Ich habe beim 1. Versuch meine Theorie Prüfung nicht bestanden. Jetzt kostet die Prüfung viel mehr beim 2. Versuch, sind diese Preise fest vom TÜV vorgegeben oder werden die von meinem Fahrlehrer gemacht die Preise?
Danke
Thema
Re: Theorieprüfung Preise
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 19. Oktober 2007
Text
sind diese Preise fest vom TÜV vorgegeben oder werden die von meinem Fahrlehrer gemacht die Preise?
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Deine Frage bekommt zut Antwort ein 2x JA ;o)),
denn üblicherweise berechnen dir beide was. Der TÜV bekommt ~10,30€ und der FL das, was er dir zur Vorstellung zur TP in den Vertrag geschrieben hat.
Ist gut möglich, dass der FL zur zweiten Vorstellung ein anderes Honorar haben möchte, als zur ersten. Aber auch das hätte er schriftlich fixiert. Wenn nicht im Vertrag, dann doch wenigstens im Aushang.
Die Aussicht an die teure Zweitprüfung soll den Schüler schon vor der ersten zum fleißigen Lernen motivieren ;o)
Also ich würde immer nur 10,35€ bezahlen! Eine Erhöhung kann ich mir nur vorstellen durch die 19%Mehrwertsteuer!(Weiß ja nicht wann die erste bei dir war!) Aber das trifft ja dann eigentlich auf alles zu! LG,Vanillaspirit!
sowas liest man sich bei der Anmeldung durch!! wie teuer die fahrstunden, sonderfahrten, prüfungen und nochmalige prüfungen bei nicht-bestehen sind.. oh man
oder werden die von meinem Fahrlehrer gemacht die Preise? ++++ Grösstenteils ja, und Du hast sie sogar durch deine Unterschrift bestättigt und akzeptiert!!!
ich habe da auch so meine Bedenken was die Preise angeht. Ich zahlte 11,07€ für den TÜV-Bogen, 84€ an die FAHRSCHULE ( für die Vorstellung zur praktische Prüfung anscheinend) und einpaar zerquetschte an den TÜV. Insgesammt kostete mich meine erte Theorieprüfung 137,07€ . Ich fiel aber durch. Bin davon ausgegangen, dass beim zweiten mal diese 84€ für die praktische Prüfung wegfallen, da ich diese ja schon bezahlt habe und der Durchfall der theoretischen Prfüfung nichts mit der praktischen zu tun hat. Doch dem war nicht so. Ich zahlte die Vorstellung zur praktischen Prüfung ein zweites mal mit als ich in die theoretische ging( was ich bis heute nicht verstehe). Insgesammt kostete mich die 2.Theorieprüfung 147€ . Weiss jemand, ob es gesetzlich zulässig ist diese Sache mit den Kosten für die praktische da miteinzuberechnen und ZWEIMAL zu verlangen?
Ich denke, da liegt ganz einfach ein Verwaltungsfehler vor. Vergleiche doch einfach die geforderte Summe mit den Preisen, die in deinem Vertrag fixiert sind. Es ist durchaus möglich, dass deine FS mehr für die 2. Vorstellung zur TP haben möchte. Doch auch wäre schriftlich vermerkt.
Die Beträge, die du allerdings anführst, halte ich tatsächlich für unwahrscheinlich. Würde mich wundern, wenn die Abrechnung fehlerlos wäre. Was aber nicht heißt, dass es nicht gibt was man nicht kennt.
Die Tüv-Gebühren sind bundeseinheitlich und liegen derzeit bei 11,07 Euro für die Theorie und 84,97 Euro für die praktische Prüfung.
da hast du´s ja noch gut^^ theorieprüfung hat ich 11,10 an den TÜV gekostet und 50 an den FL und bei der praktischen hab ich 85,00 an den TÜV und 150,00 an den FL bezahlt
>da hast du´s ja noch gut^^ theorieprüfung hat ich 11,10 an den TÜV gekostet und 50 an den FL und bei der praktischen hab ich 85,00 an den TÜV und 150,00 an den FL bezahlt
bin aber auch 1x durch die praktische gefallen -.-
>Hallo > >Ich habe beim 1. Versuch meine Theorie Prüfung nicht bestanden. >Jetzt kostet die Prüfung viel mehr beim 2. Versuch, sind diese Preise fest vom TÜV vorgegeben oder werden die von meinem Fahrlehrer gemacht die Preise?
Hi...!!!! Nee also die Prüfungspreise sind überall die Gleichen. Theorie: 26.07 € und Praktisch 85 € glaube ich!!!!!! Praktische weiß ich jetzt auch nicht so genau, aber ich denke das ist so der Dreh. Na ja und die Fahrtpreise machen die Fahrschulen alle anders... > >Danke
>Nee also die Prüfungspreise sind überall die Gleichen. >Theorie: 26.07 € und Praktisch 85 € glaube ich!!!!!! -----------------------------------
Wie kommst du auf 26,72 Euro für die TP. Es sind, wie ich oben anführte, 11,07 Euro. Die bundeseinheitlichen TÜV-Gebühren in Verbindung mit der Führerscheinausbildung kannst du hier nachlesen http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-gebuehrenliste.htm
Dass aber eine PP nicht ein 2. mal berechnet werden kann, wenn sie noch nicht einmal das erste mal angetreten wurde, dürfte jedem klar sein. Eine einmalige Vorauszahlung wäre ja okay.....
Dass die FS ihre eigenen Preise für die Vorstellung zur TP und PP nimmt ---> das ist eben freier Wettbewerb. Aber bitte auch da: Pro erbrachter (zu erbringender) Leistung nur einmal.