Hallo, hab meinen führerschein am 20.November 2008 angefangen,aber bis jetzt noch nicht die theorie prüfung gemacht. ein freund von mir hat mir gesagt das es eine frist von 1 jahr gibt. muss ich jetzt alle theoriestunden wiederholen ?
Thema
Re: Theorierüfung
Autor
kk145
schrieb am Mittwoch, 13. Januar 2010
Text
Die Theroiestunden gelten 2 Jahre ab der letzten Stunde. Die Frist von einem Jahr gilt für: - ... deinen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule. Die Fahrschule kann jetzt eine neue Grundgebühr verlangen. - ... den Prüfauftrag an TÜV/DEKRA. Wenn du innerhalb eines Jahres ab dessen Erteilung (Beginn also irgendwann nach Abgabe des Antrags, das genaue Datum sagt dir die Fahrschule) nicht die TP bestehst, musst du den Antrag neu stellen. Verursacht Kosten und Wartezeit. - ... und gleich nochmal den Prüfauftrag: Nach Bestehen der TP, musst du die PP innerhalb eines Jahres bestehen.
Ob der FL dich nach so langer Zeit ohne weitere Ausbildung zur TP anmeldet, ist natürlich eine ganz andere Frage.