Re: Theorieprüfung wiederholen

  • Re: Theorieprüfung wiederholen
     Gast
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    >Hallo,
    >ich habe die theoretische Prüfung im August 2003 bestanden und habe bis heute noch keine praktische Prüfung gemacht.
    >Muss ich die theoretische Prüfung nach einem Jahr noch einmal machen?
    >Vielen Dank für eine Antwort.

    Hallo, also wenn du die Theor.Prüfung z.B. Anfang August 2003 gemacht hast, mußt du bis Anfang August 2004 deine Prakt.Prüfung absolviert haben.Wenn du noch keine einzige Fahrstd. hast, könnte es sehr schwer werden. Sollte die Theor.Prüf.erst Ende Aug.03 gewesen sein, könnte es vielleicht klappen, auch wenn du bisher noch keine Fahrstd. hast. Du mußt dann nur Zeit zum Fahren haben u. auch alles wollen.
    Wenn das Datum deiner Theor.Prüf. vorbei ist, ohne das du die Prakt.Prüf. gemacht hast, ist dein Antrag abgelaufen.
    Du mußt dann einen neuen Antrag stellen, Erste-Hilfe-Kurs u. Sehtest kannst du alles wieder verwerten. Allerdings mußt du dir nun das neue Lehrmat. kaufen u. kannst dann, wenn deine Papiere wieder zurück sind eine erneute Theor.Prüf. machen. Du brauchst nicht nochmal die 12+2 Theoriestd. mitmachen (sind 2 Jahre ab Ausbildungsbescheinigungsdatum gültig). Denke mal, dass das noch nicht bei dir abgelaufen ist. Ein paarmal würde ICH schon den Theor.Unterricht besuchen, denn man lernt ja nie aus u. ich denke, das du bestimmt schon wieder einiges vergessen hast.
    Kann vielleicht sein, dass deine Fahrschule noch eine kleine Bearbeitungsgebühr (bei einem Neu-Antrag) haben möchte, denke aber, dass eine gute Fahrschule dich auch so weiter ausbildet.
    Also, wenn es vom Termin her irgendwie klappt, empfehle ich dir, nimm dir die Zeit u. fahre u. fahre u. mach die Prakt.Prüfung.
    Ich wünsche dir viel Glück u. Erfolg Gruß ANNE

    >
    >
  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfung wiederholen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    >>Hallo,
    >>ich habe die theoretische Prüfung im August 2003 bestanden und habe bis heute noch keine praktische Prüfung gemacht.
    >>Muss ich die theoretische Prüfung nach einem Jahr noch einmal machen?
    >>Vielen Dank für eine Antwort.
    >
    >Hallo, also wenn du die Theor.Prüfung z.B. Anfang August 2003 gemacht hast, mußt du bis Anfang August 2004 deine Prakt.Prüfung absolviert haben.Wenn du noch keine einzige Fahrstd. hast, könnte es sehr schwer werden. Sollte die Theor.Prüf.erst Ende Aug.03 gewesen sein, könnte es vielleicht klappen, auch wenn du bisher noch keine Fahrstd. hast. Du mußt dann nur Zeit zum Fahren haben u. auch alles wollen.
    >Wenn das Datum deiner Theor.Prüf. vorbei ist, ohne das du die Prakt.Prüf. gemacht hast, ist dein Antrag abgelaufen.
    >Du mußt dann einen neuen Antrag stellen, Erste-Hilfe-Kurs u. Sehtest kannst du alles wieder verwerten. Allerdings mußt du dir nun das neue Lehrmat. kaufen u. kannst dann, wenn deine Papiere wieder zurück sind eine erneute Theor.Prüf. machen. Du brauchst nicht nochmal die 12+2 Theoriestd. mitmachen (sind 2 Jahre ab Ausbildungsbescheinigungsdatum gültig). Denke mal, dass das noch nicht bei dir abgelaufen ist. Ein paarmal würde ICH schon den Theor.Unterricht besuchen, denn man lernt ja nie aus u. ich denke, das du bestimmt schon wieder einiges vergessen hast.
    >Kann vielleicht sein, dass deine Fahrschule noch eine kleine Bearbeitungsgebühr (bei einem Neu-Antrag) haben möchte, denke aber, dass eine gute Fahrschule dich auch so weiter ausbildet.
    >Also, wenn es vom Termin her irgendwie klappt, empfehle ich dir, nimm dir die Zeit u. fahre u. fahre u. mach die Prakt.Prüfung.
    >Ich wünsche dir viel Glück u. Erfolg Gruß ANNE
    >
    Hallo DU, die die Theor.Prüf. im August 2003 gemacht hast, melde dich doch noch mal. Wann hast du die Prüf. gemacht? Hattest du schon Fahrstd.?
    Gruß ANNE
    >

