Theoriegrundstunden bei Neuerwerb A bei Vorbesitz Klasse B
Heho :D
Ich hätte da mal eine Frage, weil ich mit zwei Infos dastehe:
Muss ich die 6 Theoriegrundstunden "absitzen", wenn ich die Klasse B seit Februar 2010 besitze, die Theorieprüfung dazu Mitte November 2009 gemacht habe, wenn ich die Klasse A(18) neu erwerbe?
Unabhängig von den vier spezifischen Stunden ;)
Ich hab mich jetzt auch noch bei einer anderen Fahrschule informiert, wegen Preisvergleichen usw. Der FL dort meinte, dass man bei jedem Neuerwerb 6 Theoriestunden machen muss.
Mein FL, bei dem ich die Klasse B gemacht habe, behauptet jetzt aber, dass ich diese 6 Grundstunden nicht machen muss, wenn seit meinem Bestehen der Theorieprüfung für die Klasse B keine 2 Jahre vergangen sind. Das wäre bei mir also erst November 2011 der Fall. Die Prüfung im Grundwissen muss ich aber trotzdem schreiben, das ist mir klar ;)
Welche Aussage stimmt hier?
Es wäre schön zu wissen, damit es nicht heißt, ich muss die doch machen, wenn ich den TÜV schon bezahlt hab und auf der Matte stehe *lach*
lg,
Arija