Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen

  • Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen
     Geke
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Hier in NRW (Kreis Kleve) gilt die Theorieprüfung 1 Jahr.

    Jetzt hat ein Fahrlehrer hier Corona gehabt, dann einen Unfall, und wahrscheinlich wird er seine Fahrschule zumachen. Die Schüler müssen sich also eine neue Fahrschule suchen. Zum Glück sieht es danach aus, dass einige örtliche Fahrschulen sich zusammentun und irgendwie regeln, dass die Anmeldegebühr (500 Euro) nicht noch einmal bezahlt werden muss.

    Für mindestens eine Schülerin ist durch das Hin und Her aber die 1-Jahresfrist abgelaufen, in dem sie ihre praktische Prüfung machen sollte, d.h. sie muss die ganze Theorie – Stunden plus Prüfung – neu machen. Kostenpost: auch rund 500 Euro.

    Meine Frage: Gibt es eine Instanz oder eine Ombudsperson, die in solchen Härtefällen vermitteln kann?
  • Thema
    Re: Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >Hier in NRW (Kreis Kleve) gilt die Theorieprüfung 1 Jahr.
    >
    >Jetzt hat ein Fahrlehrer hier Corona gehabt, dann einen Unfall, und wahrscheinlich wird er seine Fahrschule zumachen. Die Schüler müssen sich also eine neue Fahrschule suchen. Zum Glück sieht es danach aus, dass einige örtliche Fahrschulen sich zusammentun und irgendwie regeln, dass die Anmeldegebühr (500 Euro) nicht noch einmal bezahlt werden muss.
    >
    >Für mindestens eine Schülerin ist durch das Hin und Her aber die 1-Jahresfrist abgelaufen, in dem sie ihre praktische Prüfung machen sollte, d.h. sie muss die ganze Theorie – Stunden plus Prüfung – neu machen. Kostenpost: auch rund 500 Euro.
    >
    >Meine Frage: Gibt es eine Instanz oder eine Ombudsperson, die in solchen Härtefällen vermitteln kann?

    Die einzige "Instanz", die helfen kann, ist die Fahrerlaubnisbehörde. Ob die aber den Antrag nochmal verlängert, obwohl bereits monatelang wg. Corona keine prüfauftrage abliefen, ist fraglich. Versuch macht kluch ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >>Hier in NRW (Kreis Kleve) gilt die Theorieprüfung 1 Jahr.
    >>
    >>Jetzt hat ein Fahrlehrer hier Corona gehabt, dann einen Unfall, und wahrscheinlich wird er seine Fahrschule zumachen. Die Schüler müssen sich also eine neue Fahrschule suchen. Zum Glück sieht es danach aus, dass einige örtliche Fahrschulen sich zusammentun und irgendwie regeln, dass die Anmeldegebühr (500 Euro) nicht noch einmal bezahlt werden muss.
    >>
    >>Für mindestens eine Schülerin ist durch das Hin und Her aber die 1-Jahresfrist abgelaufen, in dem sie ihre praktische Prüfung machen sollte, d.h. sie muss die ganze Theorie – Stunden plus Prüfung – neu machen. Kostenpost: auch rund 500 Euro.
    >>
    >>Meine Frage: Gibt es eine Instanz oder eine Ombudsperson, die in solchen Härtefällen vermitteln kann?


    >
    Die Ausbildungsbescheinigung Theorie ist 2 Jahre gültig. Ergo ist kein Unterricht und auch keine 500 € erforderlich, nur die Prüfung.

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  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfung ohne Schuld abgelaufen
    Autor
      Geke
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Meinten Sie, weil die Fahrschule schon so lange nicht normal lief, würde man keine Verlängerung der 1-Jahresfrist genehmigen? Die Schüler wurden allerdings sehr dürftig oder mit großer Verspätung informiert über die Verzögerung/Stornierung.

    Die Hauptfrage ist eigentlich, wie man in Ausnahmezeiten die Behörden so weit kriegt, auch mal eine Ausnahme zu machen …

    >>
    >>Meine Frage: Gibt es eine Instanz oder eine Ombudsperson, die in solchen Härtefällen vermitteln kann?
    >
    >Die einzige "Instanz", die helfen kann, ist die Fahrerlaubnisbehörde. Ob die aber den Antrag nochmal verlängert, obwohl bereits monatelang wg. Corona keine prüfauftrage abliefen, ist fraglich. Versuch macht kluch ;-)

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