Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?

  • Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
     CrashBoomBang
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Hallo,

    vermutlich haben damit nur wenige Erfahrung.

    Wie läuft das, wenn ich nach bestandener theoretischer Prüfung in eine andere Stadt ziehe und mich dort mit Hauptwohnsitz anmelde - kann ich meine bestandene theoretische Prüfung "mitnehmen" und wenn ja, welche Schritte muss ich dazu einleiten?

    Dass ich in diesem Fall, den Führerschein beim neuen Wohnsitz neu beantragen und auch wieder die Gebühren zahlen muss, davon gehe ich mal aus, genauso davon, dass ich erneut Grundgebühr bei einer neuen Fahrschule beim neuen Wohnsitz zahlen muss (bin mit meiner alten eh nicht zufrieden).

    Mich interessiert vor allem, was mit der Prüfung ist und würde mich über Antwort freuen :-)
  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    Hallo,

    du kannst nicht nur eine bestandene Theorieprüfung "mitnehmen" sondern auch bereits absolvierte Sonderfahrten. Bei einem Fahrschulwechsel (und insbesondere wenn du die Theorie schon fertig hast) bezahlst du in der Regel eine reduzierte Grundgebühr.
    Für die neue Fahrschule ist es einfacher, wenn du angeben kannst, welcher TÜV bzw. DEKRA für deine alte Fahrschule zuständig war. Dort müssen nämlich deine Unterlagen angefordert werden.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
    Autor
      A.D.
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >vermutlich haben damit nur wenige Erfahrung.
    >
    >Wie läuft das, wenn ich nach bestandener theoretischer Prüfung in eine andere Stadt ziehe und mich dort mit Hauptwohnsitz anmelde - kann ich meine bestandene theoretische Prüfung "mitnehmen" und wenn ja, welche Schritte muss ich dazu einleiten?
    >
    >Dass ich in diesem Fall, den Führerschein beim neuen Wohnsitz neu beantragen und auch wieder die Gebühren zahlen muss, davon gehe ich mal aus, genauso davon, dass ich erneut Grundgebühr bei einer neuen Fahrschule beim neuen Wohnsitz zahlen muss (bin mit meiner alten eh nicht zufrieden).
    >
    >Mich interessiert vor allem, was mit der Prüfung ist und würde mich über Antwort freuen :-)

    Selbstverständlich kannst du die Prüfung mitnehmen, du solltest nur zusehen, die praktische jetzt innerhalb einen Jahres nachzuschieben :)

    Viel Glück!

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  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
    Autor
      CrashBoomBang
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    Dankeschön für eure Antworten!

    Da ihr euch ja scheinbar super auskennt...

    was passiert dann mit meinem alten Führerscheinantrag? Wird der einfach vernichtet oder gibt es da auch die Möglichkeit, dass die den zum Amt am neunen Wohnsitz schicken?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 13. August 2009
    Text
    >was passiert dann mit meinem alten Führerscheinantrag?

    Hallo,

    der Antrag interessiert niemanden mehr sobald er fertig bearbeitet ist und TÜV/DEKRA einen Prüfauftrag für dich hat. Nur der Prüfauftrag muss bei einem Fahrschulwechsel weitergeschickt werden. Darum kümmert sich aber die neue Fahrschule.
    Wenn du die Theorieprüfung bestanden hast, brauchst du auch keine Ausbildungsbescheinigung der alten Fahrschule für die Unterrichte mehr.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoretische Prüfung zum neuen Wohnsitz mitnehmen?
    Autor
      carllson
      schrieb am Donnerstag, 13. August 2009
    Text
    Ich würde mir aber die Ausbildungsbescheinigungen der alten Fahrschule auf alle Fälle auch holen, dann hat man im Falle eines Falles (Krankheit, nochmalige Versetzung oder andere Unglückfälle) auch am neuen Wohnort alles zusammen. Und Abheften natürlich nicht vergessen.

    MfG
    carllson

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