Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel ...

  • Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
     Kealopian
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Hallo, liebe Wissenden!
    Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

    Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

    Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

    p.S.: Sie besitzt bereits den Führerschein A1. Hierbei geht es um Klasse B.
  • Thema
    Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    Hallo,

    die Theorieprüfung deiner Freundin gilt bis Juni. Ein Fahrschulwechsel (egal wohin) verlängert die Frist nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      Kealopian
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    Moin Kirsten und herzlichen Dank für die prompte Antwort. Bin jetzt schlauer und weiß, wozu ich meine Freundin die nächsten vier Wochen nötigen werde. =)

    Lieber Gruß, auch von Miss Ich-Verbringe-Meine-Freizeit-Nur-Noch-Am-Steuer ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      GrosserFL
      schrieb am Freitag, 2. Mai 2008
    Text
    Ich kann sogar sein, dass man die bestandene Prüfung nicht anerkennt. Ist bei den Behörden sehr verschieden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 5. Mai 2008
    Text
    >Ich kann sogar sein, dass man die bestandene Prüfung nicht anerkennt. Ist bei den Behörden sehr verschieden.

    Das habe ich noch nie gehört. Meines Wissens gilt die bestandene Theorieprüfung in ganz Deutschland.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 5. Mai 2008
    Text
    @grosser fl

    das ist wohl der grösste unsinn der seit längem hier gescrieben wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 5. Mai 2008
    Text
    Ja, mir scheint, als hätten wir in dem "großenFL" den User eines anderen Forums vor uns, der sich dort "Fahrlehrer" nennt, ohne einer zu sein.
    Ihr erinnert euch?

    Deshalb: Nenne nie eine "Chiquita" nur Banane ;o))

    In diesem Sinne: "Seid gegrüßt, ihr Chiquitas des Forums von eurer Banane" *wink*

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