Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung

  • Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung
     MaxooM
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Hallo,
    habe vor übern einem Jahr mit meinem Führerschein begonnen und alle Theorie- sowie Fahrstunden genommen. Wegen mehreren Auslandsaufenthalten hat sich das ganze in die Länge gezogen. Vorletzte Woche hat mich mein Fahrlehrer für die heutige theoretische Prüfung angemeldet, mir aber letzte Woche gesagt, dass ein Jahr nach der Führerscheinanmeldung abgelaufen sei und ich nicht Teilnehmen dürfe. Auch ein neuer Führerscheinantrag müsse gestellt werden.
    Gibt es diesem Fall irgendwelche Fristen? Ich habe ja keine Prüfung bestanden. Ein Gesetzauszug wäre nicht schlecht.
    Falls das alles so stimmt, was kommt auf mich zu? Bzw. wie kann ich mich wehren? Ich habe weder Zeit noch Geld von 0 anzufangen.

    Freundliche Grüße,
    MaxooM
  • Thema
    Re: Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text

    >Gibt es diesem Fall irgendwelche Fristen? Ich habe ja keine Prüfung bestanden. Ein Gesetzauszug wäre nicht schlecht.

    Den Gesetzesauszug gibt es sicherlich. Aber er wird dir nicht gefallen:

    Bei der Erteilung des Prüfauftrages durch die Behörde an die zuständige Technischen Prüfstelle wird eine Frist von zwölf Monaten ab dem Tag der Abgabe zur Ablegung der theoretischen Prüfung gewährt. Sollte innerhalb dieser Frist die theoretische Prüfung nicht oder nicht erfolgreich abgelegt werden, so ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Ist die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt worden, so gilt für die Ablegung der praktischen Prüfung wieder eine Frist von zwölf Monaten. Sollte diese Frist durch nicht oder nicht erfolgreichem Ablegen der praktischen Prüfung verstreichen, ist auch hier ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

    So steht es auf der HP unseres Kreises
    ( http://www.kreis-wesel.de/C125748F003827FF/html/123AF689FBF51B0EC12574C70057E030?openDocument)
    geschrieben - und es ist nirgendwo in Deutschland anders.


    >Falls das alles so stimmt, was kommt auf mich zu?

    Neuer Antrag beim Amt (Lichtbild, Sehtest-falls der mittlerweile älter als 2 Jahre ist- und neuer Kurs zur Ersten Hilfe, wenn du darüber keine Bescheinigung mehr hast (oder zB. Kl. M nachweisen kannst)).
    Selbst deine FS könnte einen erneuten Grundbetrag fordern, weil der Ausbildungsvertrag (so hast du es unterschrieben) eine GESAMTgültigkeitsdauer von einem Jahr hat. Mit großem Glück verzichtet sie darauf, oder lässt sich auf einen Teilbetrag ein.


    >Bzw. wie kann ich mich wehren?

    Gar nicht


    >Ich habe weder Zeit noch Geld von 0 anzufangen.

    Lasse dir eine Bescheinigung über die erhaltenen Theorieeinheiten und die Sonderfahrten geben. So brauchst du die wenigstens nicht nachzuholen (wenn du nun am Ball bleibst!).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung
    Autor
      MaxooM
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    Danke soweit. Das heisst auch, dass alle nötigen Theorie- sowie Fahrstunden erneut gemacht werden müssen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    >Danke soweit. Das heisst auch, dass alle nötigen Theorie- sowie Fahrstunden erneut gemacht werden müssen?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorieprüfung nach Ablauf eines Jahres nach Anmeldung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    >Danke soweit. Das heisst auch, dass alle nötigen Theorie- sowie Fahrstunden erneut gemacht werden müssen?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nein, der letzte Absatz sagt aus, dass das eben nicht geschehen muss:
    >>Lasse dir eine Bescheinigung über die erhaltenen Theorieeinheiten und die Sonderfahrten geben. So brauchst du die wenigstens nicht nachzuholen (wenn du nun am Ball bleibst!).

    Sonderfahrten und Theorieeinheiten haben eine Gültigkeit von 2 Jahren, auch, wenn du sie nicht mehr für den abgelaufenen Antrag nutzen kannst, dann doch für den der kommt....
    sofern du dich an diese 2-Jahresregelung (für die Bescheinigungen), bis zum Bestehen der Prüfungen hältst.

    Wenn du nun bei deinem FL "Hallo" sagst, frage ihn, ob er einen neuen Grundbetrag haben möchte (oder er ihn dir schenkt, bzw reduziert). Nicht, dass du später eine böse Überraschung erlebst.

    Ist mit ihm dann alles geklärt, kannst du wieder den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zum Amt tragen und auf die Bearbeitung/Genehmigung warten.
    Die Zeit kannst du gut nutzen:

    Dein FL wird dich wahrscheinlich um einen theoretischen Vortest bitten, bevor er dich zur Theorieprüfung anmeldet.
    Ebenso wird er sich wieder von deinem fahrerischen Können überzeugen wollen.
    Muss er sogar, wenn die Theo und die Praxis schon länger zurück liegen.
    Denn nur mit der Überzeugung, dass du gute Chancen hast die Prüfungen zu bestehen, darf er dich zu denen anmelden.

    Was du dafür evtl. wieder auffrischen musst, kannst du durchziehen, bis das Okay vom TÜV da ist und die Ausbildung dann mit den bestandenen Prüfungen abschließen.

    Viel Erfolg

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo