Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !

  • Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
     jumper80
      schrieb am Montag, 9. Mai 2011
    Hallo,
    habe mal eine Frage wegen dem Lernen für die Prüfungsbescheinigung.

    Ich Lerne in letzter Zeit hier über die Testbögen für Mofa,
    jetzt weis ich nur nicht ob man zuhause Lernen kann.

    Denn ich bin Berufstätig und habe durchgehend Spätschicht,
    kann man auch Lernen wenn man durch die Arbeit nicht zur Fahrschule kann ?

    Meine Arbeitszeit ist von 13.45 Uhr bis 22 Uhr .

    Lg
    Jumper80
  • Thema
    Re: Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Montag, 9. Mai 2011
    Text
    >Hallo,
    >habe mal eine Frage wegen dem Lernen für die Prüfungsbescheinigung.
    >
    >Ich Lerne in letzter Zeit hier über die Testbögen für Mofa,
    >jetzt weis ich nur nicht ob man zuhause Lernen kann.
    >
    >Denn ich bin Berufstätig und habe durchgehend Spätschicht,
    >kann man auch Lernen wenn man durch die Arbeit nicht zur Fahrschule kann ?
    >
    >Meine Arbeitszeit ist von 13.45 Uhr bis 22 Uhr .
    >
    >Lg
    >Jumper80

    Natürlich kannst du auch zuhause lernen, das sollst du sogar. Die Theorie-Zeit in der Fahrschule würde doch niemals ausreichen, um die ganzen Fragen im Schlaf beantworten zu können. Außerdem sollen in der Fahrschule die Themen durchgenommen werden und nicht Fragebögen ausgefüllt werden.
    In der Schule lernst du doch auch zuhause für Prüfungen usw. und nicht nur in der Schule.

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  • Thema
    Re: Re: Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text

    >Natürlich kannst du auch zuhause lernen, das sollst du sogar. Die Theorie-Zeit in der Fahrschule würde doch niemals ausreichen ...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich glaube, es geht Jumper80 nicht darum, dass er AUCH zu hause lernen kann - sondern AUSSCHLIESSLICH. ;o)
    Seine Arbeitszeiten sind ja mit dem Besuch der FS-Unterrichte (zu deren üblichen Zeiten) nicht wirklich kompatibel.
    Was bleibt, wäre eine FS zu suchen, die "unübliche" Theo-Zeiten hat - oder Einzelunterricht. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    >Was bleibt, wäre eine FS zu suchen, die "unübliche" Theo-Zeiten hat - oder Einzelunterricht. :o(

    Das wäre dann z.B. Unterricht am Wochenende oder ein Kompaktkurs mit ein paar Urlaubstagen. Fahrschulen mit solchen ANgeboten gibt es nicht gerade wie Sand am Meer, aber gerade in größeren Städten sollte schon etwas zu finden sein.

    Wenn die Theoriestunden aber so ein großes Problem sind, fände ich die Zeit beim Unterricht für eine "richtige" Klasse deutlich besser angelegt. Sonst hat man den gleichen Ärger noch einmal, wenn man irgendwann später z.B. Klasse B haben will - nur dann eben mit 14 statt mit 6 Doppelstunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    Kurse für die Mofaprüfbescheinigungen werden aber auch gern an weiterführenden Schulen im Rahmen des Unterrichtes angeboten.
    Entsprechend geschulten und geprüften Personen ist es erlaubt, den Kurs abzuhalten und die Bescheinigungen darüber auszustellen.
    FL muss man dafür nicht sein.
    Ob die das "nur" im Rahmen des Schulunterrichts dürfen, ist mir nicht bekannt.

    Doch ich kann es mir ähnlich vorstellen, wie bei Tauchlehrern/Übungsleitern, die auch außerhalb des Vereinsleben Schwimmabzeichen abnehmen dürfen.
    Aber vielleicht lohnt sich ja ein Anruf bei entspr. Schulen und Gespräche mit denen, die die Befähigung dazu erhielten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theorie machen für Prüfungsbescheinigung !
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    >Kurse für die Mofaprüfbescheinigungen werden aber auch gern an weiterführenden Schulen im Rahmen des Unterrichtes angeboten.

    Das ist aber nicht in allen Bundesländern möglich, da dazu eine Anerkennung der Schule durch das Verkehrsministerium des Landes (oder die beauftragte Stelle) erforderlich ist. Diese Anerkennung wird in einigen Bundesländern grundsätzlich nicht erteilt.


    >Entsprechend geschulten und geprüften Personen ist es erlaubt, den Kurs abzuhalten und die Bescheinigungen darüber auszustellen.

    Diese Personen dürfen den Kurs abhalten und die Schule(!) darf die Bescheinigung ausstellen. Das wird gleich noch wichtig.


    >Ob die das "nur" im Rahmen des Schulunterrichts dürfen, ist mir nicht bekannt.

    Sie dürfen es nur, wenn die Schule den Kurs veranstaltet. Wenn die Schule akzeptiert, dass auch Fremde am Kurs teilnehmen, ist das also kein Problem.


    >Doch ich kann es mir ähnlich vorstellen, wie bei Tauchlehrern/Übungsleitern, die auch außerhalb des Vereinsleben Schwimmabzeichen abnehmen dürfen.

    So ist es aber nicht. Es ist genau wie bei Fahrlehrern: Neben der Fahrlehrerlaubnis ist auch eine Fahrschulerlaubnis erforderlich. Ausbilden darf man nur entweder in der eigenen Schule (also wenn man beide Erlaubnisse hat und eine Fahrschule betreibt) oder als Angestellter oder Azubi in einer fremden Fahrschule. Der Fahrlehrer darf also (anders als Tauchlehrer etc.) in der Regel nicht "privat" ausbilden.

    Im Fall der Mofa-Ausbildung ersetzt die anerkannte Schule die Fahrschule und der Kursleiter den Fahrlehrer. An der Ausbildungsbescheinigung (s.o.) kann man das gut erkennen. Alles andere bleibt gleich.


    >Aber vielleicht lohnt sich ja ein Anruf bei entspr. Schulen und Gespräche mit denen, die die Befähigung dazu erhielten.

    Wie ich es kenne, finden die Kurse im Anschluss an den regulären Unterricht statt. Da hat der TE wohl kaum Zeit.

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