Theorie-Stunden HILFE!!

  • Theorie-Stunden HILFE!!
     Stephan D.
      schrieb am Dienstag, 19. August 2008
    Hallo zusammen =)

    Mein Problem:
    Ich habe mich im September '07 für den Führerschein angemeldet.
    Habe auch innerhalb von 8 Monaten alle Theorie-Stunden gemacht (hat so lange gedauert, da ich mitten im Abitur stecke), habe meine Papiere ans Straßenverkehrsamt (mit Sehtest, Erste Hilfe Kurs usw) aber noch nicht (!!!) abgeschickt. Zu meinem Entsetzen musste ich nun feststellen, dass die Bearbeitung dieser Papiere 6-8 Wochen dauern kann. Dies würde bedeuten, dass ich die Theorieprüfung nicht vor Oktober machen kann. Verfallen meine Theoriestunden jetzt und ich darf nochmal 14 Mal hinlatschen oder verfällt nur die Anmeldegebühr oder sowas?
    Habe hier schon einen ähnlichen Beitrag gelesen, dass Theoriestunden 2 Jahre gültig sind, man aber, wenn man die Theorieprüfung geschafft hat nur 1 Jahr Zeit hat um die Praxis zu machen. Dies war ein Beitrag von 2005, sodass ich nicht weiß ob sich daran etwas geändert hat.
    Meine Frage nun: "Verfallen Theorie-Stunden nach einem Jahr oder kann ich die Theorie-Prüfung auch im Oktober erst machen mit meinen Stunden von 07/08, die schon ein Jahr überschritten haben?"
    Vielen Dank ;)
    LG
  • Thema
    Re: Theorie-Stunden HILFE!!
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 20. August 2008
    Text
    Hallo,

    die Theoriestunden verfallen erst nach 2 Jahren; damit hast du also kein Problem. Manche Fahrschulen kassieren allerdings nach 1 Jahr die Grundgebühr noch einmal.
    Ich würde an deiner Stelle dem Fahrlehrer mitteilen, dass du den Führerscheinantrag jetzt abgegeben hast und möglichst bald Theorieprüfung (und wohl auch Fahrstunden) machen willst. Dann weiß er schon mal, dass du keine Karteileiche bist.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theorie-Stunden HILFE!!
    Autor
      Stephan D.
      schrieb am Mittwoch, 20. August 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >die Theoriestunden verfallen erst nach 2 Jahren; damit hast du also kein Problem. Manche Fahrschulen kassieren allerdings nach 1 Jahr die Grundgebühr noch einmal.
    >Ich würde an deiner Stelle dem Fahrlehrer mitteilen, dass du den Führerscheinantrag jetzt abgegeben hast und möglichst bald Theorieprüfung (und wohl auch Fahrstunden) machen willst. Dann weiß er schon mal, dass du keine Karteileiche bist.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Vielen Dank =) Hast mir sehr geholfen =) Werde das so machen, wie du gesagt hast :)
    Liebe Grüße

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