Theorie Frist?

  • Theorie Frist?
     Pascale1988
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Hi, mache gerade nen Führerschein Klasse B und habe schon 12 Theoriestunden gemacht. Allerdings war ich zuletzt vor 10 Monaten beim Unterricht, dass heißt meine letzte Theoriestunde war vor 10 Monaten, seitdem war ich nicht mehr bei der Fahrschule.

    Wie lange habe ich noch Zeit, bis ich wieder alles von vorne machen muss? wenn es eine Frist gibt und die abgelaufen ist, muss ich dann alle Stunden wiederholen und neu zahlen?
  • Thema
    Re: Theorie Frist?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Dein Führerscheinantrag beim Ordnungsamt (Führerscheinstelle) und Dein Prüfauftrag bei TÜV oder DEKRA gilt ein Jahr.
    Bis dahin solltest Du die Theorieprüfung abgelegt und bestanden haben.
    Ist ja noch etwas Zeit. Kannst Du noch schaffen.
    Danach neuen Antrag stellen oder Antrag auf Verlängerung.
    Dein Ausbildungsvertrag mit Deiner Fahrschule gilt auch nur 1 Jahr.
    Falls das Jahr vorbei ist, hat Deine Fahrschule keine Verträge mehr mit Dir und braucht nicht mehr mit Dir zu arbeiten oder kassiert wieder eine Grundgebühr. Die Theoriestunden gelten weiter (2 Jahre).
    Du brauchst also nur noch die fehlenden Themen teilnehmen und die Theorieprüfung bestehen. Diese gilt dann wiederum 1 Jahr.
    Für die Fahrschule - sehr unangenehm, solche Fahrschüler.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie Frist?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Die Theoriestunden gelten weiter (2 Jahre).

    Es ist sogar noch "besser": Die Ausbildung ist ja nicht abgeschlossen (dafür fehlen mindestens noch 2 Doppelstunden - wenn der FL nicht auf weiteren Theorieeinheiten besteht), d.h. die 2 Jahre sind noch gar nicht angelaufen.

    >Für die Fahrschule - sehr unangenehm, solche Fahrschüler.

    Für den Fahrschüler selbst auch - der merkt es nur nicht oder nicht sofort.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Theorie Frist?
    Autor
      Pascale1988
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Heißt das ich habe noch 1 weiteres Jahr Zeit?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theorie Frist?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Heißt das ich habe noch 1 weiteres Jahr Zeit?

    Nein. Manfred hat es doch genau erklärt: Ist die Prüfung nicht bis 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrags bestanden, musst du einen neuen Antrag stellen. Außerdem kann die Fahrschule 1 Jahr nach Abschluss des Ausbildungsvertrages eine neue Grundgebühr fordern und ggf. inzwischen durchgeführte Preiserhöhungen weitergeben.

    Meine Ergänzung bezog sich nur auf den Verfall des bereits besuchten Theorieunterrichts. Das ist aktuell noch kein Thema für dich und wird es auch hoffentlich nie werden.

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