Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz ...

  • Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
     Arija
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2010
    Heho :D

    Ich hätte da mal eine Frage, weil ich mit zwei Infos dastehe:

    Muss ich die 6 Theoriegrundstunden "absitzen", wenn ich die Klasse B seit Februar 2010 besitze, die Theorieprüfung dazu Mitte November 2009 gemacht habe, wenn ich die Klasse A(18) neu erwerbe?
    Unabhängig von den vier spezifischen Stunden ;)

    Ich hab mich jetzt auch noch bei einer anderen Fahrschule informiert, wegen Preisvergleichen usw. Der FL dort meinte, dass man bei jedem Neuerwerb 6 Theoriestunden machen muss.
    Mein FL, bei dem ich die Klasse B gemacht habe, behauptet jetzt aber, dass ich diese 6 Grundstunden nicht machen muss, wenn seit meinem Bestehen der Theorieprüfung für die Klasse B keine 2 Jahre vergangen sind. Das wäre bei mir also erst November 2011 der Fall. Die Prüfung im Grundwissen muss ich aber trotzdem schreiben, das ist mir klar ;)

    Welche Aussage stimmt hier?

    Es wäre schön zu wissen, damit es nicht heißt, ich muss die doch machen, wenn ich den TÜV schon bezahlt hab und auf der Matte stehe *lach*

    lg,
    Arija

  • Thema
    Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2010
    Text
    Das war hier schonmal Thema.
    Letzten Endes entscheidet das die zuständige Führerscheinstelle, ob die alten Stunden anerkannt werden. Das kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
    Wenn ja, dann muss die Klasse A aber auch in der gleichen Fahrschule gemacht werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2010
    Text

    >
    >Welche Aussage stimmt hier?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Beide.
    Teilgenommene Theoriestunden sind 2 Jahre gültig.
    Gehst Du also in Deine alte Fahrschule, brauchst Du nur die 4 Zusatzthemen Klasse A mitmachen.
    Gehst Du in eine andere Fahrschule wirst Du wohl die 6 Doppelstunden Grundwissen plus 4 Zusatzthemen mitmachen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    Hallo Arija,

    die Führerscheinbehörde in München betrachtet Theorieunterrichte als "verbraucht", wenn die Prüfung für die beantragte(n) Führerscheinklasse(n) bestanden wurde. Deshalb müsstest du hier die 6 Lektionen Grundstoff noch einmal besuchen, wenn du einen neuen Führerscheinantrag stellst.
    Wie das bei dir ist, sollte dein Fahrlehrer wissen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Arija
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    Also wenn ich die Klasse A bei meinem FL der Klasse B mache, dann "muss" ich sie nicht mitmachen, weil ich schonmal bei ihm drin saß. Ihr verwirrt mich xD

    Ich werde sie jetzt aber auf jeden Fall machen, bringt mir ja eigentlich nichts, wenn ich sie dann nicht habe. Mein FL sieht ja, ob ich da war oder nicht ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text

    >
    >Ich werde sie jetzt aber auf jeden Fall machen,
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das ist auf jeden Fall richtig.
    Dümmer wird man nicht davon.
    Aber, warum fragst Du uns dann ?
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    Vieleicht weil fragen nichts kostet!?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
    Autor
      Arija
      schrieb am Samstag, 18. Dezember 2010
    Text
    >Vieleicht weil fragen nichts kostet!?!

    Deswegen und weil ich unangenehmen Situationen aus dem Weg gehen möchte. Hat mich einfach interessiert gehabt ;)

    Zudem kann auch ich nach einem Jahr mein theoretisches Wissen nocheinmal auffrischen, finde ich ganz gut, hat einige Vorteile der A Schein.

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