Theoretische Prüfung
Hallo,
ich habe da mal eine Frage, die mir nicht ganz klar ist. ich habe am 20.11. meine theoretische prüfung nicht bestanden... es war früh und ich konnte wohl noch nicht lesen... ;) nun ja... es heisst ja 14 tage wartefrist. der vom tüv sagte da so salopp "dann ja am 5.12." aber 14 tage würde ja bedeuten 4.12.?!?!? wie ist das nun genau? darf man ab dem 14. tag erneut zur prüfung oder ab dem 15.?
das ist sehr wichtig zu wissen, denn bei uns in hh gibt es mittwoch früh keine prüfungen und bis mi mittag muessen aber die praktischen angemeldet werden. also bleibt mir nur noch der dienstag um dieses jahr den führerschein zu bekommen.
wäre toll, wenn mir einer helfen koennte.
ganz lieben dank!