Theoriestunden

  • Theoriestunden
     N.G.
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Hey Leute, ich brauche dringend euren Rat..

    Leider bin ich 3 mal bei der praktischen Prüfung durchgefallen. Und durch die 3 Monate Sperre ist mein Antrag abgelaufen. Ich wollte fragen wie lange die Theoriestunden gültig sind da ich nochmal die Theorieprüfung nachholen muss. Ich weiß dass die Farhstunden 2 Jahre gültig sind aber was ist mit den Theroiestunden?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

    LG N.G.
  • Thema
    Re: Theoriestunden
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Text
    die ausbildungsbescheinigung die du zur prüfung brauchst ist 2 jahre gültig. sieh zu das du sie vom tüv zurück bekommst bevor sie vernichtet wird.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriestunden
    Autor
      N.G.
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Text
    Habe ich das richtig verstande, also muss ich nicht nochmal an den Theoriestunden teilnehmen.
    Den neuene Antrag will ich bei einer neuen Fahtschule stellen, weil ich bei meiner alten Fahrschule nicht bleiben will (stress mit dem Fahrlehrer) spielt es denn trotzdem eine Rolle?

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  • Thema
    Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Hallo,

    die Theorieunterrichte sind ebenfalls 2 Jahre gültig. Lass dir von der alten Fahrschule eine Bescheinigung darüber ausstellen und gib sie bei der neuen Fahrschule ab.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theoriestunden
    Autor
      wuschel29
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Hallöchen,

    ab dem 29.10.2008 fallen die 3 Monate Sperrfrist weg, frag mal bei deiner FS nach, die sollte inzwischen vom TÜV, StVa oder auch aus internen Fachzeitschriften darüber informiert sein.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Theorie- und Fahrstunden
    Autor
      Grisu
      schrieb am Freitag, 10. Oktober 2008
    Text
    Die Fahrstunden, die du angesprochen hattest, gelten weiter! Nicht nur 2 Jahre. Ab dem 29.10.2008 gilt nicht die Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre, sondern die Bescheinigung ist dann 2 Jahre gültig, wenn die theoretische Ausbildung abgeschlossen wurde (§ 6 Abs. 1 FahrschAusbO). Das fällt zwar grundsätzlich mit dem Zeitraum der ersten theoretischen Prüfung zusammen, ist aber nicht zwingend.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriestunden
    Autor
      Jennerjahn
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Hey Leute, ich brauche dringend euren Rat..
    >
    >Leider bin ich 3 mal bei der praktischen Prüfung durchgefallen. Und durch die 3 Monate Sperre ist mein Antrag abgelaufen. Ich wollte fragen wie lange die Theoriestunden gültig sind da ich nochmal die Theorieprüfung nachholen muss. Ich weiß dass die Farhstunden 2 Jahre gültig sind aber was ist mit den Theroiestunden?

    >
    >Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
    >
    >LG N.G.

    Ich glaube es sind 16 Theoriestunden Pflicht...!!!!!
    Ich weiß es aber nicht, am besten du fragst deinen Fahrlehrer....!!!
    Der muss es ja wissen.

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