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  • Thema
    Verlängerung
    Autor
      gast1t
      schrieb am Montag, 11. Januar 2010
    Text
    was passiert wenn man kurz vor ablauffrist zwar die praktische prüfung macht, aber durchfällt.darf ich dann nochmal 3 monate verlängern oder muss ich den verlängerungsantrag für 3 monate noch vor "durchfall" stellen, weil durcfallen kein grund wäre bzw man dann komplett einen neuantrag stellen müsste, ich also die theorieprüfung nochmals wiederholen müsste?mein antrag läuft nämlich bald aus und cih bin am überlegen, ob ich nicht vorher schon verlängern soll für 3 monate (kosten 100euro), wiel es dann vielleicht zu spät wäre?was muss ich für einen grund nennen?
    wer kennt sich aus?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verlängerung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 12. Januar 2010
    Text
    eine verlängerung ist nur bei besonderen gründen möglich (wird auch sehr unterschiedlich von den einzelnen sva gehandhabt). durchfallen zählt aber bei keinem sva dazu.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verlängerung
    Autor
      gast1t
      schrieb am Dienstag, 26. Januar 2010
    Text
    >eine verlängerung ist nur bei besonderen gründen möglich (wird auch sehr unterschiedlich von den einzelnen sva gehandhabt). durchfallen zählt aber bei keinem sva dazu.
    >
    >mfg

    Hallo, versteh das nicht ganz,was heisst zudem sva?
    mein beispiel:
    meine frist läuft in 2 wochen ab, d.h innerhalb dieser zeit muss ich die praktische prüfung ablegen.
    soll ich nun vor ablegen der praktischen prüfung verlängern um drei monate wg umzug ,krankheit etc oder erst mal die praktische prüfung ablegen, also probieren, ob es doch klappt.
    wenn ich die prüfung ablege und aber durchfalle, darf ich also nicht mehr verlängern um drei monate? d.h ich muss einen neuen antrag komplett für nen jahr stellen?
    oder wie darf ich das verstehen?
    was soll ich nun tun?
    ich möchte ja schliesslich nicht komplett nen neuantrag stellen müssen, höchstens 3 monate verlängern?
    darf ich also nach durchgefallener prüfung nicht mehr verlängern nach fristablauf?sollte ich also vorher verlängern?
    wer kennt sich da wirklich aus?


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerung
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. Januar 2010
    Text
    >Hallo, versteh das nicht ganz,was heisst zudem sva?

    SVA = StraßenVerkehrsAmt

    >mein beispiel:
    >meine frist läuft in 2 wochen ab, d.h innerhalb dieser zeit muss ich die praktische prüfung ablegen.

    Nein, bestehen. Du hast also vor 1 Jahr minus 2 Wochen die TP bestanden? Nur zur Sicherheit...

    >soll ich nun vor ablegen der praktischen prüfung verlängern um drei monate wg umzug ,krankheit etc oder erst mal die praktische prüfung ablegen, also probieren, ob es doch klappt.

    Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass du die Frist nicht einhalten kannst, würde ich mich - auch vorsorglich, d.h ohne Prüfung - um eine Verlängerung bemühen. Je nach Sachbearbeiter kommst du aber mit Umzug oder ein paar Wochen Krankheit nicht aus.

    >wenn ich die prüfung ablege und aber durchfalle, darf ich also nicht mehr verlängern um drei monate?

    Doch. Das Durchfallen ist nur kein Grund für eine Verlängerung. Schließlich kostet durchfallen im Optimalfall nur 2 Wochen. Was hast du den Rest des Jahres gemacht?

    >ich möchte ja schliesslich nicht komplett nen neuantrag stellen müssen, höchstens 3 monate verlängern?

    Neben dem neuen Antrag (samt Wartezeit) wäre auch eine neue TP fällig.

    Auf den Beitrag antworten


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