Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen
Hier in NRW (Kreis Kleve) gilt die Theorieprüfung 1 Jahr.
Jetzt hat ein Fahrlehrer hier Corona gehabt, dann einen Unfall, und wahrscheinlich wird er seine Fahrschule zumachen. Die Schüler müssen sich also eine neue Fahrschule suchen. Zum Glück sieht es danach aus, dass einige örtliche Fahrschulen sich zusammentun und irgendwie regeln, dass die Anmeldegebühr (500 Euro) nicht noch einmal bezahlt werden muss.
Für mindestens eine Schülerin ist durch das Hin und Her aber die 1-Jahresfrist abgelaufen, in dem sie ihre praktische Prüfung machen sollte, d.h. sie muss die ganze Theorie – Stunden plus Prüfung – neu machen. Kostenpost: auch rund 500 Euro.
Meine Frage: Gibt es eine Instanz oder eine Ombudsperson, die in solchen Härtefällen vermitteln kann?