Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?

  • Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
     Tanita
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Also, ich habe schon meinen Autoführerschein. Ich habe bei der Theorieprüfung Auto und Motorrad gemacht. Diese prüfung ist schon fast 1 Jahr her und würde noch gerne meinen Motorradführerschein machen. Ist die Theorieprüfung noch gültig? wenn ja, bis wann?

    MFG
  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Bis zum Tag des Bestehens.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    >Bis zum Tag des Bestehens.

    ___________

    Die Theorieprüfung für den Motorradschein ist ein Jahr lang gültig!
    Solltest Dich also beeilen, wenn es noch nicht ganz ein Jahr her ist, oder die Theorieprüfung wiederholen.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Tanita
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    >>Bis zum Tag des Bestehens.
    >
    >___________
    >
    >Die Theorieprüfung für den Motorradschein ist ein Jahr lang gültig!
    >Solltest Dich also beeilen, wenn es noch nicht ganz ein Jahr her ist, oder die Theorieprüfung wiederholen.
    >
    >LG Bettina
    >
    >Wie bis zum Tag des Bestehens???

    Bist du dir sicher dass es nur ein jahr ist? Ich hab was von 2 Jahre gehört =/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    >>>Bis zum Tag des Bestehens.
    >>
    >>___________
    >>
    >>Die Theorieprüfung für den Motorradschein ist ein Jahr lang gültig!
    >>Solltest Dich also beeilen, wenn es noch nicht ganz ein Jahr her ist, oder die Theorieprüfung wiederholen.
    >>
    >>LG Bettina
    >>
    >>Wie bis zum Tag des Bestehens???
    >
    >Bist du dir sicher dass es nur ein jahr ist? Ich hab was von 2 Jahre gehört =/

    ___________


    Bin ich mir!!!!!!!!!!!!!

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Hoffe du hast mich vorhin nicht falsch verstanden, Bettina.
    Meinte dass die Theorieprüfung bis zum Tag des Bestehens im darauffolgenden Jahr gültig ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    >>Bis zum Tag des Bestehens.
    >
    >___________
    >
    >Die Theorieprüfung für den Motorradschein ist ein Jahr lang gültig!
    >Solltest Dich also beeilen, wenn es noch nicht ganz ein Jahr her ist, oder die Theorieprüfung wiederholen.
    >
    >LG Bettina
    >

    Das ist nicht so einfach möglich. Meines wissens verfällt nach einem Jahr nach der Anmeldung oder der abgelegten Theoretichen Prüfung alles. Man muss sich also komplett neu anmelden (anmeldegebühr zahlen) und von vorne anfangen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Tja, mal wieder gesundes HAlbwissen, gell.

    >Das ist nicht so einfach möglich. Meines wissens verfällt nach einem Jahr nach der Anmeldung oder der abgelegten Theoretichen Prüfung alles. Man muss sich also komplett neu anmelden (anmeldegebühr zahlen) und von vorne anfangen.

    NAch einem JAhr Anmeldung bei der FAhrschule verfällt der Ausbildungsvertrag, ergo kann die Fahrschule, so sie dies möchte, eine erneute Grundgebühr kassieren.

    Ein Jahr nach Genehmigung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde verfällt der Prüfauftrag, also neuer Antrag mit neuen Gebühren.

    Ein Jahr nach bestehen der Theorieprüfung verfällt diese (incl dem Antrag) also Antrag neu und Theo. Prüfung neu.

    2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Theorie verfällt diese (und damit die Theostunden)

    2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Praxis verfällt diese (und damit auch die besonderen Ausbildungsfahrten)

    Damit können diese Bescheinigungen NICHT mehr verwendet werden und die Ausbildung "darf" erneut durchlaufen werden!

    Hoffe damit für allgemeine Aufklärung gesorgt zu haben

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung bestand. wielange ist sie gültig?
    Autor
      Tanita
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    >Tja, mal wieder gesundes HAlbwissen, gell.
    >
    >>Das ist nicht so einfach möglich. Meines wissens verfällt nach einem Jahr nach der Anmeldung oder der abgelegten Theoretichen Prüfung alles. Man muss sich also komplett neu anmelden (anmeldegebühr zahlen) und von vorne anfangen.
    >
    >NAch einem JAhr Anmeldung bei der FAhrschule verfällt der Ausbildungsvertrag, ergo kann die Fahrschule, so sie dies möchte, eine erneute Grundgebühr kassieren.
    >
    >Ein Jahr nach Genehmigung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde verfällt der Prüfauftrag, also neuer Antrag mit neuen Gebühren.
    >
    >Ein Jahr nach bestehen der Theorieprüfung verfällt diese (incl dem Antrag) also Antrag neu und Theo. Prüfung neu.
    >
    >2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Theorie verfällt diese (und damit die Theostunden)
    >
    >2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Praxis verfällt diese (und damit auch die besonderen Ausbildungsfahrten)
    >
    >Damit können diese Bescheinigungen NICHT mehr verwendet werden und die Ausbildung "darf" erneut durchlaufen werden!
    >
    >Hoffe damit für allgemeine Aufklärung gesorgt zu haben
    >
    >Wolfe

    okay danke =) dann muss ich mich mal ranhalten und überm Winter Motorrad fahren XD

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Gültigkeit Theoretischer Ausbildungsbescheid?
    Autor
      Stefanie 91
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    Hallo!

    Ich hab Juli 2008 mit der Theorie begonnen. im Mai 2009 habe ich dan den Ausbildungsbescheid für die Theorie bekommen.

    Nun haben wir ende 2009 und ich will die Theorie Prüfung ablegen.^^

    Muss ich einen Antrag neu stellen oder sonst noch irgendwas? Hoffe ihr könnt mir helfen.

    MFG,
    Nils

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit Theoretischer Ausbildungsbescheid?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    Hallo Nils,

    was meinst du mit "Ausbildungsbescheid"? Die Nachricht, dass dein Führerscheinantrag fertig bearbeitet ist oder die Bescheinigung, dass du dir vorgeschriebenen Theorieunterrichte besucht hast?
    Der Prüfauftrag, den TÜV bzw. DEKRA bekommt, sobald dein Antrag fertig bearbeitet ist, gilt genau 1 Jahr. In diesem Zeitraum musst du die Theorieprüfung bestanden haben. Danach musst du einen neuen Führerscheinantrag bei der Behörde stellen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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