Theorie und Praxisstunden verfallen ?

  • Theorie und Praxisstunden verfallen ?
     Lillyyy
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2021
    Hallo ihr lieben .
    Ich habe eine (dumme) Frage :
    Ich habe vorbei 4 Jahren mit dem Führerschein angefangen . Ich habe alle Pflichtstunden also Theorie und Praxis absolviert aber war NIE bei der Prüfung weil ich kurz vor knapp kalte Füße bekommen habe . Ich hab massive Prüfungsangst gehabt . Mittlerweile war ich in Therapie und möchte es gerne noch einmal wagen . So bin zu meiner Frage : sind die Stunden quasi umsonst gewesen oder können sie in einer Form noch angerechnet werden ?
    Ich bitte hier wirklich von super coolen trotteligen Sprüchen zu verzichten . Angst ist eine schlimme Sache . Man muss die Ursache Finden und sichvö gewissen Dingen stellen .
    Vielen Dank im Voraus
    Lilly
  • Thema
    Re: Theorie und Praxisstunden verfallen ?
    Autor
      Marc-Alexander
      schrieb am Mittwoch, 10. Februar 2021
    Text
    Nach zwei Jahren sind alle Stunden verfallen, das heißt du musst noch einmal von vorne beginnen. Macht nach vier Jahren eh Sinn, da man in einem so langem Zeitraum das meiste ohnehin wieder vergessen/verlernt hat

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie und Praxisstunden verfallen ?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 11. Februar 2021
    Text
    >Hallo ihr lieben .


    >Ich habe eine (dumme) Frage :

    Es gibt keine dummen Fragen

    >Ich habe vorbei 4 Jahren mit dem Führerschein angefangen . Ich habe alle Pflichtstunden also Theorie und Praxis absolviert aber war NIE bei der Prüfung weil ich kurz vor knapp kalte Füße bekommen habe . Ich hab massive Prüfungsangst gehabt . Mittlerweile war ich in Therapie und möchte es gerne noch einmal wagen . So bin zu meiner Frage : sind die Stunden quasi umsonst gewesen oder können sie in einer Form noch angerechnet werden ?

    Also: rechtlich verfällte eine Prüfungsbescheinigung nach 2 Jahren.
    So lange du keine Prüfung absolviert hast, muss der Fahrlehrer sich in der Theo von deinem Wissen ünerzeugen.
    Ob dies nach 4 Jahren noch da ist?
    Also gibts regulär die Empfehlung, mache wieder Theo mit und lerne, bis du fit bist.

    Sobald dein FL die Prüfungsreife festgestellt hat, darfst du in die Theorieprüfung.
    Im Regelfall wird die FAhrschule aber nen Grundbetrag wieder fordern, da du ja wieder im Unterricht sitzt.

    In der Praxis ähnlich.
    Dein Wissen ist ja teilweise noch da.
    Auch hier gilt: eine ausgestellte Prüfungsbescheinigung ist 2 Jahre gültig.

    Normale Fahrstunden, soweit nötig machen.
    Und bei den besonderen Ausbildungsfahrten gilt auch hier:
    der Fahrlehrer muss davon überzeigt sein, dass du die Ausbildungsziele dort kannst, also wird er (zumindest teilweise) diese wiederholen müssen.

    >Ich bitte hier wirklich von super coolen trotteligen Sprüchen zu verzichten . Angst ist eine schlimme Sache . Man muss die Ursache Finden und sichvö gewissen Dingen stellen .

    Prüfungsangst ist was sehr verbreitetes heute.
    Du hast dich dieser gestellt und wurdest hoffentlich mit einer Lösung belohnt.

    Viel Erfolg bei der Ausbildung

    >Vielen Dank im Voraus
    >Lilly

    Wolfe

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