Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B

  • Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
     Kossy
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Hallo !

    Ich habe eine Frage zu der theoretischen Prüfung des Führerscheines. Ich kenne jemanden, der seinen Auto- und Motorradführerschein zusammen erwerben will.

    Diejenige Person behauptet nun bereits zum vierten Mal durch die theoretische Prüfung gefallen zu sein und kann angeblich immer wieder aufs Neue diese Prüfung wiederholen.

    Angeblich gab die Fahrschule dafür ihr "Okay". Die Person saß bisher noch nicht am Steuer eines PKW´s bzw. auf einem Motorrad. Bisher drehte sich alles nur um den theoretischen Prüfungsanteil.

    Meine Frag an euch:
    Kann man überhaupt x-beliebig seine theoretische Prüfung wiederholen? Wird man ab einer bestimmten Anzahl von fehlgeschlagenen Versuchen nicht für einen gewissen Zeitraum "gesperrt"?

    Ich habe sogar gehört, dass bereits hier die MPU fällig werden könne? Was genau passiert in dem beschriebenen Fall?

    Vielen Dank für eure Antworten !!
  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Gast P.
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    Grüße dich,

    eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 3 Monaten.

    Bei der Erweiterung der leistungsbeschränkten Klasse A auf die unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der 2-jährigen Frist entfällt die theoretische Prüfung.

    Bei dem 4. Versuch bekommt man Hilfe vom Prüfer, und wenn man da immer noch nicht bestanden hat, wird bei der MPU die Fähigkeit und Fertigkeit des Fahrschülers überprüft ob er lernfähig ist und ob er ein Fahrzeug regelrecht führen kann!

    Normalerweiße müsste auch dein Bekannter schon ein paar Fahrstunden haben.. aber vielleicht pausiert gerade der Fahrlehrer mit den Fahrstunden aufgrund finanziellen Gründen.. das würde auf Dauer sehr teuer kommen. Aber in der Regel müssten schon paar Stunden erfolgt werden!

    Lg P.

    --------------------------------------------------------

    >Hallo !
    >
    >Ich habe eine Frage zu der theoretischen Prüfung des Führerscheines. Ich kenne jemanden, der seinen Auto- und Motorradführerschein zusammen erwerben will.
    >
    >Diejenige Person behauptet nun bereits zum vierten Mal durch die theoretische Prüfung gefallen zu sein und kann angeblich immer wieder aufs Neue diese Prüfung wiederholen.
    >
    >Angeblich gab die Fahrschule dafür ihr "Okay". Die Person saß bisher noch nicht am Steuer eines PKW´s bzw. auf einem Motorrad. Bisher drehte sich alles nur um den theoretischen Prüfungsanteil.
    >
    >Meine Frag an euch:
    >Kann man überhaupt x-beliebig seine theoretische Prüfung wiederholen? Wird man ab einer bestimmten Anzahl von fehlgeschlagenen Versuchen nicht für einen gewissen Zeitraum "gesperrt"?
    >
    >Ich habe sogar gehört, dass bereits hier die MPU fällig werden könne? Was genau passiert in dem beschriebenen Fall?
    >
    >Vielen Dank für eure Antworten !!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text

    >Bei dem 4. Versuch bekommt man Hilfe vom Prüfer, und wenn man da immer noch nicht bestanden hat, wird bei der MPU die Fähigkeit und Fertigkeit des Fahrschülers überprüft ob er lernfähig ist und ob er ein Fahrzeug regelrecht führen kann!
    >


    na du erzählst ja komische Sachen!!! oder ist das bei euch in Augsburg so?!?!?

    Das Spiel mit der Theorieprüfung kannst du dein Leben lang treiben, wenn dir dabei nicht Luft und das Geld ausgeht.

    und Hilfe vom Prüfer - grins - sowas gibts wohl nur in Nimmerland
    später kann der prüfer doch auch nicht immer helfend zur Stelle sein.
    entweder hat jmd. das Wissen oder nicht.
    das muss er schon ganz allein nachweisen.


    >Normalerweiße müsste auch dein Bekannter schon ein paar Fahrstunden haben.. aber vielleicht pausiert gerade der Fahrlehrer mit den Fahrstunden aufgrund finanziellen Gründen.. das würde auf Dauer sehr teuer kommen. Aber in der Regel müssten schon paar Stunden erfolgt werden!

    auch sehr merkwürdig.
    Fahrstunden kann jeder nehmen, wann er möchte.
    manche Schüler möchten erst die Theorie komplett haben, bevor sie ins Auto steigen. manche möchten eben schon parallel zur Theo fahren.
    es gibt da keinerlei Vorschriften.
    ist ein Ding zwischen FL und FS


    ansonsten JA
    wer durchfällt muss zwei Wochen bis zur nächsten Prüfung warten, nach jedem dritten Durchfaller ist es ein viertel Jahr.
    auch in der Praxis-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    Hi Gast P und kossy,

    erstmal ist der "Unfug" mit MPU schon sehr lange vom Tisch.
    Das gabs zu Urzeiten mal!

    Nach jeder Prüfung ist 2 Wochen Pause angesagt.

