Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?

  • Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
     Kai357
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2011
    Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab? Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
    danke im vorraus
  • Thema
    Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2011
    Text
    Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.

    >Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?

    Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)

    Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.

    Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.


    > Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.

    Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
    Autor
      Kai357
      schrieb am Samstag, 10. Dezember 2011
    Text
    >Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.
    >
    >>Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?
    >
    >Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)
    >
    >Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.
    >
    >Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.
    >
    >
    >> Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
    >
    >Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.
    un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 10. Dezember 2011
    Text
    >un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?

    Nochmal: Die tatsächlichen Verhältnisse sind für die erforderliche Fahrerlaubnis egal. Für dieses Zugfahrzeug brauchst du für Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Klasse BE. Ob Zugfahrzeug und Anhänger dann noch beladen sind, spielt keine Rolle.

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