz gibt den Abschluß der Ausbildung nicht her. Aber genau den braucht TÜV/DEKRA, egal ob Papier oder durch "Häkchen" im Internet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      RiNa
      schrieb am Mittwoch, 11. Januar 2023
    Text
    ich habe dich schon verstanden, Dean. Aber ich glaube für den Fragesteller war das bisschen verwirrend mit Buzzer neu/alt, mit und ohne Unterschrift, Degner etc.

    In meinem Link ist es glaube kurz und einfach erklärt und nun können die selbst gucken, was sie haben oder die FS mal in Popo treten.

    Ich denke, das Problem liegt auch in der zunehmenden Überalterung der Fahrlehrerschaft. Viele der älteren Kollegen können und wollen mit den Neuerungen nicht mehr mithalten oder verweigern sich denen.
    Dann können natürlich solche Probleme auftauchen.
    Manche bestellen Prüfungen noch per Fax ...augenroll....

    ....und ja, wir haben tatsächlich schon Strom hier in Thüringen ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 11. Januar 2023
    Text
    >ich habe dich schon verstanden, Dean. Aber ich glaube für den Fragesteller war das bisschen verwirrend mit Buzzer neu/alt, mit und ohne Unterschrift, Degner etc.
    >
    >In meinem Link ist es glaube kurz und einfach erklärt und nun können die selbst gucken, was sie haben oder die FS mal in Popo treten.
    >
    >Ich denke, das Problem liegt auch in der zunehmenden Überalterung der Fahrlehrerschaft. Viele der älteren Kollegen können und wollen mit den Neuerungen nicht mehr mithalten oder verweigern sich denen.
    >Dann können natürlich solche Probleme auftauchen.
    >Manche bestellen Prüfungen noch per Fax ...augenroll....
    >
    >....und ja, wir haben tatsächlich schon Strom hier in Thüringen ;-)


    Moin,
    der Fehler lag eindeutig bei der FS, egal ob Papier oder Digital, hab ich oben schon geschrieben.

    Meine Ausführungen waren eher für @Wolfe bestimmt der ist so alt das er schon "scholzen" darf :-) und sich an die 2. Bescheinigung nicht erinnern konnte.

    Das Thema "ältere FL" lassen wir an dieser Stelle besser, da gibt es ein "Für und Wider" das gehört hier nicht hin. Ich denke jeder soll seinen Laden so führen wie er es für richtig und für ihn zweckmässig hält.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Theoriestunden werden nicht anerkannt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 12. Januar 2023
    Text

    >Moin,

    Na Dean, du alte Lästersocke,

    >der Fehler lag eindeutig bei der FS, egal ob Papier oder Digital, hab ich oben schon geschrieben.

    ich selber kenne keine Tüv-Stelle mehr, die nicht online arbeitet.
    Also Haken setzen und die Bescheinigung in der Akte zu hause abheften.

    >Meine Ausführungen waren eher für @Wolfe bestimmt der ist so alt das er schon "scholzen" darf :-) und sich an die 2. Bescheinigung nicht erinnern konnte.

    Ähm,
    wer hat dich dran erinnert, dass es die klassische Ausbildungsbescheinigung nicht mehr gibt.

    Wirst du schon zu alt? grübel

    >Das Thema "ältere FL" lassen wir an dieser Stelle besser, da gibt es ein "Für und Wider" das gehört hier nicht hin. Ich denke jeder soll seinen Laden so führen wie er es für richtig und für ihn zweckmässig hält.

    Nix gegen unsere Jungfahrlehrer, die bringen zum Teil viele gute Ideen mit.
    Aber wir alten Säcke können mit unserer Erfahrung doch auch noch viele Pluspunkte sammeln

    Bleibt gesund
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo