Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?

  • Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
     Sabrina19abcasd
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Hallo, ich bin die theoretische Prüfung durgefallen.
    Ich hab eine Rechnung bekommen, in dem steht das ich eine erneute Grunfgebühr von 80 Euro zahlen soll.

    Ich frag mich, ob dies in Ordnung ist?
    Erstens werde ich zuhause lernen, diesmal mehr, obwohl ich am PC die Prüfung öfters geschafft habe.

    Ich hat wohl etwas Prüfungsangst.

    Aber zum eigentlichen Thema,
    ich werde ja nicht am Unterricht teilnehmen,
    muss ich ja auch nicht oder? Weil ich hab meine 14 Pflichstunden hintermir.
    Nur 1 mal durch die theorie durchgefallen.
    Den Tüv musste ich auch selber bezahlen, hat man mir 21 Euro abgenommen, und der Fahrlehrer hat mir auch noch mal 65 Euro abgenommen.

    Muss ich soviel bezahlen?
    Wenn ich nochmal durchfalle, dann zahl ich ja jedesmal: 21+60+80 = 161 Euro
    Immer so cirka 161 euro?
    Ich fühl mich betrogen.

    Brauche eure hilfe.
    Danke im vorraus
  • Thema
    Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Fahrschule-Gerden.de
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    >Hallo, ich bin die theoretische Prüfung durgefallen.
    >Ich hab eine Rechnung bekommen, in dem steht das ich eine erneute Grunfgebühr von 80 Euro zahlen soll.
    >
    >Ich frag mich, ob dies in Ordnung ist?
    >Erstens werde ich zuhause lernen, diesmal mehr, obwohl ich am PC die Prüfung öfters geschafft habe.
    >
    >Ich hat wohl etwas Prüfungsangst.
    >
    >Aber zum eigentlichen Thema,
    >ich werde ja nicht am Unterricht teilnehmen,
    >muss ich ja auch nicht oder? Weil ich hab meine 14 Pflichstunden hintermir.
    >Nur 1 mal durch die theorie durchgefallen.
    >Den Tüv musste ich auch selber bezahlen, hat man mir 21 Euro abgenommen, und der Fahrlehrer hat mir auch noch mal 65 Euro abgenommen.
    >
    >Muss ich soviel bezahlen?
    >Wenn ich nochmal durchfalle, dann zahl ich ja jedesmal: 21+60+80 = 161 Euro
    >Immer so cirka 161 euro?
    >Ich fühl mich betrogen.
    >
    >Brauche eure hilfe.
    >Danke im vorraus

    Hallo ?,

    sorry, habe deinen Namen nicht gefunden. Das mit der ernueten anteiligen Grundgebühr ist gesetzlich so in Ordnung. Es steht meistens in den AGB`s der Fahrschulen. Du kannst auch beim Fahrlehrerverband-Hessen.de nachfragen. Dort bekommst du eine sichere Auskunft. Kleiner Tip von uns. Schaut vorher in die AGB und sprecht an was ist, wenn ihr durchfallt. Ein gutes seriöses Fahrschul-Unternehmen zockt euch hier nicht ab. Stell dir vor, du fällst noch ein bis zweimal durch die Prüfung, was keiner will, was aber passieren kann. So hast du ganz schnell mal 2000€ bezahlt. Du kannst auch die Fahrschule ohne Probleme wechseln. Schau mal in deiner Umgebung ob es jemanden gibt, der dich nicht mit der zusätzlichen Gebühr "abzockt". Wenn du noch fragen hast mail uns einfach. Wir helfen Dir gerne weiter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    wasd

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Hi,
    ich fang mal so an,
    als ich meine Dritte übungsfahrte mache,
    sagte ich meiner fahrlehrerin, das ich meine mache Fahrstunden schnell hintermir haben will.
    Also meine Pflichtstunden.

    Nach der 12 Fahrstunde fragte ich sie wie viele Fahrstunden ich noch machen müsste für die praktische Prüfung.
    Sie sagte mir noch 12 und sagte das dies alles bis jetzt übungstunden wären.
    aber das kann man doch nicht machen, ich war geschockt, wie viel geld soll ich denn zahlen,
    ich hab das auto unter kontrolle bis jetzt,
    ich hab das auto öfters mal beim anfahren abgwürgt,was ich aber jetzt kann und mehr probleme hatte ich nicht.

    Ich war der festen überzeugung das ich auch Pflichtstunden gemacht habe.
    Aber keine einzige stunde wurde als Pflichstunde von ihr annerkannt.

    Was kann ich da machen?
    Meiner Meinung nach hab ich meine Überlandfahrten hintermir.

    Was sind genau Überlandfahrten, nräuchte eine Definition bitte.

    Ich bin ja von Ort zu Ort gefahren und bin öfters mit 100 km/h gefahhren.

    Was solol ich jetzt machen?
    ich kann das nicht so hinnehmen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Hi,

    dann fang ich auch mal so an.

    Deine Ausbildung beginnt mit der Grundstufe.
    Soll bedeuten, Auto einstellen, alle Schalter und so kennenlernen.

    Anfahren, schalten, sich an den Verkehr gewöhnen.

    Das geht über in die Ausbaustufe, also fahren im Verkehr.

    Auch hier dann wieder in die Leistungsstufe, also immer anspruchsvolle Situationen ohne Mithilfe des Fahrlehrers. Immer bessere Umsicht und damit steigende Eigenverantwortung.

    Mehrspuriges Abbiegen, große Kreuzungen, Straßenbahnen (evtl), Einbahnstraßen usw.

    Wenn du dies alles einigermaßen selbstständig hinbekommst, dann kannst mal an die besonderen Ausbildungsfahrten (überland, Autobahn und Beleuchtungsfahrten) denken.

    Überland bedeutet nicht nur, dass du mal außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 gefahren bist.

    Überholmanöver, selbstständiges Fahren nach Schildern, Wechsel igO/agO, Abschätzen von Kurven usw.

    Ohne dich zu kennen sag ich aber mal nach über 15 Jahren:
    ohne Vorkenntnisse schaffen das Ende der Leistungsstufe die allerwenigsten Fahrschüler dies mit 3-5 Doppelstunden. Eher die Regel sind so 7-10 Doppelstunden bis das soweit sitzt.

    Und dann gehts eben mit den sogenannten Pflichtstunden (also den besonderen Ausbildungsfahrten los)

    Wenn die um sind gehts in die Reife- und Teststufe. Also an die letzten Feinheiten.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      yesil
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    onderfahrstunden, 45 Minuten B
    (5x Überland,4x Autobahn,3x Nachtfahrt)

    nderfahrstunden, 45 Minuten BE
    (3x Überland,2x Autobahn,1x Nachtfahrt) 42,- €

    Diese bräuchtes du genau

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      yesil
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    eingenlich braucht er keine fahrschule wecksel mann kann eine teori prüfung 3 wiederhollen du darfst auch mit hilfe stellung machen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    @Margarete Gerden

    a) ist Werbung (aus als Absendeadresse) hier sehr ungern gesehen.
    b) (nein, bei uns gibts auch keine weitere halbe Grundgebühr bei Nichtbestehen) aber was hat dies mit Abzocken mal wieder zu tun?

    Erstmal kann man dies VOR der Anmeldung erfahren, bevor man nen Vertrag unterschreibt und zweitens kann dies auch eine kleine Motivation sein, ein klein wenig zu lernen.

    Außerdem frag ich mich immer wieder, warum Fahrlehrer mit Gewalt nix verdienen wollen.
    Oder kommen bei dir Handwerker beim 2. Mal etwa umsonst ins Haus?

    In anderen Branchen werden noch ganz andere Beträge fällig.

    Und wer seine Leute gut vorbereitet, der kann und darf diese Gebühr trotzdem ohne schlechtes Gewissen kassieren, immerhin steht ja eine Gegenleistung (weitere Theounterrichte...) zur Verfügung.


    @Sabrina

    Lies mal deinen Ausbildungsvertrag durch, da steht das alles drin incl deiner Unterschrift.

    Diese weitere GG kann eine Fahrschule verlangen, muss es aber nicht.

    Vorher informieren, intensiv vorbereiten, dann gibts diese Probleme nicht

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    hab ausversehen hier rein geschrieben, tud mir leid

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Fahrschule-Gerden.de
      schrieb am Montag, 20. April 2009
    Text

    >
    >a) ist Werbung (aus als Absendeadresse) hier sehr ungern gesehen.
    >b) (nein, bei uns gibts auch keine weitere halbe Grundgebühr bei Nichtbestehen) aber was hat dies mit Abzocken mal wieder zu tun?
    >
    >Erstmal kann man dies VOR der Anmeldung erfahren, bevor man nen Vertrag unterschreibt und zweitens kann dies auch eine kleine Motivation sein, ein klein wenig zu lernen.
    >
    >Außerdem frag ich mich immer wieder, warum Fahrlehrer mit Gewalt nix verdienen wollen.
    >Oder kommen bei dir Handwerker beim 2. Mal etwa umsonst ins Haus?
    >
    >In anderen Branchen werden noch ganz andere Beträge fällig.
    >
    >Und wer seine Leute gut vorbereitet, der kann und darf diese Gebühr trotzdem ohne schlechtes Gewissen kassieren, immerhin steht ja eine Gegenleistung (weitere Theounterrichte...) zur Verfügung.
    >
    >
    >@Sabrina
    >
    >Lies mal deinen Ausbildungsvertrag durch, da steht das alles drin incl deiner Unterschrift.
    >
    >Diese weitere GG kann eine Fahrschule verlangen, muss es aber nicht.
    >
    >Vorher informieren, intensiv vorbereiten, dann gibts diese Probleme nicht
    >
    >Wolfe

    Hallo Wolfe,

    ich denke zu einer guten Beratung gehört auch dem Fahrschüler zu sagen, dass er bei nicht bestehen der theoretischen Prüfung die halbe Grundgebühr zahlen muß. Und wenn die Fahrschule das eben nicht macht hat der Fahrschüler das Gefühl abgezockt zu werden. Und das meines Erachtens zu recht. Scheinbar ist es gängige Praxis einiger Unternehmer schlecht zu beraten und dies dann noch damit zu rechtfertigen, dass ihre Ausbildung auch noch besser ist wie die bei einem anderen Unternehmen. Hallo, wo leben die denn! Du kannst noch so gut vorbereitet sein und trotzdem durch die Prüfung fallen. Ich stelle mal in den Raum, dass einige Unternehmer das sehr genau wissen und auch bewusst einkalkulieren. Und das bestimmt nicht aus Mildtätigkeit, sondern nur um Profit daraus zu schalgen. Wenn diese dann noch meinen, dass der erneute Grundbetrag einen Anreiz zum bestehen der Prüfung darstellt, glaube ich sagen zu können, dass der Fahrlehrer verlernt hat seinen Schüler zu motivieren oder eben auch gar nicht motivieren will. Bringt ja Geld in die Kasse....

    zu a.: Sorry Wolfe, das mit der Werbung war wohl mein Fehler und sollte nicht als Werbung gedacht gewesen sein. Allerdings hast du den falschen Adressaten gewählt. War nicht M. Gerden.... sondern ich.

    Kay

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    Es kommt nicht selten vor, dass "plötzlich" Unklarheiten beim Schüler auftreten, obwohl man ihnen die AGBs und den Vertrag erklärt hat. Das erlebe ich auch nicht grade selten. Ausserdem bekommt doch jeder das Duplikat nach Hause und sollte sich das (vor der Unterschrift) auch durchlesen. So gesehen, hat Wolfe da nicht unrecht.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      simson_rider
      schrieb am Montag, 20. April 2009
    Text
    hallo, ich bin zwar noch nie bei der fahrschule durchgefallen, kann dir aber sagen das du den gesamten betrag nochmal bezahlen musst. wobei 65 euro für die fahrschule ziehmlich fett sind. ich habe leztes jahr im oktober 12 euro zahlen müssen. der betrag für die dekra (21 euro) ist normal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    @kay
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    @kay (fahrschule gerden)

    ihr gehört anscheinend auch zu denen, die meinen, eine fahrschule ist ein sozialkaritativer verein.
    eine fahrschule ist ein wirtschaftliches unternehmen das nicht dazu da ist, minderbemittelten (egal in welcher hinsicht)leuten einen führerschein zu sponsoren.
    vor 40 jahren habe ich zu meinem vater gesagt: fl sind doof und können nicht rechnen, vor 30 jahren bin ich selber fl geworden (die doofheit der fl hat sich seit dem nicht verringert sondern ist angestiegen).
    ausserdem denkt ihr keine 2 schritte nach vorne. was will jeder fahrlehrer? er will sein einkommen haben, mehr erstmal nicht (wenn es nur der spass am ausbilden wäre könnte er ja für nullkommnix arbeiten).
    was ist jetzt mit dem kollegen der knapp vor dem "aus" steht weil kein auskommen mit dem einkommen ist? er wird die preise senken um mehr fahrschüler zu bekommen (ob er damit dann mehr geld in der tasche hat, möchte ich bezweifeln). das ergebniss ist aber ein weiterer verfall der preise und andere fahrschulen werden in diese spirale mit hineingezogen weil ihnen jetzt auch die leute fehlen, also wieder preise runter. tolle logik.
    warum sind fl nicht in der lage wirtschaftlich zu rechnen (auch der tüv macht die zweite prüfung nicht für lau, jeder arzt nimmt für das 2. rezept geld, auch wenn das 1. mittel nicht gewirkt hat usw.). nur die fahrschule sind so blöd, leistungen kostenlos anzubieten und finden sich auch noch toll dabei.
    warum werden die preise nicht soweit erhöht das auch ein wenigbeschäftigter fl sein auskommen hat? der hätte dann nämlich keinen grund seine preise zu senken.
    fahrschulen meinen am jahresende immer die anzahl der fs zählen zu müssen (und wie schlimm wenn der mitbewerber auch nur EINEN fs mehr hatte)anstatt das geld zu zählen was in der eigenen tasche hängen geblieben ist.
    daran (unter anderem) krankt die ganze fahrlehrerschaft seit jahrzehnten.

    was du als abzocke bezeichnest ist alles, aber keine abzocke sondern ganz normales verhalten in einem geschäftsbetrieb.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: @kay
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    vor 30 jahren bin ich selber fl geworden (die doofheit der fl hat sich seit dem nicht verringert sondern ist angestiegen).

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wobei das Eine mit dem Anderen nicht zwangsläufig in ursächlichem Zusammenhang steht. ;o)


    Sorry Holger, aber eine solche Vorlage konnte ich nicht einfach so an mir vorüber ziehen lassen. :oD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: @kay
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    Das Problem ist einfach der Konkurrenzkampf unter den Schulen. Hier bei uns im Kreis gibt es z.B. in einem 3.500 Seelen Dorf alleine 6(!) Fahrschulen. In vielen Kreisen wird es ähnlich aussehen. Kein Wunder, dass jeder um den einzelnen Schüler kämpft. Die gesamte Fahrschulschaft muss sich gesund schrumpfen. Die, die als erstes ihre Preise kippen und Kunden zu ziehen, gehen als erster.

    chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: @kay
    Autor
      tobi*
      schrieb am Samstag, 19. Dezember 2009
    Text
    >eine fahrschule ist ein wirtschaftliches unternehmen das nicht dazu da ist, minderbemittelten (egal in welcher hinsicht)leuten einen führerschein zu sponsoren.

    Was der einzelne Fahrschulinhaber für eine Geschäftsausrichtung favorisiert, ist einzig seine eigene unternehmerische Verantwortung.