    Nach der 3. Prüfung sind es dann 3 Monate, dann gehts wieder weiter.

    Allerdings verfällt der Prüfauftrag nach 1 Jahr, so dass dann erstmal ein neuer Antrag fällig wird.

    Nach 2 Jahren verfallen dann die Theostunden :-)

    usw

    Normalerweise sollte T und P miteinander verzahnt werden, muss aber nicht.
    Ist aber - auch für das Verständnis vieler Sachlagen - die bessere Wahl

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Gast P.
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    Ja klar kannst du das dein lebenlang machen, aberich glaube kaum dass soviel Geld vorhanden, so war das gemeint. Und so bin ich eben informiert worden!

    Hätte man auch freundlicher formulieren können deinerseits!

    schönen Tach noch!

    ____________________________

    >Hi Gast P und kossy,
    >
    >erstmal ist der "Unfug" mit MPU schon sehr lange vom Tisch.
    >Das gabs zu Urzeiten mal!
    >
    >Nach jeder Prüfung ist 2 Wochen Pause angesagt.
    >
    >Nach der 3. Prüfung sind es dann 3 Monate, dann gehts wieder weiter.
    >
    >Allerdings verfällt der Prüfauftrag nach 1 Jahr, so dass dann erstmal ein neuer Antrag fällig wird.
    >
    >Nach 2 Jahren verfallen dann die Theostunden :-)
    >
    >usw
    >
    >Normalerweise sollte T und P miteinander verzahnt werden, muss aber nicht.
    >Ist aber - auch für das Verständnis vieler Sachlagen - die bessere Wahl
    >
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    Was ist daran schon wieder unfreundlich?

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Gast P.
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    >Was ist daran schon wieder unfreundlich?

    Du warst damit jetzt nicht gemeint ;)

    schöne Ostern euch!
    >
    >Gruß
    P.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    dann war wohl ich gemeint.

    und ich fands nicht unfreundlich.

    (Ja klar kannst du das dein lebenlang machen, aberich glaube kaum dass soviel Geld vorhanden, so war das gemeint. Und so bin ich eben informiert worden!

    Hätte man auch freundlicher formulieren können deinerseits!

    schönen Tach noch!) deine Worte

    wenn du es so gemeint hattest, warum schreibst du das dann nicht auch so?
    so leicht entstehen nämlich solche Schauergeschichten über MPU usw.
    dabei ist doch alles gar nicht so schlimm, wie es oft dargestellt wird.
    wollte dir aber nicht zu nahe treten. also sorry und ebenfalls schöne Ostern.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Gast P.
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    Ja war wohl ein dummes Missverständniss. Naja dann wär das ja geklärt. Übrigends ein HI an alle, bin neu hier! ;)

    LG Pam

    -----------

    >dann war wohl ich gemeint.
    >
    >und ich fands nicht unfreundlich.
    >
    >(Ja klar kannst du das dein lebenlang machen, aberich glaube kaum dass soviel Geld vorhanden, so war das gemeint. Und so bin ich eben informiert worden!
    >
    >Hätte man auch freundlicher formulieren können deinerseits!
    >
    >schönen Tach noch!) deine Worte
    >
    >wenn du es so gemeint hattest, warum schreibst du das dann nicht auch so?
    >so leicht entstehen nämlich solche Schauergeschichten über MPU usw.
    >dabei ist doch alles gar nicht so schlimm, wie es oft dargestellt wird.
    >wollte dir aber nicht zu nahe treten. also sorry und ebenfalls schöne Ostern.
    >
    >LG
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Theoretische Prüfung beim Führerschein Klasse A und B
    Autor
      Easy Rider
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    >Hallo !
    >
    >Ich habe eine Frage zu der theoretischen Prüfung des Führerscheines. Ich kenne jemanden, der seinen Auto- und Motorradführerschein zusammen erwerben will.
    >
    >Diejenige Person behauptet nun bereits zum vierten Mal durch die theoretische Prüfung gefallen zu sein und kann angeblich immer wieder aufs Neue diese Prüfung wiederholen.
    >
    >Angeblich gab die Fahrschule dafür ihr "Okay". Die Person saß bisher noch nicht am Steuer eines PKW´s bzw. auf einem Motorrad. Bisher drehte sich alles nur um den theoretischen Prüfungsanteil.
    >
    >Meine Frag an euch:
    >Kann man überhaupt x-beliebig seine theoretische Prüfung wiederholen? Wird man ab einer bestimmten Anzahl von fehlgeschlagenen Versuchen nicht für einen gewissen Zeitraum "gesperrt"?
    >
    >Ich habe sogar gehört, dass bereits hier die MPU fällig werden könne? Was genau passiert in dem beschriebenen Fall?
    >
    >Vielen Dank für eure Antworten !!

    Wenn er Genug Geld hat kann er das Spiel ewig weiter treiben bis sein Prüfauftrag abgelaufen ist.Normalerweise darf er 3 mal im Abstand von 3 Wochen.Wenn er beim 3 mal durchfällt bekommt er 3 Monate Sperrzeit und darf dann wieder antreten.Sollte ma besser lernen dann klappts auch.

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