    >vor 40 jahren habe ich zu meinem vater gesagt: fl sind doof und können nicht rechnen, vor 30 jahren bin ich selber fl geworden

    Wer sich dennoch dort freiwillig eingliedert...


    >(auch der tüv macht die zweite prüfung nicht für lau, jeder arzt nimmt für das 2. rezept geld, auch wenn das 1. mittel nicht gewirkt hat usw.). nur die fahrschule sind so blöd, leistungen kostenlos anzubieten und finden sich auch noch toll dabei.

    Ich hab noch von keiner Fahrschule gehört, die völlig unentgeltlich zur zweiten Prüfung vorstellt. Vorstellungsentgelte werden sicherlich überall gefordert.
    Wenn die Fahrschule allerdings vor einer wiederholten Theorieprüfung tatsächlich eine Leistung erbringen würde, dann wäre auch die Forderung einer Bezahlung absolut o.k.

    >warum werden die preise nicht soweit erhöht das auch ein wenigbeschäftigter fl sein auskommen hat? der hätte dann nämlich keinen grund seine preise zu senken.

    Warum verschwinden die wenig beschäftigten FL denn nicht einfach vom Markt?

    Ganz einfach: Weil irgendein dämlicher Familienangehöriger mit seinem Vermögen die Flausen seines Günstlings sponsort.

    >was du als abzocke bezeichnest ist alles, aber keine abzocke sondern ganz normales verhalten in einem Geschäftsbetrieb.

    Es mag mittlerweile Gang und Gäbe sein, Halbe, Doppelte oder Irgendwelche Gebühren beim Nichtbestehen der theoretischen Prüfung zu kassieren. Solange aber keine weitere Leistung seitens der Fahrschule erbracht wird, ist es moralisch noch lange nicht in Ordnung.

    Wenn sich der TE allerdings bei Vertragsabschluss per Unterschrift schon auf solche Merkwürdigkeiten verpflichtet hat, dann ist es Recht, jetzt zahlen zu müssen.

    Ich halte übrigens einen Grundbetrag von 80 Euro für den Theorieunterricht für lächerlich gering kalkuliert. Sogesehen ist der Fahrschulbetreiber durch die eigene unzureichende Kalkulation zwangsläufig genötigt, wenigstens dem Teil seiner Kunden, die ungeschickt genug sind die Theorieprüfung zu versemmeln, den vorkalkulierten Fehlbetrag an anderer Stelle dann doch aus der Tasche ziehen.

    Heisst das Sprichwort nicht: "Wer billig kauft, kauft zweimal"?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      yesil
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text

    Eingelich nicht weill du ja schon den Prüfungsgebühr gezahlt hast die 161 euro?ja schon geazhl müsstes du nicht wieder Grunfgebühr von 80 euro musst die nicht zahlen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    >Eingelich nicht weill du ja schon den Prüfungsgebühr gezahlt hast die 161 euro?ja schon geazhl müsstes du nicht wieder Grunfgebühr von 80 euro musst die nicht zahlen

    1. Das Thema ist 8 Monate alt. Das Problem dürfte inzwischen gelöst sein.

    2. Deine Antwort ist falsch.

    3. Die Frage wurde schon vor 8 Monaten richtig beantwortet: Wenn die erneute (Teil-)Grundgebühr im Ausbildungsvertrag steht, darf sie verlangt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    ... und von den restlichen 80€ eine tüte deutsch kaufen.
    hab das jetzt 4x gelesen aber nix verstanden.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie durchgefallen, Nochmal Grundgebühr?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    >... und von den restlichen 80€ eine tüte deutsch kaufen.
    >hab das jetzt 4x gelesen aber nix verstanden.
    >
    >mfg
    ++++
    dachte schon, mir wäre von dem ganzen schnee, das hirn eingefroren. bin ich froh, das andere die gleichen probleme haben....;)

    greetz

    Auf den Beitrag antworten


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